Top-Themen: Ebay kündigt Änderungen an, Unister Holding beantragt Insolvenzverfahren, Lego ändert Rabattsystem, Rechtsgutachten hält Whitelisting für zulässig

Veröffentlicht: 18.07.2016 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 18.07.2016

Die wichtigsten Themen des heutigen Tages aus der Branche kurz und knackig zusammengefasst: Der CTO von Ebay, Steve Fisher, hat einige Änderungen bekannt gegeben. Außerdem: Die Unister Holding hat Insolvenz angemeldet, der Streit zwischen dem Bundeskartellamt und Lego ist beigelegt und das Whitelisting von Werbeblockern scheint einem neuen Rechtsgutachten nun doch zulässig zu sein.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Ebay: Umfangreiche Änderungen befinden sich in Planung

Steve Fisher, Chief Technology Officer von Ebay, hat sich in einem Interview zu den Plänen des Online-Marktplatzes geäußert. Er meint beispielsweise, dass es Ebay insbesondere darum geht, das eigene Angebot gut zu kennen. Durch maschinelles Lernen beziehungsweise künstliche Intelligenz will Ebay das Nutzungs- und Kauferlebnis verbessern. Dafür sollen unter anderem neue Produktseiten entstehen. Händler sollen zukünftig zudem schneller auf Nachfragen reagieren können. Die Verbesserungen sollen gegen Ende des Jahres auf den Weg gebracht werden und der Anfang von weiteren Maßnahmen sein.

Unister Holding: Vorläufiges Insolvenzverfahren beantragt

Es geht derzeit drunter und drüber bei Unister und die negativen Nachrichten wollen scheinbar kein Ende nehmen. Um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen, hat die Unister Holding ein vorläufiges Insolvenzverfahren beantragt. Dies hat Prof. Lucas Flöter, der entsprechende Insolvenzverwalter, offiziell bekannt gegeben. Der Geschäftsbetrieb soll ohne Einschränkungen weiterlaufen. Auch die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter sollen gesichert sein. Von der temporären Insolvenz ist lediglich die Unister Holding GmbH betroffen. Die operativen Gesellschaften, die für die Webseiten zuständig sind, fallen hier also raus.

Bundeskartellamt & Lego: Einigung durch Änderung des Rabattsystems

Der Spielzeughersteller Lego und das Bundeskartellamt konnten eine Einigung erzielen. Online-Händler hatten sich bei der Behörde beschwert, dass sie nicht so attraktive Rabatte wie stationäre Geschäfte erhalten würden. Nun hat Lego jedoch reagiert und das System geändert. So sollen nun auch Online-Händler die gleiche Rabatthöhe erreichen können, wie das bisher bereits für stationäre Händler der Fall war. Laut dem Bundeskartellamt werden hierfür extra auf den Online-Handel zugeschnittene Rabattkriterien eingeführt, die dem Vertriebsweg entsprechend angepasst sind. Durch die Änderungen hat das Bundeskartellamt das Verfahren gegen Lego eingestellt.

Werbeblocker: Rechtsgutachten hält Whitelisting für zulässig

Ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dr. Udi di Fabio, einem ehemaligen Richter des Bundesverfassungsgerichts, hat sich mit der wichtigen Frage befasst, ob Werbeblocker rechtmäßig vertrieben werden dürfen. Das Ergebnis: Werbeblocker wie beispielsweise Adblock Plus seien ihm nach durchaus zulässig. Dies soll vor allem aufgrund des Grundrechts der Nutzer auf informationelle Selbstbestimmung gelten, also auch für Werbeblocker mit einer Whitelist. Letztendlich wird wohl erst der Bundesgerichtshof eines Tages eine endgültige Entscheidung treffen.

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