Vorsicht bissiges Paket – welche Regeln für den Tierversand gelten

Veröffentlicht: 30.05.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 30.05.2013

Wer über das Internet etwas bestellt, erwartet in der Regel, dass die Ware nach Hause gesendet wird. Diese Annahme gilt auch beim Online-Kauf lebender Tiere. Meerschweinchen, Schlange, Fisch und Co. können jedoch nicht einfach bei der Post aufgegeben werden, denn beim Tierversand sind viele gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Meerschweinchen im Karton

Versandregelungen für lebende Tiere

Egal ob Nagetiere, Reptilien oder Fische - im Internet können Tierliebhaber auch das neue Haustier kaufen, wie ein früherer Artikel zu diesem Thema gezeigt hat. Eine wichtige Frage ist, wie der neue Mitbewohner nach Hause kommt, denn nicht immer kann der Vierbeiner persönlich abgeholt werden. Immer öfter werden lebende Tiere daher verschickt. Der Gedanke an ein Kaninchen, das in einem Karton mit ein paar Luftlöchern bei der Post aufgegeben wird, drängt sich da vielen Usern auf und sorgt für eine gewisse Skepsis bei diesem Thema. Allerdings unterliegt der Tierversand genau wie der Handel mit Tieren strengen gesetzlichen Vorschriften und vor allem den Vorgaben des Tierschutzgesetzes. Am besten sollte ein Profi beauftragt werden, der sich mit den Besonderheiten beim Tierversand auskennt.

Generell ist der Versand lebender Tiere möglich und erlaubt, dabei müssen jedoch jede Menge Regeln und gesetzliche Verordnungen beachtet werden. Die wichtigsten sind in der TierSchTrV für innerdeutschen Tierversand und in der EG-Verordnung Nr. 1/2005 für grenzübergreifenden Tierversand festgeschrieben.

Logistiker und Versandunternehmen, die Tierversand anbieten, müssen einen Befähigungsnachweis vorlegen. Veterinärämter bescheinigen dabei, dass sich die Tierkuriere an die Tierschutzbestimmungen halten. Eingehalten werden müssen unter anderem Regelungen zu den Temperaturen beim Transport oder zur Futtermenge, die mitgenommen werden muss. Auch die Zeiträume, in denen ein Tierversand möglich ist, sind festgelegt, so ist dieser vor Feiertagen oder Wochenenden beispielsweise ausgeschlossen, um bei einer eventuellen Nichtannahme des Tieres auch dessen Rücktransport vor Ablauf des Freitags oder vor Beginn des Feiertages zu gewährleisten.

Pflichten des Händlers

Der Versender ist darüber hinaus verpflichtet, sicherzustellen, dass der Tierversand in bestimmten, geeigneten Behältnissen erfolgt, die Anschrift des Empfängers korrekt ist, die zustellfähigen Anschriften von Empfänger und Absender auf dem Transportbehältnis angegeben sind und der Empfänger über die Absendung und die zu erwartende Ankunftszeit informiert ist. Berücksichtigt werden muss vom Versender außerdem, dass die Tiere vor schädlichen Witterungsbedingungen ausreichend geschützt sind und die Tiere gegebenenfalls artgerecht versorgt werden.

Die Verpackung der Tiere muss immer an die Bedürfnisse des Tieres angepasst sein, viele Tierkuriere haben darüber hinaus auch spezifische Anforderungen, die erfüllt werden müssen. In jedem Fall muss gewährleistet sein, dass die Tiere genügend Luft bekommen, vor der Reise ausreichend versorgt wurden, nicht aus der Box ausbrechen können und genügend Platz haben. Eine deutliche Beschriftung mit der Aufschrift „lebende Tiere“ ist ebenso notwendig wie die Angaben zu Art und Anzahl der zu befördernden Tiere.

Wer ein Tier versenden möchte, sollte sich vorab genau über die Bestimmungen des Versanddienstes informieren, denn von dessen Genehmigungen und der Tierart hängt ab, ob und wie es transportiert werden darf. So brauchen Hunde und Katzen beispielsweise einen betreuten Transport, und auch große Schlangen werden nicht von jedem Tiertransporteur befördert. Noch schwieriger ist der Transport giftiger Tiere, bei denen zusätzlich das entsprechende Gegengift im Wagen vorrätig sein muss, vorausgesetzt die Gifttiere dürfen überhaupt gehandelt werden.

Trotz aller Vorsicht müssen sich die Händler darüber im Klaren sein, dass es keine Garantien gibt, dass die Tiere den Transport lebend und unbeschadet überstehen. Das Leben der „Fracht“ ist daher bei den meisten Fahrten nicht versichert.

Andere Regeln für wirbellose Tiere

Viele Händler bieten online den Versand von Lebendfutter wie Insekten an. Genau wie Spinnen und andere wirbellose Tiere unterliegen diese anderen Handels- und Versandbedingungen. Der Transport dieser Arten ist um einiges einfacher, vorausgesetzt, dass es sich nicht um giftige Vertreter dieser Gruppe handelt. In der Regel können wirbellose Tiere auch als Paket über beispielsweise DHL verschickt werden, wobei die Verantwortung für einen artgerechten Versand ebenfalls beim Absender liegt. Auch in diesen Fällen sollte die Verpackung mit entsprechenden Hinweisen zur sorgsamen Behandlung gekennzeichnet sein und, um lange Versandzeiten zu vermeiden, sollte am besten ein Expressversand gewählt werden.

Versandhändler von lebenden Tieren sollten neben der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei Handel und Tierversand auch auf die Auswahl eines erfahrenen und zuverlässigen Tierkuriers Wert legen. Egal, wie gut die Tiere verpackt sind und wie gut sich darum gekümmert wird, der Transport in die neue Heimat bedeutet immer Stress, der den Tieren zuliebe so gering wie möglich gehalten werden sollte, damit aus dem Tierversand keine Tierquälerei wird.

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