Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken: Abmahnungen werden begrenzt

Veröffentlicht: 27.05.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 24.05.2013

 

Als Antiabmahn-Gesetz oder Anti-Abzockgesetz wird das Gesetzespaket gegen unseriöse Geschäftspraktiken häufig genannt, da diese Aspekte immer wieder in den Vordergrund gestellt und diskutiert werden. Der Gesetzesentwurf umfasst jedoch noch andere Punkte und soll neben den Verbraucherrechten auch die Rechte von Kleinunternehmen stärken.

Akte mit Bundesadler auf Laptop

Rechte von Kleinunternehmen und Verbrauchern sollen gestärkt werden

Ist der Ruf erst ruiniert... - getreu dem Sprichwort sorgen einige schwarze Schafe mit ihren Geschäftspraktiken in manchen Branchen für fehlendes Kundenvertrauen und ein negatives Image. Mit einem Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken will die Bundesregierung Verbrauchervertrauen zurückgewinnen, die Verbraucher nachhaltig schützen und unseriösen Geschäftemachern den Anreiz nehmen. Der Gesetzesentwurf erstreckt sich über viele verschiedene Bereiche, die in der Vergangenheit immer wieder Anlass zu Bürgerbeschwerden gegeben haben. Das Gesetzespaket soll jedoch auch die Rechte von Kleinunternehmen stärken und den zweifelhaften Ruf einzelner Branchen wieder ins rechte Licht rücken, wovon auch die Wirtschaft profitieren soll.

Dem „Geschäftsmodell Abmahnung“ soll der Anreiz genommen werden

Abmahnungen sind für einige Unternehmen inzwischen ein lukratives Geschäft an sich. Betroffen vom Risiko einer Abmahnung sind nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende, denn Abmahngründe gibt es viele. In der Regel gehen mit den Abmahnschreiben für den Abgemahnten nicht unerhebliche Kosten einher. Die Bundesregierung will die Kostenhöhe für Abmahnungen vor allem im Urheberrecht begrenzen.

Im Rechtsalltag sind Abmahnungen besonders im Wettbewerbsrecht und Urheberrecht ein legitimes und etabliertes Rechtsinstrument, das helfen soll, kostspielige Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Im Vordergrund sollte dabei der eigentliche Zweck einer Abmahnung nämlich die Aufforderung zur Unterlassung der Rechtsverletzung stehen und nicht ein finanzieller Nutzen. Immer häufiger machen jedoch Kanzleien von sich reden, die ihr Geschäft unter anderem darauf begründen vor allem urheberrechtliche Massenabmahnungen wegen Bagatellverstößen zu versenden.

Abmahnungen im Wettbewerbsrecht werden begrenzt

Neben den urheberrechtlichen Abmahnungen, bei denen für privat handelnde Personen die Gebühren für eine erste Abmahnung auf fortan regelmäßig 155,30 Euro begrenzt werden sollen, werden auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen begrenzt. Während die Regelungen für Abmahnungen im Urheberrecht für Unternehmer weniger relevant erscheinen, sind sie durch Abmahnungen zu Verstößen im Wettbewerbsrecht direkt betroffen.

Die Regelungen im Gesetzesentwurf sollen die finanziellen Anreize für Abmahnungen verringern, daher sind für Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstoßes ebenfalls Begrenzungen vorgesehen. Die Rechte des Abgemahnten werden gestärkt, denn genau wie bei urheberrechtlichen Abmahnungen, können bei missbräuchlichen Abmahnungen zukünftig Gegenansprüche geltend gemacht werden.

Der nach geltendem Recht vorgesehene „fliegende Gerichtsstand“, der es Klägern, die wegen im Internet begangener Rechtsverletzungen klagen, ermöglicht sich für ihre Klage unter mehreren Gerichten das für sie am vermeintlich günstigste auszusuchen, soll fortan nur noch in Ausnahmefällen zulässig sein.

Inkassobranche soll transparenter werden

Mit Regeln zum Vorgehen gegen unseriöse Geschäftsmethoden in den Bereichen Inkasso und Telefonwerbung geht die Bundesregierung zwei Branchen an, die immer wieder für Verbraucherbeschwerden sorgen.

In der Inkasso-Branche soll das Gesetz für mehr Transparenz sorgen, sodass aus einer Mahnung zukünftig direkt ersichtlich sein muss, wer was für wen aus welchem Grund fordert. Außerdem muss aufgezeigt werden wie sich geltend gemachte Inkassogebühren zusammensetzen. Ziel dieser Regelung ist es vor allem die schwarzen Schafe auszusortieren, da sich seriöse Inkassounternehmen bereits jetzt an diese Grundsätze halten. Die Maßnahme hat darüber hinaus das Ziel, das Image der Branche zu verbessern und die seriös arbeitenden Inkassounternehmer zu stärken.

Telefonisch abgeschlossene Gewinnspiele müssen in Textform bestätigt werden

Vor allem von unerlaubter Telefonwerbung, und Telefonabzocke durch undurchsichtige Gewinnspielabos sind viele Verbraucher persönlich betroffen. Trotz der herrschenden Gesetze gegen unerwünschte telefonische Werbung werden viele Telefonbesitzer durch Werbeanrufe belästigt, die häufig das Ziel haben, die Angerufenen in eine Abofalle wie etwa für Gewinnspiele zu locken. Die meisten Verbraucher sind sich nicht bewusst, dass sie dabei einen Vertrag mit langfristigen finanziellen Verpflichtungen eingehen. Der Gesetzesentwurf sieht als Maßnahme gegen diese Geschäftspraktik vor, dass Verbraucher am Telefon abgeschlossene Aboverträge, etwa für Gewinnspiele, zukünftig schriftlich bestätigen müssen, bevor der Vertrag rechtskräftig wird. Verbraucher können demnach nicht mehr nach der gängigen Methode „überrumpelt“ werden, und den Geschäftemachern wird der finanzielle Anreiz für ihre Anrufe entzogen.

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