01. Oktober 2013 - UPS setzt auf Deutschland und ECC Köln mit Payment-Umfrage

Veröffentlicht: 01.10.2013 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 02.10.2013

Der Mobile-Commerce Anbieter Shopgate bringt pünktlich zum Weihnachtsgeschäft sein Angebot nach Großbritannien, das Logistikunternehmen UPS aus den USA eröffnet seine ersten Paketshops in Deutschland und künftig müssen Paketlieferungen in das europäische Ausland genauer nachgewiesen werden. Außerdem ruft das ECC Köln zu einer Umfrage bezüglich des Zahlungsverkehrs im Internet auf. Teilnehmer können u. a. ein iPad gewinnen.

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Erst vor wenigen Tagen haben wir berichtet, dass der Mobile-Commerce Riese Shopgate nach Frankreich expandiert. Nun möchte das Unternehmen auch die Online-Händler in Großbritannien gewinnen. Shopgate bietet zahlreiche Werkzeuge für den E-Commerce an. Darunter M-Commerce-Werkzeuge wie mobil optimierte Web-Shops, Shopping-Apps oder Marketing-Tools. Ziel des Unternehmens ist der Weihnachtshandel. In der Pressemeldung schreibt Shopgate: „Laut der britischen Online Retailer Organisation IMRG planen dieses Jahr mehr als 64 Prozent aller britischen Smartphone-Besitzer, einen Teil ihrer Weihnachtsgeschenke mit ihrem Mobilgerät zu kaufen. Rechtzeitig zu Weihnachten können damit auch britische Online-Händler vom wachsenden Anteil mobiler Kunden profitieren, einfach und schnell eine eigene App und mobile Webseiten launchen.“

Die Deutsche Post gerät weiter unter Druck. Das US-Logistikunternehmen UPS hat angekündigt zahlreiche Paketshops in Deutschland zu eröffnen. Demnach sollen nach und nach bis zum Ende des Jahres rund 2000 Abholstationen für Pakete in Tankstellen oder Kiosken entstehen. UPS teilte mit, man habe bereits über 1000 Kioske, Tankstellen und Lebensmittelläden in Deutschland unter Vertrag genommen. Mittelfristig wolle das Unternehmen 4500 Abholstationen installieren.

Wer seine Waren in das EU-Ausland liefert, muss ab heute geänderte Vorschriften zu den Nachweispflichten bei der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen beachten. Künftig muss in geeigneter Form nachgewiesen werden, dass Waren tatsächlich bei einem Empfänger in einem anderen EU-Staat angelangt sind, um einer Festsetzung der Umsatzsteuer durch das Finanzamt für die eigentlich umsatzsteuerfreie Lieferung (vgl. §§ 4, 6a UStG) zu vermeiden. Für eine umsatzsteuerfreie Lieferung ist der Nachweis mittels der sog. „Gelangensbestätigung“ zu erbringen. Sind Dritte (z.B. Spediteure) eingeschaltet, kann der Nachweis auch durch andere formlose Bestätigungen (z.B. Frachtbriefe) erfolgen. Für die neuen Regelungen gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2013. Bis dahin können die Nachweise noch nach den alten Regelungen geführt werden.

Der Aspekt der Zahlung spielt im Online-Handel eine entscheidende Rolle. Verbraucher bevorzugen gewisse Zahlungsarten, um sich vor digitalem Betrug zu schützen oder zumindest das Risiko zu minimieren. Doch auch Händler wollen sich gegen drohende Gefahren absichern. Um den aktuellen Stand der Payment-Situation zu beleuchten und herauszufinden, welche Zahlungsverfahren Händler anbieten und welche Erfahrungen Kunden beim digitalen Shopping bereits gemacht haben, führt das ECC Köln eine Studie durch. Diese soll sowohl die Händler- als auch die Verbrauchermeinungen abbilden. Zum Dank wird unter den Teilnehmern zum Beispiel ein iPad mit Retina Display verlost. Interessenten gelangen hier zur Studie und können bis einschließlich 13. Oktober 2013 teilnehmen.

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