Rückblick: Der Online-Handel im November

Veröffentlicht: 29.11.2013 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 29.11.2013

Kurz vor Weihnachten, mitten in der stressigsten Saison des Jahres, gab es eine Menge Neuigkeiten und Veränderungen im E-Commerce. In unserem November-Monatsrückblick haben wir die wichtigsten Eckdaten und Ereignisse noch einmal beleuchtet und zusammengefasst.

Rückblick

Amazon regiert die Schlagzeilen

In der Branche heißt es: Auch negative Werbung ist Werbung. Und das hat sich der Online-Riese Amazon zum Start der Weihnachtssaison wohl zu Herzen genommen: Amazon war im vergangenen Monat aus den Medien und Schlagzeilen gar nicht mehr wegzudenken.

„Amazon will uns ersticken und ausbluten“

Zu Beginn des Monats November, reizte der global agierende Konzern viele stationäre Buchhändler in den Vereinigten Staaten zu ausfälligen Bemerkungen und Kommentaren. Grund hierfür ist das neue Programm mit Namen „Amazon Source“, welches es stationären Händlern nun erlaubt, den unternehmenseigenen E-Book-Reader Kindle auch im Einzelhandel anzubieten. Eigentlich eine gute Idee, könnte man meinen. Wäre da nicht der Umstand, dass Amazon mit seinen radikal niedrigen Sonderpreisen und Buchbranchen-Konzepten bereits eine Vielzahl von Buchhändlern und –handelsketten in den Ruin getrieben hat. Eine Kooperation mit dem übermächtigen Feind steht bei vielen Anbietern daher überhaupt nicht zur Debatte.

Der Pakt mit dem Social Media-Riesen

Das Grundrezept der Allmacht Amazons liegt sicherlich auch darin, den Kunden immer neue Features, Optionen und Serviceleistungen anzubieten. Gemäß diesem Motto und unter Beachtung der gegenwärtigen Lebenswelt, hat der Konzern Mitte des Monats eine Kooperation mit dem Social Media-Giganten Facebook angekündigt. Durch die Zusammenarbeit der beiden Portale, könnte eine Art interaktive Shoppingwelt bisher ungeahnten Ausmaßes entstehen: Dabei wären User in der Lage, sich stets aktuell über das Kaufverhalten, die Produkt-Rezensionen und Kommentare ihrer Freunde und Bekannten zu informieren. Zudem hätte Amazon die Möglichkeit, seinen Nutzern über die auf Facebook gesammelten Informationen noch bessere Shopping-Vorschläge zu unterbreiten.

„Amazonen“-Münzen, Rabattschlachten, Streiks und Klauseln

Auch in den vergangenen beiden Wochen gab es wieder einiges über Amazon zu berichten: Zum einen brachte der Konzern seine digitale Währung Amazon Coins auch auf den deutschen Markt. Die virtuellen Münzen mit „Amazonen-Prägung“ können auf dem Kindle Fire genutzt werden, um Apps, Spiele und In-App Inhalte zu erwerben und auf diese Weise sogar Geld zu sparen.

Während den Kunden alle Wünsche von den Augen abgelesen werden, treibt die Arbeitspolitik des Milliarden-Unternehmens die Mitarbeiter auf die Straße: Verdi fordert seit Monaten die Bezahlung nach Tarifverträgen – bisher jedoch ohne Erfolg. Um Amazon unter Druck zu setzen, will die Gewerkschaft das Weihnachtsgeschäft für weitere Streiks nutzen und so seine Forderungen endlich durchsetzen.

Amazons berühmte Cyber-Monday-Woche (mit hunderten drastische rabattierten Angeboten) strebt ihrem Ende entgegen. Unterdessen wurde in dieser Woche Folgendes bekannt: Das Unternehmen hat die jahrelang praktizierte Preisparität ordnungsgemäß abgeschafft und alle von der Behörde gesetzten Vorgaben erfüllt. Dementsprechend konnte das Kartellamt das Verfahren nun einstellen.

Händler wagen sich auf den digitalen Markt

Doch nicht nur von den altbewährten und großen Playern im E-Commerce gibt es Neuigkeiten. Auch einige Branchen-Neulinge haben sich endlich getraut, den Schritt auf den digitalen Markt zu wagen. So zum Beispiel der Lebensmitteldiscounter Netto. Zur Überraschung der Kunden bietet dieser jedoch keine Lebensmittel an, sondern Wohnaccessoires, Multimedia-Artikel oder Autos.

Auch die Drogeriemarktketten dm und Müller zeigen sich endlich von ihrer digitalen Seite: Erstere hat einen Web-Shop in Österreich gelauncht. Zum Unmut vieler Kunden lässt jedoch ein deutsches Pendant noch auf sich warten. Unter dem Druck der Konkurrenz zieht auch Müller nach: Das Ulmer Unternehmen startete heute erst seine Internetpräsenz. Zwar können sich die Verbraucher ihre Produkte aus dem Shop nicht nach Hause liefern, dafür aber versandkostenfrei in jede Filiale ihrer Wahl bringen lassen. Ein gutes Konzept um zeitgemäße Wünsche zu erfüllen und trotzdem den stationären Handel zu stärken.

Abgeschaltet

Trotz der vielen Möglichkeiten, die das digitale Zeitalter bietet, setzt sich nicht alles durch: Das in Deutschland weit abgeschlagene Suchmaschinen-Unternehmen Bing hat in diesem Monat „Bing Shopping“, das Gegenstück zu Googles Produktsuche, einstellen müssen. Mit dem Abgang von Microsoft-Chef Steve Ballmer wird dies jedoch wahrscheinlich nicht die letzte Neuerung sein, die uns in den kommenden Wochen und Monaten erwartet.

Auch bei Microsofts Erzfeind läuft jedoch nicht immer alles rund. Nach langer Ankündigung war es am 1. November soweit: Das Unternehmen stellte seinen Service iGoogle trotz Proteste vieler Nutzer und diverser Online-Kampagnen gegen die Schließung ein. Dies zeigt mal wieder, so die Meinung vieler User, dass es Google nur um Wirtschaftlichkeit und Geld, jedoch nicht um die Nutzerfreundlichkeit seiner Dienste geht.  

Und auch in diesem Monat waren die Gerichte wieder mit interessanten Fällen rund um den Online-Handel befasst. Die Juristin Yvonne Gasch hat rückblickend die drei wichtigsten zusammengefasst:

Wichtige Urteile im November

Der Streit um Facebook geht in eine weitere Runde: Bereits im Oktober wurde dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) gerichtlich untersagt, von den Betreibern von Facebook-Fanpages zu verlangen, diese Seiten wegen (etwaiger) datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Damit gab sich das ULD nicht geschlagen und legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein bedeutendes Urteil für den Online-Handel verkündet: höchstrichterlich steht nun fest, dass AGB-Klauseln, die einen Haftungsausschluss für Verzögerungen auf dem Transportweg gegenüber Verbrauchern festlegen wollen, unzulässig seien.

Auch zugunsten Online-Händlern, die Markenprodukte in ihrem Sortiment haben, wurde eine erfreuliche Entscheidung getroffen: Der Marken-Hersteller darf den Verkauf über Plattformen nicht verbieten.

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