5 Top-Themen des Tages: Neues Urteil zu Vertriebsbeschränkungen auf Amazon, Starbucks-Präsenz auf Alibabas Tmall, Kartellamt untersagt Booking.com Bestpreisklauseln, Channel21 präsentiert Gewinnprognose, „Mönchengladbach bei Ebay“ mit mäßigem Erfolg

Veröffentlicht: 23.12.2015 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 23.12.2015

Die wichtigsten Themen des heutigen Tages aus der Branche kurz und knackig zusammengefasst: Markenhersteller dürfen den Verkauf ihrer Produkte auf Amazon verbieten. Außerdem: Starbucks und Alibabas Tmall kooperieren zukünftig, Bokking.com darf nicht mehr seine Bestpreisklauseln verwenden, Channel21 wagt eine Gewinnprognose und „Mönchengladbach bei Ebay“ verläuft bisher nur mäßig zufriedenstellend.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Amazon: Markenhersteller dürfen Handel verbieten

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass Markenhersteller den Verkauf ihrer Produkte bei Amazon verbieten können. Die Begründung lautet, dass die Hersteller eine „qualitativ hochwertige Beratung“ sicherstellen wollen und dies anscheinend nicht über die Online-Plattform gewährleistet werden könne. In dem konkreten Fall hat der Rucksackhersteller Deuter den juristischen Weg eingeschlagen. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig.

Starbucks: Start eines Flagship-Stores auf Alibabas Tmall

Der Kaffeeriese Starbucks hat auch den E-Commerce im Fokus. Deswegen hat das Unternehmen nun eine E-Commerce-Seite bei der Alibaba-Tochter Tmall gestartet. Dort können chinesische Kunden Starbucks-Karten, Kaffeegutscheine und spezielle E-Cards kaufen. „Mit der schnellen Entwicklung des E-Commerce arbeiten mehr und mehr international bekannte Marken mit Tmall zusammen, um ihren Kunden eine nahtlose Premium-Erfahrung immer und überall zu bieten“, kommentiert Jie Jing, Vizepräsident von Alibaba, die neue Zusammenarbeit.

Booking.com: Kartellamt untersagt Bestpreisklauseln

Die sogenannten Bestpreisklauseln des Online-Hotelbuchungs-Portals Booking.com sind abermals in das Visier des Bundeskartellamts geraten. Bis zum Ende Januar 2016 muss das Unternehmen die Vorgaben entfernen. Das teilte die Behörde heute in Bonn mit. Die Bestpreisklauseln sollen zu einer Einschränkung des Wettbewerbs sowohl zwischen bestehenden Portalen wie auch zwischen Hotels führen, so die Begründung des Bundeskartellamts. Mit den Klauseln sei kein „erkennbarer Vorteil für die Verbraucher“ verbunden, meint Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.

Channel21: Präsentation von Gewinnprognose

Der Teleshopping-Sender Channel21 fokussiert verstärkt seinen Multichannel-Bereich. Wie Neuhandeln berichtet, ist dieses Vorhaben scheinbar auch erfolgreich: Das Unternehmen erwartet im laufenden Geschäftsjahr einen Gewinn – und das zum ersten Mal überhaupt in seiner Geschichte. Die Änderung des Geschäftsmodells hin zum Multichannel scheint Channel21 insgesamt gut getan zu haben, denn seitdem kann auch der Umsatz gesteigert werden, was unter anderem auch an der Hinzugewinnung von externen Partnern liegen soll.

„Mönchengladbach bei Ebay“: Bilanz bisher mäßig zufriedenstellend

Mit „Mönchengladbach bei Ebay“ möchte der Online-Marktplatz den lokalen Handel stärker in den Fokus rücken. Der Erfolg des Vorhabens kann jedoch bisher nur mit „zufriedenstellend“ zusammengefasst werden. Ein konkretes Beispiel dafür wird von rp-online genannt: Alexander Holz, Inhaber der Wickrather Linden-Apotheke und einer der 50 von Ebay unterstützten Händler, kann durch das Programm fünf bis zehn Pakete mehr am Tag verzeichnen. Mehr Kunden kommen dadurch aber nicht in die Apotheke, wie Holz erklärt. „Meine Neukunden kommen aus ganz Deutschland, aber es ist deswegen noch keiner zusätzlich in den Laden gekommen“, so Holz.

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