Das Wort Schufa löst bei vielen Deutschen Angst und Schrecken aus, geht doch kaum ein Vertrag ohne Bonitätscheck über die Bühne und somit steht die mangelnde Liquidität wie das Damoklesschwert über Handy- oder Kreditvertrag. Mit Meldung vom gestrigen Tage wurde das Register jedoch um ein paar Datensätze (Daten von 250.000 Personen waren betroffen) entschlackt.

Daten werden nach sechs Monaten gelöscht

Für viele dürfte sich das Mitleid in Grenzen halten, wenn sie hören, dass es der Schufa nun selbst an den Kragen geht. Der EU-Generalanwalt ist der Meinung, dass die Erstellung des Schufa-Scores und die daraus gezogenen Schlüsse gegen die DSGVO verstoßen, weil sie ausschließlich aus Profiling beruht. Auch die Klärung, wie lange die Daten zu einer Restschuldbefreiung gespeichert werden dürfen, steht auf der To Do-Liste des EuGH.

Um Klarheit und Sicherheit für die Verbraucher:innen zu schaffen und nicht den langen Instanzenweg abzuwarten, hat die Schufa die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von sich aus auf sechs Monate verkürzt. Zuvor waren es noch drei Jahre. Für die Praxis bedeutet dieser von der FAZ als vorauseilender Gehorsam bezeichnete Akt, dass alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28.03.2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, automatisch gelöscht werden.

Restschuldbefreiung bei 250.000 Personen gelöscht

Bei rund 250.000 Personen wurden die Daten zur erteilten Restschuldbefreiung nun nach der finalen technischen Umsetzung gelöscht. Ole Schröder, Vorstandsmitglied der Schufa, sieht darin bessere Chancen nach der dreijährigen Wohlverhaltensphase. „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer.”

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