Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter AGB

Veröffentlicht: 27.09.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 27.09.2013

Wer allgemeine Geschäftsbedingungen kopiert und im eigenen Shop verwendet, muss eine teure Abmahnung fürchten. Das Amtsgericht Köln verurteile vergangenen Monat einen Online-Händler zu einem Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung, weil dieser leichtsinnig die Texte vom Mitbewerber verwendete.

Schadensersatz bei Verwendung urheberrechtlich geschützter AGB

Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) im Online-Shop und auf Online-Plattformen ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben. Werden Waren im Internet verkauft, legt das Gesetz den Online-Händlern aber eine Vielzahl von Informationspflichten auf, die sich mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen am sinnvollsten umsetzen lassen. In bestimmten vom Gesetz zugelassenen Fällen werden sogar zwingend AGB benötigt. Folge ist, dass nahezu jeder Online-Händler AGB in seinem Shop verwendet.

Wer die hohen Kosten für die Erstellung von AGB (z.B. durch einen Anwalt) nicht ausgeben möchte, greift oft leichtsinnig auf fremde Texte zurück. Wie teuer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung werden kann, musste jetzt eine Online-Händler erfahren. Er hatte die anwaltlich erstellten AGB von einer anderen Webseite kopiert und in seinen Shop übernommen.

Das Amtsgericht Köln verurteile den Online-Händler im Anschluss an eine Abmahnung zu einem Schadensersatz in Höhe von 615 Euro wegen einer Urheberrechtsverletzung (Urteil vom 08.08.2013, Az.: 137 C 568/12). Die von einem der klagenden Rechtsanwälte konzipierten AGB sind ein urheberrechtlich geschütztes Schriftwerk.

Die klagenden Anwälte, berechnen für die Erstellung von AGB monatlich durchschnittlich 102,50 Euro, was jährlich einen Betrag von 1.230,- Euro ausmache. Allerdings war das pro Monat vereinbarte Entgelt nicht nur die Erstellung und Nutzungsmöglichkeit der AGB. Vielmehr sollten die Rechtsanwälte dafür auch die Aktualisierung der AGB im Auge behalten und entsprechende Haftungsrisiken tragen. Die Schätzung des Gerichts geht danach dahin, dass das Jahresentgelt von 1.230,- Euro zu 50 % auf die anwaltlichen Leistungen im engeren Sinn und zu 50 % auf die Überlassung des einfachen Nutzungsrechts entfällt, was schließlich einen Schadensersatz in Höhe von 615 Euro ergebe.

Bei dieser Entscheidung handelt es sich keinesfalls um einen Einzelfall. Auch das Landgericht Köln hatte mit Beschluss vom 28.06.2012 (Az.: 14 O 257/12) einem Online-Händler unter Androhung eines Ordnungsgeldes verboten, die durch einen großen Onlinehandelsverband erstellten AGB im Rahmen seines Online-Shops weiterhin öffentlich zugänglich zu machen.

Fazit

Für den Online-Händler hätte es sich daher gelohnt, das Geld in die Erstellung der AGB zu investieren, denn für Abmahn- und Gerichtskosten hat er wohl letztlich mehr bezahlt.

Auch wenn es nicht in jedem Fall zu einer Abmahnung kommen muss, bietet die Verwendung fremder Rechtstexte große Gefahren. So sind die AGB auf den speziellen Shop zugeschnitten, für den sie erstellt wurden. Dies rechtliche Situation oder Verwendung bestimmter Klauseln kann aber im eigenen Online-Shop erheblich abweichen und somit letztendlich auch zu einer Abmahnung (z.B. durch den Mitbewerber wegen einer Wettbewerbsverletzung) führen.

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