Werbung in YouTube-Videos – Landesmedienanstalten veröffentlichen Leitfaden

Veröffentlicht: 21.10.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 21.10.2015

Viele YouTuber verdienen mit Werbung Geld. In den Videos werden Produkte vorgestellt, doch diese Vorstellung wird oft nicht als Werbung gekennzeichnet. Dabei ist dies Pflicht. Wann es sich um Werbung handelt, erklärt nun der von den Landesmedienanstalten herausgegebene Leitfaden für Werbung in YouTube-Videos.

YouTube-Logo auf dem Bildschirm eines Laptops

Alexey Boldin / Shutterstock.com

Wer sich Videos von bekannten YouTubern ansieht, dem fällt auf, dass da so manches bestimmte Produkt vorgestellt wird. Handelt es sich dabei um Werbung? Wenn ja, müsste dies entsprechend so gekennzeichnet sein, denn Werbung ist kennzeichnungspflichtig. Doch oft wird dies eben nicht gemacht. Das ist wenig verwunderlich, denn Werbung kann die User und Fans abschrecken und vergraulen, wodurch den YouTubern allerdings wiederum Einnahmen flöten gehen könnten. Aber sich einfach verweigern funktioniert nicht und auch Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Wie gulli.com erklärt, können auch YouTuber dafür bestraft werden, wenn sie Werbung nicht als solche kennzeichnen.

Glaubwürdigkeit wichtiges Gut von YouTubern

Aber ab wann ist Werbung Werbung und muss auch so benannt werden? Die Landesmedienanstalten haben sich jetzt Gedanken über dieses Problem gemacht und einen fünfseitigen Leitfaden für Werbung in YouTube-Videos veröffentlicht. Darin setzen die Landesmedienanstalten auf die Verantwortung der YouTuber gegenüber ihren Fans und Zuschauern: „Mit zunehmenden Abrufzahlen und mit steigendem Vertrauen trägst Du auch Verantwortung für deine Nutzer. Transparenz, Ehrlichkeit und Echtheit sind wichtig“, heißt es da. Und weiter: „Aber bitte vergiss Deine Verantwortung nicht und sei transparent: Sag es Deinen Nutzern und belüge sie nicht. Setze Deine Glaubwürdigkeit nicht aufs Spiel.“

Was sehr pathetisch klingt, ist aber durchaus sehr wichtig. Leicht erinnert man sich an den Fall im August letzten Jahres, als bekannt wurde, dass Zalando mehrere Tausend Gutscheine für Gratis-Einkäufe an Blogger verschenkt haben soll. Diese wiederum berichteten dann über Zalando, aber nur einige klärten über die Umstände des Berichts auf.

Schöne neue YouTube-Welt – sollten die Regeln noch gelten?

Tatsächlich würde es sich bei einem solchen Fall laut dem Leitfaden um Werbung handeln, denn das Produkt, was auch gern mal Flüge, Reisen oder eben auch Gutscheine meinen kann, wurde kostenlos zur Verfügung gestellt. Wenn es in dem Video dann ausschließlich oder überwiegend aus der Präsentation (in diesem Fall die von dem Gutschein gekauften Produkte) geht, ist dies Werbung. Und wenn es dann, wie bei Haul-Videos üblich, die ganze Zeit um die Produkte geht, sollte am besten die ganze Zeit „Dauerwerbung“ oder „Werbevideo“ eingeblendet werden.

Dies ist nur eines von insgesamt sechs Beispielen in dem Leitfaden. Unter anderem geht es auch um Affiliate-Links und die Verlosung von Preisen. An sich ist der Leitfaden für Werbung in YouTube-Videos eine gute Sache. Ob er bei seiner Zielgruppe ankommt, bleibt jedoch abzuwarten. Denn wie gulli.com schreibt, wird bereits Kritik laut und einige glauben, dass „diese Regeln auf Youtube nicht gelten sollten, da sich die Zeiten einfach geändert hätten.“

 

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