Kolumne: Lang, länger, AGB – Vom (Un)Sinn endloser Rechtstexte

Veröffentlicht: 01.07.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.08.2017

Ja, ich gebe zu. Hier und ganz hochoffiziell … Ich bin schuldig im Sinne der Anklage. Ich habe ein fünfjähriges Jurastudium absolviert und zwei Jahre Referendariat erfolgreich hinter mich gebracht … und ich lese keine Rechtstexte. Nie. Keine AGB und schon gar keine Datenschutzerklärung. Aber welchen Sinn haben solche Texte, wenn sie nicht mal, die, die sie verstehen können, lesen?

Ein Beispiel aus der Praxis: „Darf man seine Waren als Online-Händler auch in gebrauchten Waschmittelkartons versenden?“ – Diese Frage wurde mir gestern erst im Kollegenkreis gestellt. Im Übrigen ein Leid, das jeder Jurist und Rechtsanwalt teilt. Die Bevölkerung erwartet von uns Fachleuten immer und auf alles eine Antwort. Wir kennen quasi jedes Gesetz in- und auswendig oder haben – wie einer meiner Professoren an der Uni – zumindest immer unser Taschen-BGB dabei. Aber das nur am Rande. „Ich habe noch nie von einer solchen Beschränkung gehört“, war meine Antwort. Daraufhin ungläubige Blicke. „Bist du dir sicher? In Deutschland gibt es für alles ein Gesetz. Bestimmt auch für gebrauchte Waschmittelkartons.“ Das war schlussendlich der Grundstein für diese Kolumne.

Rechtstexte sollen Fragen beantworten – nicht neue aufwerfen

Ist Deutschland überreguliert, stellt sich mir da die Frage. Nicht nur Gesetze werden in den Augen der Menschen immer aufgeblähter und damit überraschend unverständlicher. Diese Tendenz hat natürlich auch Einfluss auf den Online-Handel. Dort wird in zahlreichen AGB, Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen munter informiert, erklärt und belehrt. Je länger der Text (und je größer das Unternehmen) desto weniger wird damit letztendlich wirklich aufgeklärt. Das ist der Eindruck der den Internetusern aber offensichtlich im Gedächtnis bleibt. Kein Wunder, dass die zahlreichen rechtlichen Ausführungen nur genervt weggeklickt werden. Oder haben Sie bei einer Bestellung im Internet jemals die AGB gelesen, denen Sie zuvor mit einem Häkchen zugestimmt haben?

Kein Wunder, wenn die AGB – ohne Datenschutzerklärung und sonstige gesetzliche Hinweise – von Amazon mit epischen 6153 Wörtern zu Buche schlagen. Wie die Stiftung Warentest festgestellt hat, informiert Amazon sogar in einem Satz von mehr als 130 Wörtern Länge. Dicht gefolgt wird Amazon übrigens von Google. Die Pdf-Version der Datenschutzerklärung kommt immerhin auf stolze 10 Seiten und 4044 Wörter. Mit den Nutzungsbedingungen kommen noch einmal 1812 Wörter obendrauf. Überraschenderweise ist Facebook mit seiner Datenschutzrichtlinie über 2801 Wörter nur auf dem letzten Platz in meinem nicht repräsentativen Ranking. Ganz klarer Überraschungssieger mit den längsten Texten ist jedoch ein deutsches Unternehmen: Zalando’s AGB und Datenschutzhinweise kommen zusammen auf stolze 11974 Wörter. Mit Copy und Paste komme ich damit auf 31 virtuelle Word-Seiten. Das entspricht in etwa dem ersten Drittel von Goethes Faust.

Rechtliche Ausführungen als Piktogramme?

Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen sind allgegenwärtig und in regelmäßigem Abstand Gegenstand von Medienberichten. Kein Wunder, dass der Drang zu immer mehr vorgetäuschter Transparenz groß ist, Datenschutzerklärungen immer länger und aufgeblähter werden. Die Belehrungen verfehlen aber letztendlich ihren Zweck, denn für den durchschnittlichen Leser sind die Texte wenig bis gar nicht aussagekräftig.

Ob genau dieses Problem dazu geführt hat, dass die neue Datenschutzgrundverordnung auch die Darstellung der Informationen als Piktogramme zulässt, ist nur zu vermuten. Wenn ich daran denke, dass ich eine Rechtstexterstellung in Piktogramm-Form auf den Tisch bekomme, habe ich sofort einen Knoten im Kopf. Aber egal. Die betreffenden Informationen sollen den Internetnutzern laut der Datenschutzgrundverordnung in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln. Im Falle von Facebook, Google & Co. dürfte das eine ganz spannende Foto-Love-Story werden. Würde man das BGB in Piktogramm-Form gestalten, sogar ein ganzer Bildband. Meiner Meinung nach ist es den Versuch aber trotzdem wert.

Kommentare  

#5 Ralf 2016-07-12 13:19
Ich betreibe ein Wiki, auf dem AGB (aus Nutzersicht) zusammengefasst und bewertet werden. Aus meiner Erfahrung (Datenbank von über 700 bewerteten AGB) sind die allermeisten Inhalte in AGB für den Verbraucher tatsächlich unerheblich. Faule Angebote zeigen sich zwar schon in den AGB, aber die sind eher selten.

Lange AGB sind eigentliche nicht notwendig. Die allermeisten Dinge werden per se vom Gesetz geregelt. Um dem Mandanten winzige (teilweise theoretische) Vorteile in den Vertrag zu schreiben und seine eigene Dienstleistung (inklusive Urheberrecht) teuer zu verkaufen schreiben die Anwälte Romane. Da die Nutzer weder lange noch kurze AGB (an)lesen, hat der Mandant keine gesteigertes Interesse an der Auseinandersetz ung mit seinem Anwalt zum Ziele der Nutzerfreundlic hkeit.

Ich wollte mal herausfinden, welcher Anwalt wirklich nutzerfreundlic he AGB schreibt und habe 3 Anbieter angeschrieben und gefragt, wer die (aus Nutzersicht) guten AGB verfasst hat. Die Antwort war immer die gleiche. Die interne Rechtsabteilung.

Das Problem liegt am Geschäftsmodell der Anwälte und der Intransparenz aus Kundensicht.
Zitieren
#4 Redaktion 2016-07-08 09:33
Hallo Thomas,
wWir haben Verständnis für Ihren Frust. Die verständliche Übersetzung „Gesetz – Deutsch“ ist daher ein besonderes Anliegen unserer Rechtsartikel. Es ist richtig, dass AGB keine Pflicht sind und im Übrigen des Gesetz gilt. Es sind jedoch eine Fülle von Informationspfl ichten für den Online-Handel einzuhalten. Ohne AGB & Kundeninformati onen (sowie weiteren Rechtstexten) können diese nicht in übersichtlicher Weise erteilt werden.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
Zitieren
#3 Thomas 2016-07-07 06:53
Hallo,
genau wie wir bald in unserem eigenen Müll ersticken werden, so werden die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften immer undurchsichtige r! Also GENAU DAS GEGENTEIL, was damit bezweckt werden soll. Wir stehen in jeglicher Hinsicht direkt vor einem tiefen Abgrund und es ist allerhöchste Zeit umzukehren!
Im Übrigen ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass AGBs (Allgemeine Geschäftsbeding ungen - früher: das Kleingedruckte) NICHT gesetzlich vorgeschrieben sind. Das hat mir kürzlich ein Rechtsanwalt mitgeteilt! Ohne AGBs wird das vorhandene Gesetz angewandt, was meist völlig ausreichend ist. Zudem ist man vor eine Abmahnung 100% geschützt!
Zitieren
#2 Peter Kemper 2016-07-06 14:22
Ach ist das schön. Endlich mal jemand aus der Erfüllungsgehil fenkaste, der hier Tacheles redet.
Warum gibt es diese ganzen Probleme mit den AGB's, Widerrufsch..., Datenschutzerkl ärung und der ganzen menschlichen Trägödie und den Drangsalierunge n und uns vollkommen hilflos ausgelieferten Händlern an dessen Ende?
Wegen Politikern, die hinter Schloss und Riegel gehören und wegen Erfüllungsgehil fen, die dies erst ermöglichen. Gäbe es keine Menschen, die bei dem Mist mitmachen, was die Politiker da verzapfen, gäbe es keine Probleme.

Also wenn ich als Händler meine, dass mein Produkt Müll ist, dann nehme ich das aus dem Angebot, wenn ich als Kunde meine, dass das Produkt Mist ist, kaufe ich es nicht.

Ergo, wenn ich RA bin und meine dass das Widerrufsrecht Mist ist, die Angabe von AGB's kein Kunde liest bzw. nur einer von 10000, dann verteidige ich es also einfach nicht, wenn eine Kunde zu mir kommt und das bei einem Händler mukiert.

Haben RAte kein Rückgrat und keinen Anstand? Das ist das gleiche wie wenn der der Soldat sagt, ich hatte nur meine Pflicht getan. Wobei der ja vermutlich noch das mit dem Leben bezahlt hätte, der RA dagegen solche Befürchtungen sicherlich nicht haben müsste. Lasst den gehirn- und anstandslosen Abmahnerzeuger doch alleine zum Gevatter Richter (auch ein ehem. Jurastudent) latschen und dort alleine da stehen, ohne rechtlichen Beistand.

Also wenn ich König wär, dann würden einfach nur noch die Hälfte an RAten zugelassen werden und dann würde der ganze bürokratische Mist und die krummeBananenre gelung und die ganze andere Drangsalierung über den hufen geworfen.

Das dazu mal in Kürze. Mehr hat das an Kommentar ja auch eigentlich nicht verdient, weil das alles was hier mit uns Händlern passiert einfach verboten gehört.
Und alle wollen noch an uns verdienen. Es kommt nicht mehr aufs Produkt an, sondern nur noch auf das wie. Für die Produkte, die wir hier vermarkten bleibt immer weniger Geld übrig. Die Verbraucher bekommen immer weniger für Ihr Geld.
Zitieren
#1 Anja 2016-07-06 14:15
Danke für diesen Post!
Es deckt sich mit meinem bereits gemeldetem Wunsch, die AGB für einen Webshop kundenfreundlic her darzustellen. Damit meine ich kürzer, nur das wirklich nötige (was ist nötig?) und lesefreundliche r, so dass es auch ein zehnjähriges Kind verstehen könnte.

So wie ich es bei einem Kollegen sinngemäß las: Lange AGBs gibt es bei mir nicht. Es gilt der BGB und ansonsten finden wir eine Lösung, mit der wir beide zufrieden sind.

Das hat mir imponiert. Ist es nicht das, was ich mir als Kunde wünsche? Keine Fallstricke, keine Hintertürchen, kein Kleingedrucktes . Statt dessen Offenheit, Vertrauen in die geltenden Gesetze, die im Streitfall heran gezogen werden können. Und ansonsten gemeinsames, friedfertiges nach einer Lösung suchen. Fertig.

Bitte macht es kürzer, kundenfreundlic her, lesefreundlicher!

Danke!
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.