In der heutigen Tageszusammenfassung geht es um Amazon, Ebay, ElectronicSales und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur IHK-Pflichtmitgliedschaft.
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Amazon: Änderung der Regeln für Retouren
In den USA soll Amazon damit begonnen haben, eine E-Mail an seine Händler zu verschicken, deren Inhalt wohl die meisten nicht gerade erfreuen dürfte, denn dort heißt es unter anderem: „Händler, die Produkte selbst versenden, unterliegen nun den gleichen Regeln wie die von Amazon ausgelieferten Artikel.“ Amazon will damit den Kunden die Rückgabe von Produkten so einfach wie möglich machen, indem Retouren-Label auch für Amazon externe Produkte direkt über die Website ausgedruckt werden können, ohne dass hierfür der jeweilige Händler kontaktiert werden muss. Diese haben aber dadurch keine Möglichkeit, sich anderweitig mit dem Kunden zu einigen. Was Amazon im Zuge dessen zusätzlich einführen will, haben wir an dieser Stelle zusammengefasst.
Ebay: Zero Feedback Buyer sind die Zukunft
Auf der Seller Conference hat Ebay-Manager Hal Lawton davor gewarnt, sogenannte „Zero Feedback Buyer“ in irgendeiner Form zu benachteiligen. Dabei handelt es sich um Kunden, die noch keinerlei Bewertungen vorweisen können. Laut Lawton tragen die Zero Feedback Buyer einen wichtigen, ja sogar entscheidenden Teil zum Erfolg von Ebay bei und seien generell die Käufer der Zukunft – auch wenn er bereits viele Beschwerden über solche unerfahrenen Käufer gesehen habe.
ElectronicSales: B2B-SaaS-Standardlösungen für KMU
Der E-Commerce-Spezialist ElectronicSales hat eine Standardlösung für den B2B-Handel ins Leben gerufen. Dadurch erhalten Firmen E-Commerce-Komplettpakete, deren Funktionsumfang mit speziellen Features auf die besonderen Anforderungen im Bereich B2B abgestimmt ist. Den Unternehmen stehen dabei drei verschiedene Pakete zur Verfügung (Business, Pro und Premium), die als SaaS-Lösung angeboten werden. Die Preise liegen zwischen rund 200 und 799 Euro.
IHK: Verfassungsbeschwerde gegen Pflichtmitgliedschaft abgewiesen
Händler, Dienstleister und Industriebetriebe sind in Deutschland gesetzlich dazu verpflichtet, Mitglied in der Industrie- und Handelskammer zu werden und entsprechende Beiträge zu zahlen. In der Vergangenheit stieß diese Pflichtmitgliedschaft immer wieder auf Kritik. In einem aktuellen Fall haben zwei Unternehmen sogar eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Praxis eingelegt, worüber das Bundesverfassungsgericht nun entschieden hat – und zwar gegen die beiden Unternehmen. Wie das Bundesverfassungsgericht dieses Urteil begründet hat, kann hier nachgelesen werden.
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