16. Oktober 2013 - Amazon veröffentlicht Liste für Weihnachtsmann

Veröffentlicht: 16.10.2013 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 16.10.2013

Nicht wenige Händler werden sich fragen, welche Produkte für das diesjährige Weihnachtssortiment wichtig werden. Jene Online-Händler, die Kinderspielzeug anbieten, können einen Blick auf die "Holiday Toy List" des Branchenriesens Amazon werfen, um zu erfahren, was besonders begehrt sein wird. Außerdem: Der BGH urteilt heute in einem Fall, der nicht nur Online-Händler interessieren dürfte und Jeff Bezsos dürfte am "Boss Day" Einiges zu erwarten haben.

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Amazon weiß, was Weihnachten beliebt wird

Kurz vor dem Weihnachtsgeschäft hat Amazon.com eine Liste mit beliebten Weihnachtsprodukten für Kinder veröffentlicht. Dafür hat das US-Unternehmen seine eigenen Marketingdaten ausgewertet und erstmals auch seine „Amazon Moms“ auf Facebook befragt, was ihrer Meinung nach die beliebtesten Kinderspielzeuge auf der Online-Plattform seien. Die Liste soll vorwiegend Eltern den Weihnachts-Einkauf und den Geldbeutel erleichtern. Dafür hat Amazon extra auch einen „Holiday Gift Finder“ programmiert, der Eltern helfen soll, das individuelle Geschenk für die eigenen Kinder schneller zu finden. Gleichzeitig sollen für die genannten Weihnachtsprodukte besondere Preisangebote während der Aktionszeit vor Weihnachten gelten. Allerdings dürfte die Liste auch für Online-Händler interessant sein, die sich fragen, welches Kinderspielzeug an Weihnachten besonders gut nachgefragt wird.

Urteil zum Online-Handel erwartet

Der Bundesgerichtshof urteilt heute in einem Prozess zum Thema Online-Handel. Die Klägerin ist Lizenznehmerin für die Herstellung und den Vertrieb von „Davidoff“ Parfüms. Ein Dritter bot über eBay ein gefälschtes Parfüm unter der Marke „Davidoff“ an. Nach Auskunft von eBay stammte das Angebot von einer S.F. Die Klägerin hat behauptet, dass S.F. auf eine Abmahnung hin sämtliche Ansprüche zurückgewiesen habe, weil sie nicht Verkäuferin der Produktfälschungen gewesen sei.

Als Konto war bei eBay ein bei der beklagten Sparkasse geführtes Konto hinterlegt. Die Klägerin hat die beklagte Sparkasse nun auf Auskunft über den Kontoinhaber des bei ihr geführten Kontos in Anspruch genommen. Der BGH entscheidet nun, ob die Voraussetzungen für eine Auskunftserteilung vorliegen oder ggf. ein Zeugnisverweigerungsrecht der beklagten Sparkasse vorliegt.

Ein Hoch auf den Chef!

Und übrigens: Heute ist in den USA der sogenannte Boss Day. An diesem Tag bedanken sich Angestellte gewöhnlich bei ihren Vorgesetzten für deren netten und fairen Umgang. Was sich wohl die Angestellten für Amazon-Präsident Jeff Bezsos ausgedacht haben? Immerhin müssen sich seine Mitarbeiter mit Sprüchen wie „Bist du faul oder nur inkompetent?“ oder „Entschuldige, habe ich heute schon meine Idioten-Pillen genommen?“, herumschlagen. Na dann: Herzlichen Glückwunsch.

Kommentare  

#1 Rico Woyack 2013-10-16 10:26
Ja so eine Liste wäre grundsätzlich interessant für uns Onlinehändler. Ich bin aber auch der Meinung das Amazon durch seine Marktmacht auch Kinderspielzeug gezielt vorschlagen kann ,was abgesetzt werden soll und nicht unbedingt das nützlichste oder sinnvollste ist ;-). Daher sollten sich Eltern bei dem Kauf von Spielzeug immer auch Fragen ob diese sinnvoll für Ihre Kinder ist. Ein Blick in aktuelle Literatur wie ÖKOTEST oder StiftungWarente st kann hier auch nicht schaden.
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