Sicheres Bezahlen: Fingerabdrücke & Co. sollen künftig Pflicht werden

Veröffentlicht: 28.11.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 28.11.2017

In den vergangenen Jahren hat sich im Payment-Sektor viel getan. Egal ob bei modernen Online-Dienstleistern oder in alteingesessene Zahlungsinstituten: Vielerorts wird an neuen Methoden gearbeitet, um Zahlungen schneller, einfacher und sicherer zu machen. In puncto Sicherheit sieht die EU-Kommission dennoch Verbesserungspotenzial.

Payment: Elektronische Zahlungen
© Peshkova – shutterstock.com

Gemeinsam mit der Bankenaufsicht hat die EU-Kommission neue Vorschriften auf den Weg gebracht, die zum Ziel haben, elektronische Zahlungen sicherer zu machen – und zwar sowohl im Internet als auch in stationären Geschäften. Um dies zu erreichen, sollen risikobelastete Zahlungen in Zukunft besser abgesichert werden.

Die neuen Regelungen haben konkret zur Folge, dass beispielsweise einfache Klicks oder die Eingabe von Passwörtern künftig in vielen Fällen nicht mehr ausreichen werden, um Zahlungen zu tätigen. Vielmehr sollen die Kunden durch stärkere Methoden authentifiziert werden.

Kunden sollen sich durch „ständige Merkmale“ ausweisen

Wie Heise schreibt, muss ein Authentifizierungsverfahren gemäß „den neuen Vorschriften mindestens zwei Elemente verlangen, etwa ein Passwort, eine Zahlungskarte oder ein Smartphone oder ein ‚ständiges Merkmal des Kunden‘, also etwa ein Fingerabdruck.“ Manchmal soll auch „ein spezieller Code“ zur Anwendung kommen, der nur für ganz bestimmte Transaktion Gültigkeit hat. Einen solchen Code kennt man hierzulande beispielsweise beim Online-Banking (mTan).

Im Rahmen der neuen Vorschriften habe die EU-Kommission jedoch auch im Blick, dass es Zahlungsanbieter gibt, die ein akzeptables Zahlungssicherheitsniveau aufweisen – und dieses „auf einfachere Weise ohne die unabhängige Merkmalskombination“ erreichen, so Heise weiter. Demnach gäbe es auch Anbieter, die sich von der entsprechenden Pflicht befreien lassen können, „wenn sie Wege zur Bewertung der Risiken von Transaktionen entwickelt haben und betrügerische Transaktionen erkennen können“.

Weitere Ausnahmen sind wohl bei kontaktlose Zahlungen vorgesehen, bei denen es nur um Kleinstbeträge gehe. Als Beispiele sei hier etwa auf Parkgebühren oder Fahrscheine im städtischen Verkehr verwiesen.

Händler haben es demnach schwer

Zwar geht es der EU-Kommission und der Bankenaufsichtsbehörde um die künftige Sicherheit von Transaktionen und darum, Kunden besser vor kriminellen Aktivitäten zu schützen. Dennoch bleiben die neuen Vorgaben nicht ohne Kritik. 27 Unternehmen und Verbände, darunter auch Ecommerce Europe, hatten Warnungen verlauten lassen. Der Grund: Bei Online-Einkäufen – gerade zum Beispiel über das Smartphone – könne „jeder zusätzliche Klick, der erforderlich ist, um einen Kauf zu bestätigen, den Konsumenten vom Abschluss der Transaktion abhalten kann“. Wenn der digitale Einkauf unkomfortabler für die Kunden wird, könnten die Umsätze also zurückgehen.

In den kommenden drei Monaten haben das EU-Parlament und der Ministerrat nun Gelegenheit, die neuen Standards zu prüfen. Danach werden sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten in Kraft. Für Banken und Zahlungsdienstleister verbleibt dann noch eine Frist von 18 Monaten, um die neuen Regelungen umzusetzen.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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