Kolumne: Von Koalitionsvertag, Netzneutralität und dem Online-Handel...

Veröffentlicht: 29.11.2013 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 29.11.2013

Der Koalitionsvertrag ist noch nicht abgesegnet, trotzdem könnte der Online-Handel mindestens in einem Punkt profitieren: die Netzneutralität. Verbände wie Bitkom sehen das erwartungsgemäß nicht so eng.

Er kam nicht gut an, der Koalitionsvertrag. Kaum Mindestlohn, viel zu viel Vorratsdatenspeicherung, zu wenig Frauenquote, dachte sich der neutrale Beobachter. Eigentlich sind es ja nur ungefähr 180 Seiten, voll mit Kompromissen und uneindeutigen Formulierungen, die SPD und CDU/CSU da ausgehandelt haben, könnte man denken. Und bis anno 1969 sollen die Regierungen der Bundesrepublik ja sowieso ohne Koalitionsvertrag regiert haben. Dennoch haben sich nicht nur Medien, Digital Natives und Twitterfreunde auf den halbgaren Vertrag gestürzt: Auch der Handelsverband Bitkom sah sich durch den umstrittenen Entwurf einer Intervention genötigt. Nicht unbedingt zum Vorteil des Online-Handels.

Aber zunächst mal etwas Lob, vom Interessenverband Bitkom: „Die Ergebnisse können sich sehen lassen“, kommentierte der Bundesverband der Informationswirtschaft zufrieden. Der Hightech-Verband begrüßte, das durch die Verhandlungen ausgearbeitete netzpolitische Programm. Vom Neuland zum netzpolitischen Programm, ein großer Sprung der Regierung, aus Sicht von Bitkom. Die Vorratsdatenspeicherung scheint Bitkom nicht zu stören, vielmehr sieht der Verband Nachbesserungsbedarf bei der Ausgestaltung der Netzneutralität und der Provider-Haftung. Leider nicht im Sinne des neutralen, gemeinen Bürgers. Vielmehr im Interesse der zahlenden Mitglieder.

Der Bundesverband stört sich nämlich erheblich am großen Thema Netzneutralität. Im Sinne einiger seiner Mitglieder, Netzbetreiber und IT-Provider, scheint sich der Verband für eine Art Netzneutralität im Sinne der Deutschen Telekom stark zu machen. Ganz nach dem Motto: Wer mehr bezahlt, soll eine schnellere Datenübertragung im Internet bekommen. Wer weniger bezahlt, wird gedrosselt. „Gesicherte Qualitätsklassen“, nennt der Verband das. Dumm nur, dass der Koalitionsvertrag, nach jahrelangen Protesten der Internetnutzer gegen Betreiber wie die Telekom, offenbar die Rechte der Verbraucher und Internetnutzer stärken möchte. Im Koalitionsvertrag steht nämlich, dass „Provider ihre eigenen Dienste und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen“, sollen.

Sollten die Parteien Wort halten und sich tatsächlich für die Netzneutralität einsetzen, wie es im Übrigen auch auf EU-Ebene gewünscht wird, dürfte auch der Online-Handel davon profitieren. Denn ein Online-Handel mit Anbietern verschiedener Bandbreiten, dürfte nicht im Sinne der Online-Händler sein. In einem solchen Markt wäre es zum Beispiel denkbar, dass Branchengrößen wie Amazon sich Exklusivverträge mit Netzanbietern sichern und dadurch ihre E-Commerce-Angebote wie Online-Shops oder Online-Videotheken mit einer viel höheren Bandbreite anbieten können, als der Rest der Branche. Das wäre ein klarer Marktvorteil. Aus Sicht des Bundeskartellamtes könnte man es auch einen Fall von Marktverzerrung nennen. Immerhin hat das Amt im Zusammenhang mit der Deutschen Telekom und deren Drosselplänen schon einmal davon gesprochen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.