Zulässigkeit der Sperrung von eBay-Verkäufer-Konten

Veröffentlicht: 15.10.2013 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.10.2013

Sie müssen leider draußen bleiben! Immer wieder berichten Online-Händler über plötzliche (unberechtigte) Sperrungen von Verkäufer-Konten. In unserem Artikel soll daher heute die Zulässigkeit derartiger Sperrungen von eBay-Konten etwas näher beleuchtet werden.

Verwirrung bei gesperrtem Shop

Internetforen sind voll von Beiträgen frustrierter eBay-Händler über die vollständige oder teilweise Sperrung von Verkäufer-Konten. Auch der Online-Händler Torsten Köhler betreibt seit einigen Jahren einen eigenen eBay-Shop für Computer und Zubehör. Plötzlich erhielt er jedoch kürzlich unangenehme Nachrichten des weltweit agierenden Plattform-Riesen eBay: „ohne Vorwarnung und ohne Angabe irgendwelcher Gründe hat eBay mein Verkäufer-Konto gesperrt. Beim Einloggen bekomme ich nun den Hinweis, dass alle Beschwerden zu klären seien: „Wir senden Ihnen eine Nachricht mit dem Grund für die Sperrung und informieren Sie darüber, wie Sie das Konto wieder aktivieren können.““

An diesem fiktiven Beispiel möchten wir nachfolgend den Umgang mit Sperrungs- und Kündigungsmöglichkeiten einmal näher schildern.

Woher nimmt eBay das Recht zur Sperrung des Verkäufer-Kontos?

Torsten Köhler fragt sich zuerst, woraus eBay seine Berechtigung zur Sperrung des Kontos nimmt?

Dazu werfen wir einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay:

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung 1.

1. eBay kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die eBay-AGB oder die eBay-Grundsätze verletzt oder wenn eBay ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:

  • Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten
  • Verwarnung von Mitgliedern
  • Be-/Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes
  • Aberkennung des PowerSeller-Status
  • Vorläufige Sperrung
  • Endgültige Sperrung

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt eBay die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.

[…]

Praktisch bestehen diese Sanktionsmöglichkeiten insbesondere, wenn illegale, gestohlene oder gefälschte Waren angeboten werden oder gegen die eBay-Grundsätze verstoßen wird, weil beispielsweise Artikel verkauft werden, deren Verkauf über die Plattform nicht zulässig ist (z.B. Waffen). Für eBay-Händler ist es daher umso wichtiger, die eBay-Grundsätze genau zu kennen und zu befolgen, um keine Probleme mit dem Plattformbetreiber zu bekommen.

Endgültige Sperrung

Im Falle von Torsten Köhler war eine endgültige Sperrung noch nicht ausgesprochen worden, aber auch zu dieser ist eBay unter den folgenden Voraussetzungen nach deren AGB berechtigt:

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung […]

2. eBay kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der eBay-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es

  • im Bewertungssystem gemäß § 6 wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist.
  • falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse. 
  • sein Mitgliedskonto überträgt. 
  • andere eBay-Mitglieder oder eBay in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von eBay missbraucht. 
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos oder des Bewertungsprofils.

3. Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.

[…]

Wie geht es nun weiter?

Das eBay-Verkäufer-Konto ist gesperrt. Doch hat Torsten Köhler auch Chancen, dagegen vorzugehen?

EBay selbst führt dazu hier aus:

„Kontosperrung aufgrund eines Verstoßes gegen unsere Regeln oder Grundsätze

Wenn Ihr eBay-Konto aufgrund eines Regel- oder Grundsatzverstoßes gesperrt wurde und Sie gegen diese Sperrung Einspruch erheben möchten, antworten Sie bitte direkt auf die Nachricht, mit der Sie über die Sperrung des eBay-Kontos informiert wurden, und teilen Sie uns in Ihrer Antwort alle relevanten Informationen mit. Sie können auch eBay kontaktieren.“

Grundsätzlich ist eBay berechtigt, das Verkäufer-Konto bei Verstößen gegen die Bestimmungen seiner AGB zu sperren. Die Voraussetzungen einer Sperrung müssen jedoch belegt werden. Gelingt dies nicht, hat der Inhaber des Accounts einen Anspruch auf Freischaltung, der im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann (so das Brandenburgische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 12.11.2008, Az.: 6 W 183/08). Ob sich dieser Auffassung auch andere Gerichte anschließen bleibt abzuwarten.

Ultima ratio: Kündigung

Mag die Sperrung noch rückgängig zu machen sein, so schwebt stets das Damoklesschwert der Kündigung über dem eBay-Händler, die ohne besondere Begründung ausgesprochen werden kann.

§ 4 Sanktionen, Sperrung und Kündigung

[…]

5. eBay kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.

Marktbeherrschende Stellung

Zwar verkauft unser Online-Händler Torsten Köhler auch über einen eigenen Online-Shop. Den Hauptteil seines Umsatzes generiert er jedoch beim Verkauf über die Plattform eBay, die im Bereich der Online-Plattformen bereits eine monopolartige Stellung inne hat. Die Sperrung hat für ihn also erhebliche wirtschaftliche Nachteile zur Folge, die sogar seine Existenz gefährden können.

In der Vergangenheit hatten dies jedoch einige Gerichte abgelehnt (z.B. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 18.05.2005, Az.: 7 U 169/04). Aktuelle Urteile sind aber dazu nicht bekannt.

Praxishinweis

Wie die Sperrung- und Kündigungsmöglichkeiten zeigen, sollte Torsten Köhler die vorläufige Sperrung des Verkäufer-Kontos ernst nehmen, denn wenn eine endgültige Sperrung ausgesprochen wird, hat dies einen dauerhaften Ausschluss und eine Löschung aller Mitgliedskonten zur Folge, die auch zukünftig nicht umgangen werden kann.

Daher gilt: Bei einem Handel über eBay – besonders wenn dies der einzige Absatzplatz eines Online-Händlers ist – sollten die eBay-Grundsätze gewissenhaft befolgt werden, um keine Sanktionen befürchten zu müssen.

Torsten Köhler und andere Online-Händler sollten die (unberechtigte) Sperrung keinesfalls kampflos hinnehmen. Im Einzelfall sollte anwaltlich die Möglichkeit geprüft werden, sich gegen die Sperrung zu wehren.

Kommentare  

#3 Harald Ludwig 2017-12-08 14:22
Anhelp-de@abj möchte meine Rechnungen bezahlen.kann aber nicht weil Konto gesperrt ist
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#2 Petra 2014-07-30 10:23
wer ist Ich ??
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#1 Ich 2014-04-02 23:23
Guten Tag

hier ist eine Petition gegen einen sehr großen Missstand bei eBay.


openpetition.de/.../...
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