Happy Birthday – 1 Jahr Button-Lösung

Veröffentlicht: 01.08.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 31.07.2013

Mit der Button-Lösung sollte der Schutz vor Kostenfallen sowie die Transparenz für Verbraucher im Online-Handel erhöht werden. Für diese soll auf den ersten Blick erkennbar sein, wenn sie mit einem „Klick“ einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen.

Button-Lösung

Button-Lösung? Was war das noch gleich?

Für Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr wurden mit der Einführung der Button-Lösung die bereits umfangreichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern erweitert. Auf der Bestellübersichtsseite sind seitdem folgende Pflichtinformationen „klar und verständlich in hervorgehobener Weise“ zusammengefasst zur Verfügung zu stellen, d.h. ohne verwirrende oder ablenkende Zusätze: wesentliche Produktmerkmale der Ware oder Dienstleistung, Mindestlaufzeit, Gesamtpreis sowie Versand- und Zusatzkosten.

Neu war auch die Pflicht zur Verwendung eines die Kostenpflicht klar erkennen lassenden Buttons auf der letzten Seite des Bestellvorgangs, auf der der Verbraucher seine Bestellung an den Unternehmer abschickt. Der Button muss sich nun unterhalb der Pflichtinformationen befinden und darf lediglich folgende Namen tragen: „zahlungspflichtig bestellen“, „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“.

Keine leichte Aufgabe für Online-Händler?

Für Online-Händler beschränkte sich die technische Umsetzung der Button-Lösung im Wesentlichen auf die Umgestaltung der letzten Seite des Bestellvorgangs (der sog. Bestellübersichtsseite). Die Umsetzung aller Änderungen war und ist aber zum Teil sehr komplex. Einige Online-Händler stießen insbesondere praktisch an die Grenzen ihrer Shop-Software, die die Umsetzung der neuen Pflichten nicht oder nur lückenhaft zuließ.

Achtung: Abmahnung!

Wegen Verletzung der Informationspflichten erhalten Online-Händler bis heute immer wieder Abmahnungen. Im März 2013 führt die Unachtsamkeit einiger Online-Händler sogar zu einer Massenabmahnung von der wir hier berichteten.

Fazit

Sind die Vorgaben der Button-Lösung im Online-Shop noch nicht umgesetzt, kann mit dem Verbraucher kein rechtsgültiger Vertrag mehr geschlossen werden. Außerdem stellt eine Missachtung der Vorgaben einen Wettbewerbsverstoß dar, der kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Unter diesem Gesichtspunkt sollten Online-Händler ihre Shops noch einmal kritisch hinsichtlich der „Neu“-regelungen überprüfen. Informationen und Gestaltungsvorschläge dazu finden Sie in unserem Whitepaper zur Button-Lösung.

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