Neues Widerrufsrecht - Erläuterungen

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Wie wir bereits berichtet haben, sind am 4. August 2011 die jüngsten Änderungen zum Widerrufsrecht in Kraft getreten.

Um die Aufregung der letzten Tage zu beruhigen, möchten wir noch einmal die wichtigsten Punkte erläutern.

Was bedeuten die Änderungen konkret für Onlinehändler?? Mit den Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen geht auch eine Änderung der Musterwiderrufs- bzw. Musterrückgabebelehrung einher. Die neuen Muster müssen spätestens ab dem 4. November 2011 verwendet werden, sonst droht eine Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände. Im am 4. August 2011 beginnenden dreimonatigen Übergangszeitraum können die alten Versionen der Muster zwar weiterhin verwendet werden.

Der Händlerbund empfiehlt jedoch trotz des dreimonatigen Übergangszeitraumes, die Änderungen in den Belehrungen so schnell wie möglich umzusetzen. Anderenfalls kann sich ein Onlinehändler nämlich nicht auf die neuen Regelungen zum Wertersatz berufen, da diese zur Voraussetzung haben, dass der Verbraucher über den Inhalt derselben belehrt worden sein muss. Die für eine entsprechende Anpassung jeweils nötige neue Fassung der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung finden Sie wie gewohnt im Downloadbereich des Händlerbundes. Dort stehen Ihnen folgende Fassungen zur Verfügung:

Wichtig: Bitte schauen Sie nach, welche Version Sie bisher in Ihrem Shop verwendet haben und ersetzen Sie diese entsprechend der neuen Musterfassung, die Sie in unseren Hinweisblättern finden. Ob Sie die Widerrufsbelehrung oder die Rückgabebelehrung nutzen sollen, ergibt sich ebenfalls aus Ihren bestehenden Fassungen in Ihrem Onlineshop. Bitte beachten Sie, dass Sie die Belehrungen auf allen Plattformen austauschen müssen.

Für alle, die sich für die genauen Änderungen in den jeweiligen Belehrungen interessieren haben wir ein Hinweisblatt mit der Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung bereitgestellt.

Sofern Sie eine oder mehrere der folgenden Versionen der Widerrufsbelehrung verwenden sollten, bitten wir um Kontaktaufnahme zum Händlerbund:

  • Widerrufsbelehrung 14 Tage - Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Widerrufsbelehrung 1 Monat - Verkauf von Waren und Dienstleistungen
  • Widerrufsbelehrung 14 Tage - Dienstleistungen
  • Widerrufsbelehrung 1 Monat - Dienstleistungen
  • Widerrufsbelehrung 14 Tage - Ware  finanzierte Geschäfte

Kommentare  

#4 Rechtsanwältin Annegret Mayer 2011-08-08 12:39
Vielen dank für den Hinweis, es wird umgehend korrigiert.
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#3 Lelebeck 2011-08-08 11:20
Der Text bei der 14 tägigen W. weicht im Abschnitt Widerrufsfolgen 1. Absatz zum Text im Hinbweisblatt ab.
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#2 Rechtsanwältin Annegret Mayer 2011-08-08 10:55
Es handelt sich hier nicht um einen Fehler, sondern um eine der Neuerungen im Widerrufsrecht. Bitte vergleichen Sie das Hinweisblatt unter haendlerbund.de/.../... in dem wir alle Änderungen farblich hinterlegt haben. Mit freundlichen Grüßen Anneg ret Mayer
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#1 takoko 2011-08-05 21:58
Ich habe festgestellt, dass am Anfang des Widerrufsrechte s statt § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB steht § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB Einen Fehler oder richtig?
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