SEPA: Der Countdown läuft – frühzeitig informieren ist unverzichtbar

Veröffentlicht: 05.06.2013 | Geschrieben von: Katja Naumann | Letzte Aktualisierung: 07.12.2015

Der Countdown für die SEPA-Umstellung läuft, denn die damit verbundenen technischen und betriebswirtschaftlichen Prozesse können nicht von heute auf morgen angepasst werden. Der Zahlungsanbieter Billpay verrät, wie es um die bevorstehenden Änderungen steht.

SEPA

SEPA – Auswirkungen: Lastschriftverfahren wird sehr bürokratisch

„Die größte Änderung ist, dass der Händler vor dem Einzug der Lastschrift eine handschriftlich unterschriebene Einzugsermächtigung („Mandat“) benötigt. Dieses Mandat muss eine für jeden Kunden individuelle Referenznummer haben. Zusätzlich muss der Kunde individuell vor dem Einzug der Lastschrift informiert werden und diverse Fristen zur Vorlage bei der Bank beachtet werden.“ (Maximillian von Elsner, Head of Sales bei Billpay)

SEPA betrifft Jeden, auch und vor allem Online-Händler, die in ihren Shops Zahlungsmethoden anbieten, die von der SEPA-Umstellung betroffen sind. Besonders massiv sind die Auswirkungen auf das Lastschriftverfahren, eine der beliebtesten Zahlungsmethoden bei deutschen Online-Shoppern, erklärt Maximillian von Elsner, Head of Sales bei Billpay, in einem Interview.

Der bürokratische Aufwand, der zukünftig mit dem SEPA-Lastschriftverfahren verbunden sein wird, dürfte vor allem kleine Unternehmen und Online-Händler abschrecken. Als Folge werden viele diese Zahlungsmethode nicht mehr anbieten oder einen externen Dienstleister wie Billpay damit beauftragen, so der Head of Sales.

SEPA-Umstellung zum 01.02.2014 – die meisten Unternehmen sind unvorbereitet

„Wir erleben, dass Großkonzerne mit hohem Lastschriftvolumen (beispielsweise Energieversorger, Telekommunikationsunternehmen) bereits in der Umstellung auf SEPA sind. Bei fast allen anderen Unternehmen sind die Anforderung und die Umsetzung noch nicht klar und auch zu komplex.“ (Maximillian von Elsner, Head of Sales bei Billpay)

Diese Einschätzung von Maximillian von Elsner spiegelt die derzeitige Situation in den Unternehmen wieder. Umfragen zeigen, dass vor allem kleine und mittelständische Betriebe erheblichen Nachholbedarf in Sachen SEPA haben. Den Meisten ist gar nicht klar, welcher Aufwand mit der Umstellung auf sie zukommt und welche Auswirkungen diese auf die Unternehmensprozesse haben wird. Ein rasches Umdenken und Handeln ist allerdings erforderlich, denn bis Februar 2014 muss die Umstellung, mit der in den meisten Fällen ein hoher Arbeitsaufwand einhergeht, abgeschlossen sein.

Die Folgen für ein Unternehmen, dass den rechtzeitigen SEPA-Einstieg verpasst, sieht der Head of Sales von Billpay in möglichen Umsatzeinbußen und einer Abwanderung von Kunden zu Wettbewerbern, die beliebte Zahlungsmethoden wie Lastschrift noch im Angebot haben. Darüber hinaus sind Liquiditätsengpässe und schlimmstenfalls die Insolvenz zu befürchten, wenn fällige Lastschriften nicht mehr eingezogen werden können.

SEPA-Umstellung: Wie sich Unternehmen vorbereiten können

Unternehmen müssen abwägen, ob es sich für sie lohnt, von der SEPA-Umstellung betroffene Dienstleistungen wie Lastschriftverfahren weiterhin selbst anzubieten oder ob die damit verbundenen erforderlichen Prozesse und Kosten zu aufwendig sind. In solchen Fällen kann es sinnvoller sein, diese Dienstleistungen auszulagern und einen externen Dienstleister wie Billpay zu beauftragen, um diese weiter effizient und kostengünstig anbieten zu können.

Wer sich entscheidet die SEPA-Umstellung selbst durchzuführen, sollte sich intensiv bei den zuständigen staatlichen oder europäischen Stellen informieren. In den meisten Fällen kann auch die Hausbank mit nützlichen Hinweisen und Hilfestellungen dienen.

Einige Punkte können Unternehmen und Online-Händler zur Vorbereitung auf den Stichtag 1. Februar 2014 bereits jetzt abarbeiten.

Vertraut machen sollte sich jeder mit seiner neuen Kontoverbindung die aus der 22 stelligen International Bank Account Number (IBAN) und dem Bank Identifier Code (BIC) bestehen wird.

Umgestellt werden müssen aber nicht nur die eigenen Bankverbindungen, sondern auch die Stammdaten von Angestellten und Kunden. Wer weiterhin Lastschriftverfahren anbietet ohne einen speziellen Dienstleister zu beauftragen, muss bei der Deutschen Bundesbank eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen und sich frühzeitig informieren, wie der Prozess ablaufen muss. Außerdem muss für die Nutzung von SEPA-Lastschrift von allen Zahlungspflichtigen ein Lastschriftmandat eingeholt werden.

Schon vorab muss geprüft werden, welche Betriebsprozesse von der Umstellung betroffen sein werden und inwiefern zusätzliche Daten oder neue Software notwendig sein werden, um reibungslose Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Außerdem müssen auch nach dem Stichtag Rechnungen und Gehälter überwiesen, sowie eventuelle Lastschriften eingezogen werden. Auch Briefbögen, Geschäftspapier und E-Mail-Signaturen, in denen die Bankerbindung angegeben ist, müssen auf die neuen Kontodaten angepasst werden.

Generell gilt: Je eher Online-Händler sich mit dem Thema SEPA auseinandersetzen, umso besser sind sie auf die Neuerungen vorbereitet. Beschäftigen wird die Umstellung früher oder später alle.

Max von Elsner

Über Maximilian von Elsner

Als Experte rund um das Thema SEPA stand uns Maximilian von Elsner mit Rat und Tat zur Seite. Er ist Volljurist und leitet das Sales Team bei Billpay, einem Zahlungsanbieter für die abgesicherte Abwicklung von Rechnungskauf, Online-Ratenkauf und Lastschrift.

 

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