Versandkosten sind im Warenkorb konkret anzuweisen

Veröffentlicht: 04.06.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.11.2015

Online-Händler müssen alle Preise mit dem Zusatz „inkl. MwSt. zzgl. Versand“ versehen. Auch wissen viele Shop-Betreiber, dass auf der Bestellübersichtsseite ein Ausweis der konkreten Versandkosten zu erfolgen hat. Was den meisten aber nicht bekannt ist: wer im virtuellen Warenkorb seines Online-Shops keine konkreten Versandkosten ausweist, riskiert eine Abmahnung.

Versandkosten ausweisen Warenkorb

Der Händler gab im virtuellen Warenkorb seines Online-Shops lediglich die Zwischensumme der Bestellung sowie den Hinweis „zzgl. Versandkosten“ an, wobei „zzgl. Versandkosten“ als Link auf die Seite „Liefer- und Versandkosten“ führte. Auf dieser Seite „Liefer- und Versandkosten“ waren die Versandkosten in alle zu versendenden Länder explizit aufgelistet. Konkret waren aber keine Versandkosten im Warenkorb genannt.

Die Wettbewerbszentrale mahnte den Online-Shop-Betreiber aus diesem Grund ab und forderte zur Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung auf.

Der Verbraucher werde im Online-Shop erst nach mehreren Schritten - unmittelbar vor Aufgabe der Bestellung - darüber informiert, wie hoch denn die tatsächlich für seine Bestellung anfallenden Versandkosten sind. Das ist nach Auffassung der abmahnenden Wettbewerbszentrale zu spät.

Die Wettbewerbszentrale ist der Meinung, dass bereits nach Einlegen der Ware in den virtuellen Warenkorb Versandkosten anzugeben sind und beruft sich dabei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 50/07).

In diesem heißt es:

„Hinsichtlich der Liefer- und Versandkosten ist allerdings zu beachten, dass deren Höhe häufig vom Umfang der Gesamtbestellung des Kunden oder von der Art der ausgewählten Waren abhängen wird. Es reicht deshalb auch im Hinblick auf § PANGV § 1 PANGV § 1 Absatz II 2 PAngV aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis „zzgl. Versandkosten” aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Fenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird.“

Daraus folgt:

Noch bevor der Kunde zur Kasse schreitet, müssen ihm die Informationen zur Höhe der Versandkosten in ausgeschriebener und eingeblendeter Form erteilt werden. Ein Link zu der Seite mit den Versandkostenregelungen ist nicht ausreichend.

Unterlässt es der Online-Händler, die für die eingelegten Produkte tatsächlich anfallenden Versandkosten im Warenkorb auszuweisen, ist dies nach herrschender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unzureichend.

Auslandsversand

Soweit Sie die Lieferung in verschiedene Länder anbieten und in Abhängigkeit des jeweiligen Lieferlandes unterschiedliche Versandkosten anfallen, ist entweder:

• bereits im Warenkorb eine Länderauswahlmöglichkeit mit Anpassung der konkreten Versandkosten vorzusehen
• oder es sind die Standard- Versandkosten für Deutschland auszuweisen mit dem Hinweis, dass sich bei Auswahl eines anderen Lieferlandes im Bestellablauf die Versandkosten entsprechend anpassen.

Praxishinweis

Neben der eingeblendeten Zwischensumme samt der Umsatzsteuer müssen im Warenkorb auch die konkret entstehenden Versandkosten ausgewiesen werden.

Die Angabe der Höhe der Versandkosten ist aber in bestimmten Fällen kaum möglich, weil die Kosten der Versendung noch von diversen Einzelumständen - z.B. von der gewählten Versandart – abhängig ist.

Online-Händler können in diesem Fall zunächst die Standardkosten im Warenkorb aufführen. Diese Standardversandkosten sind in jedem Fall bereits beim ersten Aufrufen des Warenkorbes anzuzeigen. Diese Kosten ändern sich automatisch, wenn im Bestellvorgang vom Kunden eine andere Versandart mit abweichenden bzw. zusätzlichen Kosten – die klar und deutlich ausgewiesen sind - gewählt wird.

Bitte passen Sie Ihren Warenkorb entsprechend an. Das Fehlen der Versandkostenangabe im Warenkorb ist abmahnfähig.

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