21.07.2017 – EuGH: Gilt das „Recht auf Vergessen“ weltweit? | Frisches Kapital für ZipJet | Facebook: Paywall für Instant Articles

Veröffentlicht: 21.07.2017 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 21.07.2017

Der EuGH beschäftigt sich mit dem „Recht auf Vergessenwerden“, ZipJet erhält frisches Kapital und Facebook will eine Paywall in Instant Articles integrieren.

Google auf einem Smartphone

© Nuttapol Sn / Shutterstock.com

Google: EuGH entscheidet über weltweites „Recht auf Vergessen“

Muss Google Links aus seiner Suchmaschine weltweit entfernen? Um diesen Punkt streiten sich laut Heise Online derzeit französische Datenschutz-Aufsicht CNIL und der Suchmaschinen-Betreiber. Google soll dazu gezwungen werden, das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ global umzusetzen und nicht nur innerhalb der EU. CNIL legte dem Unternehmen deshalb bereits eine Strafe von 100.000 Euro auf – Google zog daraufhin vor das höchste Verwaltungsgericht Frankreichs. Das hat den Fall nun aber an den EuGH abgegeben. Google freue sich darauf, den Fall vor dem Europäischen Gerichtshof zu verhandeln, erklärte Peter Fleischer, Datenschutzbeauftragter des Unternehmens. Ein Gericht in Kanada hatte kürzlich entschieden, dass Google Links weltweit entfernen müsse (wir berichteten).

Wäsche-Service: ZipJet erhält frisches Kapital

ZipJet, der Wäsche-Service von Rocket Internet, hat erneut Kapital erhalten. Wie Gründerszene berichtet, hat wieder einmal Henkel in das StartUp investiert. Wie viel Geld geflossen ist, ist allerdings nicht bekannt – beide Unternehmen haben darüber Stillschweigen vereinbart. Mit dem neuen Kapital wolle ZipJet nun „seine Position in Europa stärken“, erklärte der Gründer Florian Färber. Zudem wolle man die Logistik weiterentwickeln und Geld in das Marketing und die eigene App stecken. Henkel hält seit 2016 eine Minderheitsbeteiligung an dem Wäsche-Service.

Facebook will Paywall in Instant Articles integrieren

Gerüchten zufolge wird Facebook zukünftig die Integration von Paywalls in Instant Articles ermöglichen. Dadurch könnten Medienunternehmen ihre digitalen Inhalte auch in diesem Bereich monetarisieren, berichtet Futurezone auf Basis des Finanzmagazins "The Street", das diesbezüglich mit der Facebook-Managerin Campbell Brown gesprochen hat. Die ersten Tests sollen bereits im Oktober starten. Ein mögliches Modell könnte so aussehen, dass beispielsweise zehn Artikel frei zugänglich sind, der Rest jedoch nur nach dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements aufgerufen werden kann. 

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