5 Top-Themen des Tages: Kondom-StartUp vor Gericht, Amazon kündigt eigene Mode-Marke an, E-Mail-Betrüger in Aktion, Gericht entscheidet im Adblocker-Fall, HelloFresh wagt Börsengang

Veröffentlicht: 28.10.2015 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.10.2015

Die Mitte der Woche ist fast geschafft. Und auch heute gab es wieder spannende News aus der E-Commerce-Branche: Ein Einhorn verliert vor Gericht. Neue Betrugs-E-Mails sind im Umlauf. Amazon bestätigt eigene Modemarke. HelloFresh bereitet sich auf seinen Börsengang vor und Axel Springer dürfte mit sich ziemlich zufrieden sein. Wir fassen die Themen des Tages zusammen.

 

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Kondom-StartUp führt Kunden in die Irre

Mit seinem Online-Shop für Kondome sorgt das StartUp namens Einhorn an und für sich schon für Aufmerksamkeit, doch nun ist das erotische Jungunternehmen auf jeden Fall in aller Munde: Denn es warb bisher mit bis zu drei Orgasmen pro Kondom. Diese Angabe wurde nun per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Düsseldorf untersagt, da sie „zur Täuschung geeignet“ sei. Pech für Einhorn. Doch das StartUp nimmt’s gelassen und wirbt nun mit dem Slogan: „Bekannt aus dem Gerichtssaal“.

Bestätigung: Amazon will eigene Mode-Marke herausbringen

Seit vielen Monaten gibt es Gerüchte, dass Amazon an einer eigenen Mode-Marke arbeiten soll. Nach Windeln, Tablets, E-Book-Readern, Lautsprechern und Co. wäre dies ein neues Segment, in dem Amazon selbst als Hersteller (und nicht nur als Vertreiber) auftritt. Nun wurden die Spekulationen bestätigt. Schon bald dürfen sich Kunden also auf neueste Fashion des Online-Riesen freuen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf dem Amazon Watchblog.

Neue Betrugs-E-Mails im Umlauf

Betrügerische E-Mails sind in der Online-Welt leider keine Seltenheit. So auch aktuell: In den vergangenen Tagen gingen viele Schreiben herum, in denen ein vermeintlicher Dienstleister namens .DE Deutsche Domain den Empfängern Rechnungen zukommen lässt. Darin werden Firmen und Verbraucher aufgerufen, für die angebliche Registrierung einer Internet-Adresse zu zahlen. Wie Sie mit solchen Anschreiben umgehen sollten, haben wir hier ausführlich zusammengefasst.

Springer gegen Eyeo: Gericht entscheidet im Adblocker-Fall

Usern, die mit einem aktivierten Werbefilter im Netz unterwegs sind, ist der Weg auf Portale des Axel Springer Verlags verwehrt – so zum Beispiel auch zu Bild.de. Eine solche Sperre wollte sich der AdBlock Plus Anbieter Eyeo nicht bieten lassen und hat seinen Nutzern auf der Website Anleitungen zur Verfügung gestellt, wie diese technische Sperre umgangen werden kann. Gegen diese Umgehung hat der Springer Verlag geklagt. Zu recht, so das Landgericht Hamburg: Es entschied, dass die Sperre eine Art Kopierschutz sei, der somit nicht umgangen werden dürfe (LG Hamburg Az. 308 O 375/15). Eyeo wird untersagt, entsprechende Anleitungen oder Links zu solchen Hinweisen weiter zu verbreiten.

HelloFresh geht endlich an die Börse

Dass in Kürze erneut ein StartUp aus dem Hause Rocket Internet an die Börse gehen würde, war bekannt. Oder zumindest gab es umfassende Spekulationen. Nun haben das Warten und die Ungewissheit ein Ende, denn der Lebensmittel-Online-Dienst HelloFresh hat seinen IPO angekündigt. Wann genau das Jungunternehmen den Schritt aufs Frankfurter Börsenparkett wagt, ist noch nicht bekannt. Auch finanzielle Einzelheiten stehen noch aus. Eins ist jedoch sicher: Die Augen der Online-Branche werden das Spektakel anvisieren.

 

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