Kolumne: Endlich sind wir diese Störerhaftung los!

Veröffentlicht: 13.05.2016 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 13.05.2016

Deutschland kann sich auf freies WLAN freuen: Vertreter von SPD und CDU haben sich nach einem langen Streit endlich darauf geeinigt, die sogenannte Störerhaftung abzuschaffen. Ein Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium hatte im September noch an der Störerhaftung festgehalten und war daraufhin scharf kritisiert worden – in den Nachverhandlungen wurde nun das Ende des unliebsamen und rückständigen Paragrafen beschlossen.

Was bedeutet das? Private und nebengewerbliche Anbieter, wie etwa Café-Betreiber, sollen auch das Providerprivileg der gewerblichen Anbieter genießen. Damit müssen sie ihr WLAN künftig nicht mehr mit einer Vorschaltseite oder mit einer Passwortsperre sichern. Offene WLAN-Hotspots werden damit auch tatsächlich offen.

Ende einer Abmahnindustrie?

Der Druck auf die Bundesregierung kam vor allem auch von der EU: Ein Gutachten des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof hatte erst vor wenigen Monaten erklärt, dass Anbieter von WLAN-Netzen nicht für Urheberrechtsverstöße von Dritten haften. „Durch das Gutachten hat sich die Lage geändert“, erklärte CDU-Netzpolitiker Thomas Jarzombek gegenüber Spiegel Online.

Die Störerhaftung beschreibt das Prinzip, dass ein Anbieter eines WLAN-Hotspots für mögliche Vergehen der WLAN-Nutzer haften muss – vor allem, wenn es um illegal heruntergeladene Musik oder Filme geht. Daraus ist auch eine ganze Abmahnindustrie entstanden – die mit der jetzigen Entscheidung vor dem Ende stehen dürfte. Noch ein Grund zur Freude für Anbieter von WLAN-Hotspots.

Auch der Händlerbund hat das Ende der Störerhaftung begrüßt.. „Diese Entscheidung ebnet nun den Weg für flächendeckende kostenfreie WLAN-Hotspots in Deutschland, welche nicht nur den mittelständischen E-Commerce, sondern die gesamte digitale Wirtschaft in Deutschland stärkt,“ so Florian Seikel, Hauptgeschäftsführer des Händlerbund e.V.

Besser spät als nie...

Die Entscheidung zur Abschaffung der Störerhaftung kommt – global gesehen – reichlich spät. Die Störerhaftung ist einer der Hauptfaktoren dafür, dass es hierzulande weniger Hotspots gibt als in anderen europäischen Ländern. Das wird vor allem offensichtlich, wenn man Großbritannien als Vergleich hinzuzieht. Dort gibt es an jeder Ecke und in jedem Geschäft einen offenen WLAN-Hotspot.

Trotzdem kommt die Einigung von SPD und CDU für Deutschland aber fast gerade richtig. Viele Städte haben den Aufbau von WLAN-Hotspots erst seit relativ kurzer Zeit so richtig in Angriff genommen. Wird die Hürde Störerhaftung abgeschafft, dürfte sich der Ausbau noch beschleunigen – ein wichtiger Punkt für die Digitalisierung in Deutschland. Vor allem stationäre Geschäfte können ihren Kunden damit nun einfacher einen Zusatzservice, nämlich das kostenlose WLAN, anbieten. Und vielleicht schafft es damit ja auch bald die Deutsche Bahn, ihre Züge komplett mit WLAN auszustatten ...

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