01.09.2014 – Schlechte Online-Shops bei Warenhäusern | Verdi bei Amazon-Aufsichtsrat | Massen-Abmahner vor Gericht

Veröffentlicht: 01.09.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 29.08.2014

Die Online-Shops deutscher Warenhäuser wie Karstadt oder Kaufhof sind beliebig und austauschbar, meint eine Studie von trbo. Außerdem: Verdi sitzt jetzt bei Amazon mit im Aufsichtsrat und U+C Kanzlei steht wieder vor Gericht.

Der Newspreview für den 1. September 2014.

Hartes Urteil gegen Online-Shops von Karstadt & Co.

Deutsche Warenhäuser haben den digitalen Wandel und den Schritt zum Online-Handel hin verschlafen. Zu diesem Schluss kommt eine repräsentative Umfrage des Technologieunternehmens trbo. Nach Befragung von 1.000 Kunden zu ihrem Urteil über die Online-Auftritte von acht großen Traditionshäusern, hält die Mehrheit die Online-Auftritte von Kaufhof, Karstadt & Co. für beliebig und austauschbar. „Mit der Bekanntheit ihrer Online-Shops können zumindest die großen Warenhäuser noch einigermaßen zufrieden sein“, sagte trbo-Geschäftsführer Daniel Kirchleitner gegenüber der WirtschaftsWoche. Doch die Probleme würden tiefer liegen. „Die Shops werden wahrgenommen, aber dann kehren ihnen viele Leute den Rücken. Das zeigt doch, dass da einiges total falsch läuft.“

Verdi jetzt in Aufsichtsrat von Amazon

Offenbar sitzt Verdi jetzt bei Amazon mit am Tisch. Wie die Gewerkschaft in einer Mitteilung schreibt, wurde im Versandhandelszentrum von Amazon in Bad Hersfeld ein paritätisch besetzter Aufsichtsrat gegründet. Teil des Aufsichtsrates sind künftig auch zwei Vertreter von Verdi. „Die Einrichtung des paritätisch besetzten Aufsichtsrats ist nur ein weiterer Schritt, um Amazon klar zu machen, dass in Deutschland in Gesetzen verbriefte Rechte der Beschäftigten existieren, zu denen auch der Abschluss kollektiver Tarifregelungen gehören", sagte Mechthild Middeke, ver.di-Handelssekretärin und zuständig für Amazon in Bad Hersfeld.

Massen-Abmahner vor Gericht

Die durch seine Redtube-Massenabmahnungen bekannte U+C Kanzlei steht erneut in den Schlagzeilen. Rechtsanwalt Thomas Urmann musste sich vergangene (KW 35) Woche selbst vor Gericht wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung verantworten. Dem Anwalt wurde neben einer saftigen Geldstrafe in Höhe von 80.000 Euro und 80 Sozialstunden sogar eine Haftstrafe von zwei Jahren (ausgesetzt zur Bewährung) auferlegt. Die strafrechtliche Verfolgung stand jedoch nicht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Abmahn-Anwalt, sondern rührte aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer einer Wurstfabrik. Dennoch ist der Anwalt mit der Verurteilung erst einmal seine Anwaltszulassung los.

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