Das Programm "Sweep" vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll für einen sicheren Online-Handel auch außerhalb Deutschlands sorgen. Gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. wurden erfolgreich Online-Shops auf die Einhaltung von Pflichten zum Verbraucherschutz überprüft.

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz setzt sich nach eigenen Angaben erfolgreich für den Verbraucherschutz im Online-Handel ein. Im Rahmen der sogenannten europaweiten Überwachungsaktion „Sweep“ sorgt das Ministerium dafür, dass europaweit die geltenden Informationspflichten im Online-Handel eingehalten werden.

Verbraucherschutz auch außerhalb Deutschlands

Um seine Interessen durchzusetzen arbeitet das BMJV mit den europäischen Partnerbehörden zusammen, welche dabei helfen, dass bestehende grenzüberschreitende Verstöße zeitnah abgestellt werden.

„Vielfach stehen Menschen vor dem Problem, dass sie bei der grenzüberschreitenden Inanspruchnahme von Online-Diensten nicht transparent über ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher informiert werden. Dabei sind es vor allem Informationen zu bestehenden Gewährleistungsrechten und Herstellergarantien, die vor Gefahren schützen und das Vertrauen in den europaweiten Online-Handel stärken können.

Der Erfolg der diesjährigen Aktion zeigt: Durch die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist es uns nun in vielen Fällen möglich, bei den Anbieterinnen und Anbietern innerhalb der Europäischen Union aktiv auf die Einhaltung von europaweit geltenden Standards hinzuwirken und so zu einem hohen Verbraucherschutzniveau innerhalb des gesamteuropäischen Binnenmarktes beizutragen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber.

Im Oktober bereits erfolgreiche Kontrolle

Laut dem Ministerium haben nach entsprechenden Hinweisen verschiedene Anbieter ihre Internetseiten an die Vorgaben zum Verbraucherschutz angepasst.

Auch innerhalb von Deutschland wurde das Programm „Sweep“ durchgeführt. Dabei nahm das BMJV nach eigenen Angaben im Oktober 2014 gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. 28 von europaweit 437 geprüften Internetseiten ins Visier. Gemessen an der Anzahl geprüfter Internetseiten steht Deutschland somit im Vergleich zu den anderen Ländern auf dem dritten Platz.

Bei der Kontrolle im Oktober wurden Online-Shops für elektronische Produkte, wie Smartphones, Tablets oder Digitalkameras unter die Lupe genommen. Während das BMJV dabei Anbieter im EU-Ausland untersuchte, kümmerten sich die Verbraucherzentrale und die Wettbewerbsbehörde um deutsche Online-Shops. „Bei vielen vom BMJV untersuchten Internetseiten wurden Verstöße gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen wie Informationspflichten zu Garantien und Gewährleistungen bei Produktmängeln festgestellt“, teilte das Ministerium in einer aktuellen Mitteilung mit.