Marken schützen!

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 13.06.2013

Jeder Onlinehändler stellt sich am Anfang seiner Tätigkeit sicher die gleiche Frage: Der Shop steht – wo aber bleiben die Kunden? Bevor man nun umfangreiche Investitionen in Marketing tätigt, ist es ratsam, sich einmal über eine Marke für den Shop Gedanken zu machen. Das Internet bietet eine Reihe von Möglichkeiten für Trittbrettfahrer, am kommerziellen Erfolg eines Webseitenbetreibers oder Onlinehändlers ohne große Investitionen zu partizipieren.

Man denke nur an Vertipperdomains oder bestimmte Maßnahmen der Suchmaschinenoptimierung. Gerade das auf keywords fokussierte Nutzerverhalten bei Suchmaschinen lässt es als sinnvoll erscheinen, sich einen eindeutigen Markennamen zuzulegen, um schneller (wieder-)gefunden zu werden.

Bei der Wahl eines „Markennamens“ sollte man sich unter anderem auch davon leiten lassen, ob dieser überhaupt als Marke im rechtlichen Sinne schützenswert ist. Häufig bringt die auserkorene Bezeichnung mehr oder weniger deutlich zum Ausdruck, was man mit dieser kennzeichnen möchte. Solche Marken sind in der Regel zum Scheitern verurteilt, weil sie am Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft oder am sog. Freihaltebedürfnis scheitern. Als Beispiel soll hier die Zeichenfolge „STREETBALL“ dienen, deren Eintragung für die Produkte Sportschuhe und Sportbekleidung verweigert wurde. Solchen beschreibenden Angaben wird regelmäßig der Markenschutz verwehrt, weil es Konkurrenten möglich bleiben muss, auf die Verwendungsmöglichkeiten bestimmter Produkte hinzuweisen. Das Monopol an einer solchen Bezeichnung, welches das Markenrecht gewährt, soll nicht zu einer Behinderung der Wettbewerber missbraucht werden können.

Ferner sollte man bei der Kreation von Marken auch die bereits eingetragenen Marken anderer im Blick behalten. Sind sowohl die Produkte als auch die Zeichen ähnlich oder gar identisch, droht empfindliches Ungemach von Seiten des Inhabers der älteren Marke, weil dieser unter Umständen auch Schadensersatz verlangen kann. Eine umfassende Recherche in den einschlägigen Registern ist hier unerlässlich.

Hat man nun eine kreative und identitätsstiftende Marke entwickelt, ist es wichtig, diese auch zu schützen. Obgleich die Registrierung einer Marke nicht die einzige Möglichkeit zum Erwerb eines rechtlich abgesicherten Markenschutzes ist, so ist sie doch die sicherste. Denn nur diese gewährleistet, dass man sich in einem Rechtsstreit nicht auf Diskussionen über das Bestehen des Markenschutzes einlassen muss.

Neben der Anmeldung bei der für Deutschland nach wie vor wichtigsten Anlaufstelle, dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), kommt auch die Registrierung einer sog. Gemeinschaftsmarke in Betracht. Letztere ist beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante anzumelden und gewährt einen Markenschutz für alle EU-Mitgliedstaaten, derzeit also 27 an der Zahl. Hier sollten Sie nicht übertrieben skeptisch sein, wenn es um die Einschätzung Ihres Wachstumspotentials mit Blick auf das Erschließen ausländischer Märkte geht. Denn mit Blick auf die Unterschiede bei den Gebühren für die Markenanmeldungen muss man konstatieren, dass man bei der Gemeinschaftsmarke deutlich mehr für’s Geld bekommt. Hier stehen 300 Euro für eine deutsche Marke mit drei Klassen (bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung) 1050 Euro für die Gemeinschaftsmarke mit drei Klassen (bzw. 900 Euro bei elektronischer Anmeldung) gegenüber.

Sofern Sie Fragen zum Thema Markenanmeldung haben, stehen wir Ihnen als Händlerbund gern zur Verfügung. Ggf. können wir Sie auch bei der Markenentwicklung an unsere Kooperationspartner verweisen.

Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten des DPMA und des HABM.

Wichtige Informationen im Rahmen der Markenanmeldung finden Sie außerdem in den den Markenregistern des DPMA und den Markenregistern des HABM.

Kommentare  

#1 Zeolith 2011-08-17 13:04
Vielen Dank für diesen sehr guten Beitrag. Der Schutz des eigenen geistigen Eigentums und damit auch der eigenen Markenprodukte wird für Händler und Produzenten immer wichtiger. Leider ist es teuer und aufwendig, den Rechtsweg gegen "Trittbrettfahr er" zu beschreiten. Jeder Markeninhaber sollte sich daher für diese Fälle eine kleine Kriegskasse ansparen. Viel e Grüße
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