Fusion: Payment-Service-Provider Payone übernimmt B+S Card Service

Veröffentlicht: 08.05.2017 | Geschrieben von: Christian Laude Test | Letzte Aktualisierung: 08.05.2017

Payone und B+S Card Service gehen zukünftig gemeinsame Wege und werden zu „BS Payone“. Der Payment-Service-Provider Payone will mit der Übernahme sein Angebot erweitern und sich auch im Bereich bargeldloses Bezahlen am Point of Sale besser aufstellen.

Payone-Zentrale

© Payone

„BS Payone“ – so nennt sich die Zusammenführung des Payment-Service-Providers Payone mit B+S Card Service, einem Dienstleister für bargeldloses Bezahlen am Point of Sale. Payone zählt laut eigenen Angaben „zu den 50 am stärksten wachsenden Technologie-Unternehmen“ und will durch die Fusion sein Angebot erweitern. Zusammengenommen kommt BS Payone auf insgesamt 255.000 Kunden in 18 Ländern und über eine Milliarde Transaktionen im Jahr.

Sowohl Payone als auch B+S Card Service gehören zur DSV-Gruppe, die aus dem Deutschen Sparkassenverlag sowie seinen Tochter- und Beteiligungsunternehmen besteht. Payone hat als Payment-Service-Provider Kunden wie beispielsweise Sony Music, Fujitsu sowie Globetrotter und beschäftigt mehr als 150 Mitarbeiter. B+S Card Service bietet als Dienstleister für Kartenakzeptanz wiederum interessierten Unternehmen sämtliche Service-Leistungen an, die dafür benötigt werden, Kunden das bargeldlose Bezahlen zu ermöglichen, und hat selbst rund 500 Mitarbeiter.

Zusammenschluss für das 3. Quartal 2017 vorgesehen

„Beide Unternehmen ergänzen sich mit Blick auf Mitarbeiter, Technologie und Kundenstamm ideal, um auf dieser Grundlage einen marktführenden Omnichannel-Payment-Anbieter in Europa zu etablieren“, erklärt Carl Frederic Zitscher, Geschäftsführer von Payone und zukünftig dann auch BS Payone. „Jan Kanieß [Gründungsgeschäftsführer und Anteilseigner von Payone] und ich freuen uns daher, die zukünftige Entwicklung der neuen BS Payone über unsere Geschäftsführungs-Rolle hinaus auch weiterhin als Gesellschafter zu begleiten.“

Der Zusammenschluss soll im dritten Quartal 2017 vollzogen werden. Der Abschluss steht jedoch noch unter Vorbehalt, denn hierfür sind die Zustimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sowie des Bundeskartellamtes notwendig.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.