Weniger E-Mails zur eBay-Kaufabwicklung – Was Händler beachten müssen

Veröffentlicht: 20.08.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 20.08.2013

Kunden-Befragungen zeigen, dass Käufer keine doppelten E-Mails von eBay und den Verkäufern selbst erhalten möchten, weil sie sich dadurch gestört fühlen. Trotzdem ist es bei einem Kauf über eBay nicht ungewöhnlich, dass Käufer bis zu 10 E-Mails pro Transaktion erhalten, zum Teil mit den gleichen Informationen.

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Im Zuge einiger Änderungen bei eBay, soll E-Mail-Aufkommen nach dem Kauf nun verringert und damit nach Aussagen eBays die Kauferfahrung vereinheitlicht werden. Dazu bietet eBay eine Funktion zum Versand aller erforderlichen E-Mails – von der Kaufbestätigung über die Widerrufs- und Rückgabebelehrung bis hin zur Versandbenachrichtigung – an. Online-Händler wurden kürzlich aufgefordert, für die Kaufabwicklung diesen Service zum Versand aller notwendigen Informationen zu nutzen, um die Versendung doppelter Informationen zu vermeiden.

In einer Liste wurden die über den Kaufabwicklungsservice verfügbaren und im Online-Handel üblichen Nachrichten zusammengestellt:

  • E-Mail nach Auktionsende (wird automatisch versendet)

  • Kaufbestätigung (wird automatisch versendet)

  • Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung (wird automatisch versendet)

  • Zahlungsinformation

  • Zahlungserinnerung

  • Zahlungsbestätigung

  • Versandbestätigung und Sendungsverfolgung

Zum Teil können die E-Mails von eBay an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Aus der von eBay zur Verfügung gestellten Auswahl der E-Mails ist aus rechtlicher Sicht lediglich die Übersendung von Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung erforderlich.

Online-Händler, die eigene Mails über Drittanbieter wie Afterbuy versenden, sollten überprüfen, welche E-Mails zur Kaufabwicklung über Ihren Drittanbieter versendet werden, um diese E-Mails mit doppeltem Inhalt im Tool oder in den Lösungen der Drittanbieter zu deaktivieren.

Eine Rechnung kann separat versendet werden; eBay selbst stellt dafür keine Funktion zur Verfügung. Auch auf Nachfragen von Käufern können Online-Händler wie gewohnt per E-Mail antworten.

Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung gewerblicher Verkäufer

Die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung wird aus rechtlichen Gründen automatisch von eBay versendet und ist nicht abbestellbar. Eine zusätzliche Verkäufer-E-Mail ist daher für Online-Händler nicht mehr notwendig. Inhaltlich kann die E-Mail über „Mein eBay“ angepasst werden.

Stellen Sie sicher, dass eBay die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss übersendet, wenn eine 14-tägige Widerrufsfrist verwendet wird. Verkäufer, die eine Monatsfrist verwenden, müssen keine Zeitvorgaben beachten.

Achtung: Übersendung von AGB und Impressum

Wir weisen darauf hin, dass Online-Händler dem Käufer nach Vertragsschluss bis zur Warenlieferung neben der Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung nochmals die AGB und das Impressum per E-Mail oder in Schriftform (z.B. durch Beilegen in das Paket) übersenden müssen, wobei der Hinweis zur Gewährleistung in den AGB gestalterisch durch Farbe oder drucktechnisch hervorgehoben sein muss.

Sofern die Versendung der AGB und des Impressums im Anhang an die E-Mail als PDF-Datei erfolgt, müsste gleichzeitig ein Link zu einem kostenlosen PDF-Reader-Programm übersandt werden.

Fazit

Um den neuen Richtlinien von eBay zu entsprechen, sollten Online-Händler die E-Mails zur Kaufabwicklung überprüfen, die sie an Ihre Käufer versenden. Stellen Sie sicher, dass Sie Informationen, die eBay versendet, sich nicht wiederholen. Ob Online-Händlern Konsequenzen drohen, wenn diese inhaltlich doppelte E-Mails versenden, lässt eBay noch offen.

Zwar wird derzeit durch den von eBay zur Verfügung gestellten Service die Widerrufs- bzw. Rückgabebelehrung versendet. Online-Händler sollten aber nicht vergessen, zusätzlich die AGB und das Impressum nochmals per E-Mail oder in Schriftform zu übersenden.

Kommentare  

#1 Svetlana D. 2017-05-10 15:51
Ich weiß gar nicht, ob es irgendwo auf der Welt noch ein Land gibt, wo Verkäufer so gegängelt werden wie in Deutschland... in Deutschland muss man den Käufer auch darauf hinweisen, dass man den Ebay-Vertragste xt nicht selber speichert, sonst ist man abmahnbar... so manche Richter treffen Entscheidungen, die selbst Verbraucher schwer nachvollziehen können
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