Top-Themen: Milliarde für Airbnb | Hermes übernimmt Mehrheit an Liefery | Werbung in Windows 10 | Adblock-Plus-Verbot wird unwahrscheinlicher

Veröffentlicht: 10.03.2017 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 10.03.2017

Was heute wichtig war: Airbnb sichert sich eine Milliarden-Finanzierung, Hermes hält ab sofort die Mehrheit an Liefery, in Windows 10 wird jetzt Werbung angezeigt und ein Adblock-Plus-Verbot rückt immer weiter in die Ferne.

Laptop bei Sonnenuntergang

(Bildquelle Abend-News: Anna Demjanenko via Shutterstock)

Milliarden-Finanzierung für Airbnb

In einer Serie-F-Finanzierungsrunde hat sich Airbnb über eine Milliarde US-Dollar gesichert. Airbnb hat der US-Börsenaufsicht entsprechende Dokumente übermittelt. Die Bewertung des Unternehmens steigt damit auf 31 Milliarden Dollar. Unter den aktuellen Geldgebern befinden sich u.a. Google Ventures und TCV.

Liefery: Hermes übernimmt Mehrheit

Die Otto-Tochter Hermes hat die Mehrheit an Liefery übernommen. Bereits seit Juli 2015 war Hermes mit 28,5 Prozent am Same-Day-Delivery-StartUp beteiligt. Liefery wird dabei als eigenständiges Unternehmen erhalten bleiben. Die frischen Finanzmittel sollen vor allem in den Software-Ausbau und die internationale Expansion fließen. Alle Details hat der Logistik-Watchblog.

Werbung in Windows 10

Microsoft zieht gerade den Unmut seiner Kunden auf sich. Im Datei-Manager von Windows 10 blendet das Unternehmen Werbung für die kostenpflichtige Version des hauseigenen Cloud-Dienstes Onedrive ein. Microsoft selbst bezeichnet dies zwar nur als „Hinweis“ und nicht als Werbung, steht mit dieser Interpretation aber recht allein da. Das Werbefenster lässt sich zwar deaktivieren, aber nur versteckt in den Ordneroptionen.

OLG München: Hoffnung für Eyeo?

Das Oberlandesgericht München hat drei Verfahren gegen den Adblock-Plus-Betreiber Eyeo gleichzeitig geführt. Die Süddeutsche Zeitung, ProSiebenSat.1 und IP-Deutschland hatten u.a. wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße, kartellrechtlicher Bedenken und Urheberrechtsverletzungen geklagt. Der Richter stimmte den Anklagepunkten zwar teilweise zu, sah sie aber nicht als ausreichend an. Alle Informationen zu den Verfahren haben wir hier gesammelt.

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