Top-Themen: Amazon Fresh kommt nach München | Zalando präsentiert offizielle Geschäftszahlen | Afterbuy integriert Paydirekt | Facebook verliert vor Gericht | Amazon: Verletzung von Wortmarke „Black Friday“

Veröffentlicht: 07.11.2017 | Geschrieben von: Christian Laude | Letzte Aktualisierung: 07.11.2017

In der heutigen Tageszusammenfassung geht es um Amazon Fresh, Zalando, Afterbuy & Paydirekt, Facebook und um die Wortmarke „Black Friday“.

Top Themen
© Anna Demianenko - Shutterstock.com

Amazon Fresh: Start in München

Amazon wird seinen Lebensmittel-Lieferdienst Amazon Fresh nun auch in München an den Start bringen. Dies hatte sich bereits vor einiger Zeit angedeutet, denn Amazon eröffnete Anfang des Jahres ein Logistikzentrum im Münchener Osten, das unter anderem mit einem Kühlbereich ausgestattet ist. Die Lieferung im Raum München soll wohl zunächst mit dem Logistikpartner DHL erfolgen.

Zalando: Offizielle Geschäftszahlen bestätigen Prognosen

Zalando hat seine offiziellen Geschäftszahlen für das dritte Quartal 2017 bekannt gegeben, die dieses Mal eher durchwachsen ausfallen. Einerseits ging der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 28,7 Prozent auf 1.075 Milliarden Euro nach oben – andererseits lag der bereinigte Ebit bei gerade mal 0,4 Millionen Euro, was einer Marge von 0,0 Prozent entspricht. Der Modehändler investierte in den ersten neun Monaten des Jahres viel Geld für den Ausbau der Logistik und der IT.

Afterbuy: Integration von Paydirekt

Afterbuy bietet mittlerweile acht verschiedene Payment-Optionen an. Neu hinzugekommen ist Paydirekt – das Bezahlverfahren der deutschen Banken und Sparkassen. „Paydirekt hat sich innerhalb kurzer Zeit am Markt etabliert und bietet höchste Sicherheitskriterien bei gleichzeitig einfacher Handhabung“, meint Daliah Salzmann aus der Geschäftsführung der ViA-Online GmbH, dem Unternehmen hinter Afterbuy, weswegen die Kooperation nun zustande gekommen ist.

Facebook: Niederlage vor Gericht

Facebook darf die Daten deutscher Nutzer nicht ohne wirksame Einwilligung an Spiele-App-Betreiber weitergeben. Das hat das Kammergericht Berlin in einem nun veröffentlichten Urteil vom 22. September entschieden. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbz) hatte bereits 2012 geklagt, als die soziale Plattform einer Abmahnung nicht nachgekommen war. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, denn aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls hat das Gericht eine Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Amazon: Klage wegen Verletzung der Wortmarke „Black Friday“

Die Super Union Holdings Ltd hat Klage wegen einer Verletzung der Wortmarke „Black Friday“ gegen Amazon eingereicht. Super Union hatte die Wortmarke im Jahr 2013 eintragen lassen und will nun dem US-Konzern die unlizenzierte Verwendung des Begriffs für Verkaufsaktionen verbieten. Amazon droht bei einer erfolgreichen Klage ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro pro Zuwiderhandlung.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.