Rückblick: Der Online-Handel im August

Veröffentlicht: 31.08.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 30.08.2013

Die E-Commerce-Nachrichten wurde im Monat August von Amazon dominiert. Zum einen machten Meldungen über Kontensperrungen sowie Zeitungskäufe und Kunsthandel die Runde. Zum Anderen schaltete sich das Bundeskartellamt mehrfach bei dem Online-Riesen ein. Außerdem zeigte sich die Anfälligkeit des Internets in den zahlreichen Serverausfällen bei großen Unternehmen wie Google, Amazon und eBay. Facebook verkündete außerdem Informationen zum Newsfeed und das höchst umstrittene Leistungsschutzrecht trat in Kraft.

News zu Amazon, Facebook und Payment

Die große Nachricht zu Amazon kam erst zum Ende des Monats. Der Online-Händler hat die Klauseln zur Preisparität beim Handel auf dem Amazon Marketplace still und heimlich aus seinen AGB entfernt. Nicht zufällig jedoch, dass das Bundeskartellamt gleichzeitig ein Verfahren angestrebt hatte.

Anfang des Monats erzeugte Amazon Aufregung mit der Meldung, dass es die Konten von Benutzern mit einer auffällig hohen Retourenquote sperrt. Schnell fanden sich Gegner und Befürworter einer solchen Aktion. Die endgültige Klärung bleibt nach wie vor offen.

Amazons CEO Jeff Bezos hat zudem die renommierte Zeitung The Washington Post gekauft. Die Zeitung hatte zuletzt mit schweren finanziellen Problemen zu kämpfen. Bezos sieht die Zukunft der Zeitungen jenseits von Print und mehr im Bereich der Tablets.

Alle wollen noch am selben Tag liefern

Außerdem stieg Amazon im August mit Amazon Art in den Kunsthandel ein und scheint sein Angebot Amazon Fresh nun auch bald in New York anzubieten. Diese Art von Same-Day-Delivery stellt nach wie vor eine große Herausforderung für den Online-Handel dar. Unter anderem werden nun auch Taxis mit Transportaufträgen versorgt. So liefert die deutsche App MyTaxi in einem Pilotversuch Artikel von Media Markt noch am selben Tag an die Kunden aus. Ob sich dieses Modell weiter durchsetzt bleibt offen. Immerhin hat sich auch Google in diesem Monat mit über einer Viertel Milliarde Dollar am Limousinen-StartUp Uber beteiligt. Dabei wird gemunkelt, dass der Konzern damit auch seine eigenen Lieferdienste in Zukunft optimieren will.

Same-Day-Delivery – das neue große Ding im Online-Handel? Die Studenten der Fachhochschule Wedel werden sicher auch das in ihrem Stundenplan stehen haben. Anfang August hat dort der Studiengang „E-Commerce“ begonnen. Auch das Unternehmen Otto unterstützt das Studium und hofft so auf neuen Input im Bereich des Online-Handels. Der Hamburger Handels- und Dienstleistungskonzern hatte derweil angekündigt, weitere 50 Millionen Euro in den Ausbau seines Russland-Geschäfts zu investieren.

Facebook expandiert

Auch Facebooks Mark Zuckerberg hat Expansionsgedanken. Diese verpackt er in seiner neuen Initiative internet.org, die zum Ziel hat, fünf Milliarden Menschen den Zugang zum Internet zu ermöglichen. Dafür hat er einige namhafte Mobilfunkanbieter mit ins Boot geholt, denn nur mit günstigen Smartphones kann der Plan laut Zuckerberg weltweit funktionieren.

Außerdem hat der Social-Media-Riese in diesem Monat das Geheimnis um seinen Newsfeed etwas gelüftet und seine Filtertechniken verraten, sowie Einflüsse auf den Newsfeed aufgezeigt. Darüber hinaus können Unternehmen nun ihre Gewinnspiele direkt über Facebook laufen lassen. Der Konzern hat angekündigt Verlosungen auch über Likes und Kommentare im begrenzten Rahmen zuzulassen. Somit wird es für Marken einfacher, ihre Produkte unter den Fans zu vertreiben.

Den Clou brachte Facebook mit der Meldung, ein eigenes Zahlungssystem anbieten, beziehungsweise mit seinen Daten Payment-Diensten unter die Arme greifen zu wollen. Überhaupt ist derzeit viel Bewegung auf dem Markt der Payment-Anbieter und Zahlungsdienste. PayPal will Überweisungen mittels E-Mail-Adresse ermöglichen, Groupon geht wieder an den POS und Bitcoins sind weiter im Kommen.

eBay macht seine Abrechnungen für SEPA-fit und bei einer Befragung kam heraus, dass zahlreiche Online-Hänlder sich noch nicht auf die neuen SEPA-Richtlinien vorbereitet haben. Nun fürchten viele Liquiditätsprobleme auf sich zukommen.

Probleme anderer Art hatten in diesen Monat neben eBay auch Google und Amazon. Alle waren für einige Zeit aufgrund von Störungen vom Netz gegangen. Wird es das letzte Mal gewesen sein? Wir werden sehen, was der September bringt.

Gesetzesänderungen im August – Leistungsschutzrecht und 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz treten in Kraft

Neuigkeiten gab es im vergangenen Monat auch zum Thema Recht. So legte der Bundesrat einen Gesetzentwurf vor, der jedem das Recht auf ein Konto garantieren soll. Jede Menge Neuerungen gab es auch bei eBay. Neben dem Bereich Verkäufer mit Top-Bewertung wurden unter anderem auch Rücknahmebedingungen, Provisionen und Artikelbilder von einer Änderungswelle überrollt. Weitere Änderungen gab es dann bei Bewertungen, der Energieeffizienz und E-Mails. Einen Überblick finden Sie hier.

Mit Spannung erwartet, weil im Vorfeld bereits heftig umstritten, war das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Dieses soll den Presseverlagen das Recht einräumen für die Nutzung ihrer Beiträge oder die Nutzung von Auszügen Gebühren zu erheben. Besonders Suchmaschinen und News-Aggregatoren profitieren davon Snippets auf ihrer Webseite anzuzeigen, daran wollten die Presseverleger mitverdienen. Allerdings hat sich seit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes am 01. August 2013 nur wenig geändert, das Gesetz ist nach vor umstritten und auch die rechtliche Unsicherheit ist groß. Google News hatte die Verlage bereits vor dem Inkrafttreten aufgefordert, auf freiwilliger Basis der weiteren kostenlosen Nutzung zuzustimmen. Anderenfalls hätte der Suchmaschinenriese auf die weitere Anzeige der Beiträge verzichtet, was für die Verlage einen nicht unerheblichen Reichweitenverlust bedeutet hätte. Das wollten auch Branchengrößen nicht riskieren, sodass sich zu guter Letzt mit dem Springer Verlag und Hubert Burda Media auch zwei der größten Verfechter des Leistungsschutzrechts einverstanden erklärten.

Ebenfalls am 01. August 2013 in Kraft getreten, ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz. Mit diesem Gesetz werden verschiedene Gesetze und Kostenordnungen, darunter auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz umgestaltet. Die Folge des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ist daher unter anderem eine Erhöhung der Gebühren für Rechtsanwälte. In der Praxis bedeutet dies, das beispielsweise die Kosten für Abmahnungen steigen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.