25.05.2018 – DSGVO: Der Tag X ist gekommen | Hornbach investiert Millionen ins Online-Geschäft | Facebook Jobs startet in Deutschland

Veröffentlicht: 25.05.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 25.05.2018

Die DSGVO ist nach ihrer zweijährigen Übergangsfrist nun vollständig in Kraft getreten, Hornbach investiert Millionen in sein Online-Geschäft und Facebook startet seine Jobbörse in Deutschland.

Analoge Uhr zeigt 00:01 Uhr
© AlessandraRC – Shutterstock.com

DSGVO: Neue EU-Verordnung gilt ab heute

In den vergangenen Wochen und Monaten dominierte das Thema die Berichterstattung und auch zunehmend die Gespräche – auch im privaten Kreis: Die Datenschutzgrundverordnung. Nun ist der Tag gekommen, denn die zweijährige Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen EU-Verordnung endet heute. In den letzten Tagen haben zahlreiche Online-Händler nochmals alle Kräfte zusammengenommen, um die DSGVO umzusetzen. Newsletter-Versand, Umgang mit Datenpannen, Auftragsdatenverarbeitung und viele weitere Themen standen ganz oben auf der Tagesordnung. Für einige wird die Arbeit aber mit dem heutigen Tag nicht vorbei sein – selbst große Konzerne sagten bereits, dass sie sich nicht sicher seien, ob bis zum heutigen Stichtag tatsächlich alle Vorgaben der DSGVO umsetzen werden könnten. Wir werden das Thema also auch über den heutigen Tag hinaus noch weiter begleiten.

Wer noch immer Fragen zur neuen EU-Verordnung hat, kann sich hier über die DSGVO informieren.

Hornbach steckt Millionen in sein Online-Geschäft

Der Baumarkt-Konzern Hornbach will im Online-Handel mit Heimwerkerbedarf mithalten und baut deshalb sein Online-Angebot weiter aus, wie RTL.de berichtet. „Es ist ein bisschen ein Wettrennen“, erklärte Unternehmenschef Albrecht Hornbach und verwies damit auf branchenfremde Anbieter wie Amazon oder Ebay, die bereits eine starke Position im Netz haben und auch Heimwerker-Artikel anbieten. Im Geschäftsjahr 2016/2017 habe Hornbach über 60 Millionen Euro in sein Online-Geschäft gesteckt – 13 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Unter anderem habe der Baumarkt-Konzern Online-Shops in der Slowakei, Rumänien und Schweden eröffnet. In diesem Jahr müsse das Unternehmen seine Investitionen aber nochmals steigern, wie Hornbach erklärt: „In gesättigten Märkten wie Deutschland wächst der Wettbewerb mit dem Online-Handel.“

Facebook startet Jobbörse in Deutschland

Facebook bringt seine Jobbörse Facebook Jobs nach Deutschland. Die Plattform richtet sich t3n.de zufolge vor allem an kleine und mittelständische Betriebe und erlaubt es Unternehmen, Jobangebote direkt auf Facebook zu erstellen und zu teilen. Besonderes Augenmerk liege dabei auf der Besetzung von Ausbildungsplätzen und der Suche nach Praktikanten, habe das Netzwerk erklärt. Unternehmen haben zudem die Möglichkeit, die Stellenanzeigen gezielt zu bewerben, um potenziell passende Bewerber auf sich aufmerksam zu machen. Bewerber können direkt auf Facebook ein Bewerbungsformular ausfüllen und an das Unternehmen senden. Das Formular wird anhand der im Profil hinterlegten Daten vorausgefüllt, kann aber noch vom Bewerber angepasst werden – Firmen sollen nur die persönlichen Daten eines Bewerbers einsehen können, wenn sie Teil der Bewerbung waren oder öffentlich auf dem Facebook-Profil zugänglich sind.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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Kommentare  

#8 Christina Hochheimer 2018-05-28 10:18
Vielen Dank für ihre Nachricht.
Die Rechnungen bewahre ich im Keller auf.
Darf ich das dem Finanzamt bringen ?
Gäbe Super platz imKeller.

es grüßt Christina Hochheimer

Daten, zu deren Aufbewahrung Sie aus steuer- oder handelsrechtlic hen Gesichtspunkten verpflichtet sind, dürfen natürlich nicht gelöscht werden bzw. müssen an Steuerberater und Finanzamt weitergereicht werden. Das dürfen Sie dem Kunden auch so mitteilen.

Anstelle der Löschung tritt dann aber die sog. Sperrung. Mit Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogen er Daten gemeint, damit deren weitere Verarbeitung oder Nutzung eingeschränkt ist.
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#7 Stratmann 2018-05-25 18:45
Wenn ich Augen schliesse, sehe die "Anwälte" und andere Abmahnparasiten direkt
vor mir, wie ihnen der Sabber aus dem Mund läuft.
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#6 Heidemann 2018-05-25 17:27
einen habe ich noch:
also wer Heute extra - viel im niedrigen Segment verkauft hat - muss sich nach Herrn
Jan Philipp Albrecht - den Durchpeitscher dieses Machwerks - keine sorgen machen das da etwas schief gehen könnte - es sei alles nur Hysterie ,Mythos usw. usw........
Ich spare mir einen persönlichen Kommentar zu diesen ......
ach doch ein´s muss noch erwähnt werden - ein Mann für Freiheit im Internet !
nur dumm das gerade tausende Archive ,Blog´s - kleine Zeitungen - Vereine usw. Ihre Schotten dicht machen - ein Foto ,ein Film ,eine Audioaufnahme oder gar ein Telefonat könnten theoretisch schon der nächste Sargnagel sein ?!
na auf jeden fall - um zu Punkt 1 zu kommen - wenn der Mann doch unrecht hat - bekommt Ihr wahrscheinlich nicht mehr Post zurück als Ihr versendet habt - aber der Inhalt dürfte bedeutend teurer sein.
na dann AW

jh

(AW=Abmahnfreies Wochenende)
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#5 Heidemann 2018-05-25 17:10
Ich habe noch eine ketzerische Frage zum sonnigen Wochenende:
im blöd two blöd ist ja auch möglich meine Daten zu erfahren
kann ich nun im "Umkehrschluß" auch erwarten ,das ich die Daten - die meine Kunden von mir haben ,oder gar im laufe der Jahre gesammelt haben -
dann auch abrufen kann ?
oder solche - die den ganzen Müll hier eigentlich verursachen - die so schön alles irgendwo "Poster´n" - dann eigentlich auch verklagen ,wenn Sie über mich und meine "Weltfirma" berichten ,ungewollt ?? Werbung betreiben oder schlimmeres ?
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#4 Redaktion 2018-05-25 15:46
Hallo Christina, hallo Lene,

Daten, zu deren Aufbewahrung Sie aus steuer- oder handelsrechtlic hen Gesichtspunkten verpflichtet sind, dürfen natürlich nicht gelöscht werden bzw. müssen an Steuerberater und Finanzamt weitergereicht werden. Das dürfen Sie dem Kunden auch so mitteilen.

Anstelle der Löschung tritt dann aber die sog. Sperrung. Mit Sperren ist das Kennzeichnen gespeicherter personenbezogen er Daten gemeint, damit deren weitere Verarbeitung oder Nutzung eingeschränkt ist.

Viele Grüße!

Die Redaktion
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#3 Lene 2018-05-25 13:32
Gute Frage @Christina.
Was ist denn wenn mir ein Kunde untersagt die Daten (Rechnungen) z.B. an den Steuerberater oder das Finanzamt weiterzugeben?
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#2 Christina Hochheimer 2018-05-25 10:55
DSGVO
Wir müssen doch alle Rechnungen 10 Jahre aufheben.
Oder dürfen wir die jetzt vernichten ?
Ohne die Daten ,kann doch kein Internet Geschäft gehen
Mit freundlichen Grüßen
Christina Hochheimer
Sachbearbeiterin
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#1 Heidemann 2018-05-25 09:28
Jaa - """ENDLICH""" - das kann man (also Kanzleien ,Anwälte - "Bünde" - sog. Vereine)(siehe email) natürlich verstehen - 10 Jahre Weihnachtsgesch enke schon mal im vorraus - vom Staat - von der ""Irrenanstalt- Europa"" (ich weiß ich bin wohl der Irre) verteilt - da kann man schon mal die Sektkorken knallen lassen. Im Netz kursiert das Gerücht ? - das Champagner ausverkauft ist ?
und selbst wenn man bescheiden mit Abmahnungen u.ä. agiert - ist doch Garantiert !
das es weitere zig - tausende in die hilfsbereiten Arme von "Rechtsschutz"- Helfern treibt.
das Bild das sich da vor mir auftut - erinnert irgendwie an die Jagd - vornehmlich auf kleintiere. das Problem für das Tier bei der sache - wer ist der Treiber und wer der Jäger ? nur eines ist klar ,wer der gejagte ist !
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