Top-Themen: Urteil zu Ebays VeRI-Programm, Amazons Prime-Button ist irreführend, Zalando & Notebooksbilliger.de bandeln an, Google plant Zahlungs-App, Amazon erweitert Gewinnspiel-Tool

Veröffentlicht: 03.03.2016 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 03.03.2016

Der Donnerstag ist geschafft und das waren die wichtigsten Themen des Tages: Das VeRI-Programm von Ebay birgt durchaus juristische Fallstricke. Das OLG Köln hat nun gegen Amazon geurteilt. Zalando & Notebooksbilliger.de kooperieren bei der taggleichen Lieferung. Google bastelt an Bezahl-App. Und Amazon erweitert sein Gewinnspiel-Tool Giveaway.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Nutzung von Ebays VeRI-Programm kann unzulässig sein

Viele Online-Händler sind immer wieder vom Thema Bilderklau und Plagiaten betroffen. Das von Ebay bereitgestellte Programm „VeRI“ soll es daher möglich machen, Rechtsverstöße schnell und unkompliziert zu melden. Doch wie sich zeigt, kann die Nutzung für Betroffene gravierend sein: Denn wenn der Online-Marktplatz eine entsprechende Meldung bekommt, muss das Angebot unverzüglich gesperrt werden, damit keine weiteren Rechtsverletzungen zustandekommen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofe vom 10.04.2008, Az.: I ZR 227/05). Ist eine solche Meldung jedoch falsch, kann dem betroffenen Händler ein großer finanzieller Schaden entstehen. Das OLG Düsseldorf urteilte daher, dass eine unberechtigte Meldung an das „VeRI-Programm“ eine unzulässige Behinderung sein kann (Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: I-15 U 140/14). Mehr dazu finden Sie hier.

Amazons Prime-Button ist irreführend

Die sogenannte Button-Lösung wurde im Jahr 2012 eingeführt, damit Kunden im Online-Handel genau erkennen, wann der Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages bevorsteht und wann nicht. Die neue Transparenz sollte Kunden vor Kostenfallen schützen. Doch Amazon scheint sich auch weiterhin gegen diese Regelung zu sträuben. So hat das OLG Köln nun entschieden, dass der Button, den Amazon beim Abschluss des „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat verwendete, für Verbraucher irreführend ist (Az.: 6 U 39/15 – nicht rechtskräftig). Dieser ist nämlich nicht entsprechend der Button-Lösung beschriftet und verweist nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung. Er ist lediglich mit „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ beschriftet.

Zalando und Notebooksbilliger.de kooperieren

In Sachen Logistik scheinen sich zwei Unternehmen gefunden zu haben: Zalando und Notebooksbilliger.de. Der Elektronikhändler will das Potenzial von Same-Day-Delivery nutzen und die taggleiche Lieferung nach Berlin bringen. Um diese Aufgabe zu stemmen, will das Unternehmen das gut ausgebaute Logistiknetzwerk von Zalando mitbenutzen, denn schließlich bietet auch das Modeunternehmen in der Hauptstadt die superschnelle Lieferung am gleichen Tag an.

Google plant kontaktloses Zahlungsfeature

Das Thema Payment ist und bleibt spannend. Auch Google scheint sich weiterhin intensiv mit Zahlungsmethoden zu beschäftigen: Der Suchmaschinenriese plant den Start eines Zahlungsfeatures, mit dem Kunden kontaktlos via App bezahlen können. Diese nennt sich „Hands Free“-App, wobei die Authentifizierung des Nutzers an der Kasse per hinterlegtem Foto vonstattengeht.

Amazon baut Gewinnspiel-Tool aus

Bereits im vergangenen Jahr hatte Amazon in den USA ein neues Gewinnspiel-Tool mit dem Namen Amazon Giveaway gestartet. Mithilfe dieses Features sollen Händler ganz unkompliziert Online-Gewinnspiele starten und ihren Kunden somit kleinere Geschenke machen können. Nun hat das Unternehmen das Tool ausgebaut und für das Inventar der „Fulfilment By Amazon“-Produkte integriert. Händler können Amazon Giveaway somit dazu nutzen, ihre eigenen Sortimente und Waren stärker zu bewerben.

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