5 Top-Themen des Tages: Studie zu Online-Marktplätzen, Herausgabe liegengebliebener Sendungen von Gericht abgelehnt, Unister bekommt Recht gegenüber Verbraucherzentrale, Helpling übernimmt Hassle, eingesetzte Beamte nicht zum Streikbruch gezwungen

Veröffentlicht: 03.07.2015 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 03.07.2015

Die wichtigsten Themen heute: Eine Studie hat herausgefunden, dass viele Online-Händler zum Start auf Online-Marktplätze als Absatzkanal setzen. Außerdem: Ein Gericht hat entschieden, dass die Deutsche Post eine Sendung nicht herausgeben muss, obwohl sie wegen des Streiks liegengeblieben ist. Unister bekommt Recht gegen Verbraucherzentrale, Helpling übernimmt Hassle, Beamte nicht zum Streikbruch gezwungen.

Laptop bei Sonnenuntergang

Online-Marktplätze für viele Händler als Absatzkanal interessant

Eine aktuelle Studie hat analysiert, wie es um die Online-Marktplätze in Deutschland steht. Laut der Studie von eCommerce Leitfaden sind drei Viertel der Händler der Meinung, dass Online-Marktplätze den Einstieg in den Online-Handel erleichtern würden. Bei der Wahl nach dem richtigen Marktplatz setzen die Online-Händler auf den Bekanntheitsgrad, das Image des Online-Marktplatzes und die Benutzerfreundlichkeit.

Herausgabe liegengebliebener Sendungen von Gericht abgelehnt

Die Gemüter sind dank des langen Post-Streiks erhitzt und viele Pakete liegen fest, statt ausgeliefert zu werden. Gerade Unternehmen leiden besonders unter dem Streik, da dieser ihr Geschäft schnell gefährden kann. Das Kölner Unternehmen StudiMed reichte beim Amtsgericht Köln eine einstweilige Verfügung ein, um die Deutsche Post zur Herausgabe liegengebliebener Unterlagen zu bringen. Das Amtsgericht Köln wies den Herausgabeantrag am Dienstag jedoch zurück.

Unister bekommt Recht gegenüber Verbraucherzentrale

Unister war gegen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor Gericht gezogen. Es ging um gegen die Aussage, dass es sich bei den von Unister erhobenen Service-Entgelten auf Portalen wie Fluege.de um Zusatzkosten für die Nutzung bestimmter Bezahlmittel handelt. Unister bekam jetzt vor dem Landgericht Leipzig Recht und untersagte der Verbraucherzentrale derartige Behauptungen.

Helpling übernimmt britischen Konkurrenten Hassle

Helpling geht weiter auf Einkaufstour, um seine Marktposition in Europa auszubauen. Jetzt kommt das Unternehmen seinem Ziel, europäischer Marktführer zu werden, einen großen Schritt näher. Helpling expandiert jetzt nach Großbritannien und übernimmt den Konkurrenten Hassle.

Post: Eingesetzte Beamte nicht zum Streikbruch gezwungen

Und noch mal die Deutsche Post. Das Amtsgericht Bonn hat dem Unternehmen jetzt in dieser schwierigen Zeit den Rücken gestärkt. Die Gewerkschaft Ver.di hatte der Post vorgeworfen, sogenannte „Streikbrecher“ einzusetzen und geklagt. Doch das Amtsgericht Bonn wies den Antrag auf einstweilige Verfügung der Gewerkschaft zurück, mangels Beweisen.

 

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