Staatsvertragsnovelle zum Jugendmedienschutz unterzeichnet

Veröffentlicht: 04.12.2015 | Geschrieben von: Luisa Meister | Letzte Aktualisierung: 04.12.2015

Bereits 2010 war eine Überarbeitung des JMStV gescheitert, weil der nordrhein-westfälische Landtag seine Zustimmung zu der Novelle aufgrund heftiger Kritik von Netzaktivisten und Bloggern versagte. Auch der neue Staatsvertrags-Entwurf muss nach der Unterzeichnung der Ministerpräsidenten erst von allen 16 Landtagen ratifiziert werden, bevor er (voraussichtlich zum 1. Oktober 2016) wirksam werden kann.

Vertrag

(Bildquelle Vertrag: Gajus via Shutterstock)

Novelle erhöht Kinder- und Jugendschutz

Der im Jahr 2003 in Kraft getretene Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ist eine vertragliche Regelung zwischen den Bundesländern. Er regelt die Einschränkungen (Sendezeit, Kennzeichnungspflicht, Jugendschutzprogramme), denen Anbieter von Telemedien und Rundfunk aus Gründen des Jugendschutzes unterliegen.

Mit der vorliegenden JMStV-Novelle geht es den Ländern darum, die "regulierte Selbstregulierung" beim Jugendmedienschutz weiterzuentwickeln. Kinder und Jugendliche sollen künftig besser vor entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten im Internet geschützt werden, indem Webseiten-Betreiber (z.B. von Erotik-Angeboten) ihre Seiten nach mehreren Altersstufen klassifizieren (ab 6, 12, 16 oder 18 Jahren und „ohne Altersbeschränkung“). Da Webseiten jedoch, anders als Spielfilme auf DVDs, dynamisch sind und sich deren Inhalte ständig ändern können, ist eine Klassifikation in der Praxis nur schwer umsetzbar. Die derzeitige Pflicht für Anbieter, Verfahren zur Verifizierung des Alters oder zeitliche Einschränkungen des Abrufs von Inhalten im Netz sicherzustellen, kann zudem durch die neue Altersstufen-Klassifizierung (age.de-xml-Standard) umgangen werden.

Probleme: ausländische Webseiten-Betreiber & geringer Schutz für Smartphones

Stattdessen werden dagegen die Eltern stärker in die Pflicht genommen, Schutzprogramme auf den Computern zu installieren, die einen Zugriff auf entsprechende Seiten verhindern.

Problematisch ist, dass diese Schutzprogramme nicht für alle Betriebssysteme von Computern verfügbar und bisher für Smartphones, die gerade von Kindern immer stärker genutzt werden, überhaupt nicht einsetzbar sind. Darüber hinaus müssten solche Filter auch Schutz für Apps und Seiten bieten, die über soziale Netzwerke wie Facebook oder Tumblr abrufbar sind. Dies ist gegenwärtig noch nicht der Fall.

Kritisiert wird letztlich auch die Benachteiligung deutscher und europäischer Unternehmen gegenüber ausländischen Betreibern, da Letztere keiner Klassifizierungsverpflichtung unterliegen.

Fazit:

Die am 3. Dezember unterzeichnete Novelle zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag muss nun im Laufe der nächsten Monate von allen 16 Landtagen ratifiziert werden, bevor sie wirksam werden kann. Da es im Vorfeld der Unterzeichnung erneut zu heftiger Kritik am Entwurf gekommen war, bleibt abzuwarten, ob alle Länder tatsächlich die geplante Novelle ratifizieren. Nach wie vor gilt: Verweigert erneut nur ein Bundesland seine Zustimmung, tritt die Novelle nicht in Kraft.

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