FSK 18 – Die Kennzeichnung und der Vertrieb von sog. „Grauimporten“

Veröffentlicht: 10.12.2013 | Geschrieben von: Katharina Däberitz | Letzte Aktualisierung: 10.12.2013

Für viele Online-Händler ist es günstiger, Filme, Konsolen- und Computerspiele aus dem Ausland zu importieren, um eine größere Gewinnspanne zu erzielen. Diese dürfen jedoch bei fehlender Prüfung und entsprechender Kennzeichnung, z. B. durch die FSK, nicht ohne weiteres nachetikettiert werden. Was man weiterhin bei diesen sog. „Grauimporten“ zubeachten hat, erfahren Sie hier.

CD auf Tastatur

(Bildquelle CD auf Tastatur: Hadrian via Shutterstock)

Für DVD’s (=Bildträger) ohne entsprechende Kennzeichnung einer Obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 JuSchG gelten beim Verkauf die gleichen Voraussetzungen wie für Bildträger mit der Kennzeichnung „FSK freigegeben ab 18/keine Jugendfreigabe“. Diese Bildträger dürfen Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden. Das gilt ebenfalls für Importware - sogenannte „Grauimporte“, selbst wenn diese mit einem Prüfzeichen einer ausländischen Selbstkontrolleinrichtung versehen sind, denn ausländische Prüfzeichen gelten in Deutschland nicht.

Wie verhält es sich jedoch mit bereits etikettierten DVD‘s, welche eine Hülle ohne Kennzeichen haben? Und dürfen nicht FSK - geprüfte importierte Bildträger, welche mit der deutschen, bereits geprüften Version inhaltlich identisch sind, vertrieben werden? Diese Fragen hat das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen in Rheinland Pfalz dem Händlerbund beantwortet:

Dürfen importierte DVD’s (Bildträger) über Online-Shops verkauft werden, wenn sich zwar auf dem Bildträger selbst das FSK-Logo befindet, jedoch nicht auf dem DVD-Cover?

Nein, das FSK-Logo ist sowohl auf dem Bildträger als auch auf der Hülle notwendig anzubringen. Fehlt eines der Logos, dürfen diese Bildträger gem. § 12 JuSchG Personen unter 18 Jahren nicht zugänglich gemacht werden.

Allerdings dürfen die DVD-Cover vom Online-Händler nachgelabelt werden, wenn der Bildträger selbst das FSK-Logo trägt. Gem. § 12 Abs. 2 S. 2 JuSchG muss das Kennzeichen auf der Hülle gut sichtbar links unten auf einer Fläche von mind. 12 Quadratmillimetern angebracht werden.

Dürfen inhaltlich identische Bildträger ohne FSK-Prüfung, welche aus dem Ausland importiert worden sind, mit der Empfehlung angeboten werden, die die FSK für die deutsche Sprachausgabe gegeben hat?

„Nein, die FSK-Altersfreigabe hat nur für das dort vorgelegte und geprüfte Produkt Gültigkeit.“, so das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen. Diese importierten Bildträger dürfen auch nicht vom Online-Händler selbständig nachgelabelt werden.

Wie stelle ich technisch sicher, dass kein Jugendlicher FSK 18 Waren kaufen kann?

In diesem Zusammenhang sind die möglichen Versandarten zu beachten, die sicherstellen können, dass kein Versand bzw. keine Zustellung an Kinder und Jugendliche erfolgt. Wir empfehlen dazu eine zweistufige Kontrolle.

In der ersten Stufe muss eine Altersverifikation bereits vor Einlegen des Produktes in den Warenkorb durchgeführt werden. Ohne Verifikation darf ein Durchlaufen des Bestellprozesses schon gar nicht ermöglicht werden. In der zweiten Stufe kann durch eine sog. „Face-to-face-Kontrolle“ (= persönliche Prüfung) sichergestellt werden, dass die Zustellung des FSK 18 Produkts ausschließlich an den bereits volljährigen Besteller erfolgt. Dazu eignet sich beispielsweise das „Postident-Comfort-Verfahren“ der Deutschen Post oder eine Versendung der Produkte per „Einschreiben eigenhändig“.

Praxishinweis

Kaufen Sie Filme, Konsolen- und Computerspiele aus dem Ausland und sind diese nicht mit einem deutschen FSK-Kennzeichen versehen, ist eine Abgabe an Kinder und Jugendliche verboten. Denn nicht korrekt gekennzeichnete Produkte sind zu behandeln, wie nicht gekennzeichnete Bildträger. Außerdem haben ausländische Altersfreigabesiegel in Deutschland keine Gültigkeit. Bei Zuwiderhandlungen kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung drohen, welche mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wie Sie solche Angebote im Online-Shop und auf eBay richtig kennzeichnen und platzieren erfahren Sie im Hinweisblatt zu Jugendschutz und Trägermedien.

Kommentare  

#2 Tobias Claren 2020-03-19 11:53
Wie sähe es wohl das Deutsche Recht und Jugendamt wenn eine Deutsche Familie im Urlaub in Frankreich ihren 12 Jahre alten Kindern die ungeschnittenen Day of the Dead und Starship Troopers etc sehen lässt, und davon twittert...
Schließlich ist es nach Französischem Recht legal.

Es sollte ja auch keinen Unterschied machen, wenn man den Kindern in Frankreich die Deutsche Sprachversion zeigt. Es sollte keinen Unterschied machen, ob es eine Kopie ist auf der die Deutsche FSK zu sehen ist, oder es eine Französische Scheibe ist, auf der man die Deutsche Tonspur aktiviert.

Wo es keine Probleme zu geben scheint, sind infantile Medien.
Ich würde ein Kind vom "Singen und Klatschen" und Liedgut wie dem umhergehenden Plumpssack oder dem zeigen von Händen und Füßen (Kinderlied) fernhalten. Alles was bewusst infantil ist. Sprechende Flugzeuge und Autos in großen Kinofilmen können eine Ausnahme sein, da im Grunde keine reinen Kinderfilme was die Zielgruppe angeht.
Allerdings hätte ein Kind dass Ich herstelle (in 10-20 Jahren ist die künstliche Gebärmutter evtl. perfektioniert, Frauen nicht mehr nötig, auch nicht für die Eizelle, die man schon heute aus einer Hautzelle eines Mannes herstellen kann...), einen IQ von geplant mindestens 140. IQ-Schnitt der Eltern plus 100 geteilt durch zwei = Scheitelpunkt der Gaußen IQ-Verteilung. Formel die mal in der Zeit war.
Also auch von Spendern von Eizelle und Spermium.
Und findet man "nur" 170 und 180, ergibt dass einen IQ um 137,5 herum.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit.
Das Kind spräche mit 4 Jahren 6 Muttersprachen (wenn man regelmäßige Betreuungskonta kte zu Muttersprachler n organisieren kann) und hätte das komplette Grundschulwisse n drin. Könnte mit 6 Jahren gleich ins Gymnasium kommen und dort evtl. schon ein paar Jahre überspringen.
6 Sprachen kann laut Experten auch jedes normale Kind lernen. Und mit 4 kann jedes normale Kind das Grundschulwisse n gelernt haben...
Mit IQ 145 kann ein Kind sogar mit 10 Jahren ein Studium beenden.
Wie gerade am geschehen. Und das war geplant...
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#1 HeldderSowjetunion 2015-01-02 13:47
Möchte wissen wer so naiv ist und sich an diesen Quatsch überhaupt hält? Nur jemand der geistig arm sein muss richtet sich nach den Altersvorgaben von dieser (offiziell) Freiwilligen Selbstkontrolle aber kein halbwegs intelligenter Mensch. Was vor allem Nervt ist das hier in Deutschland viele Filme ab 18 freigegeben sind oder auf dem Index stehen aber in unseren Nachbarland Frankreich ab 12 Jahren eingestuft wurden. Jetzt müssten nach deren deutscher Logik die französischen Kinder alles Psychopathen sein die jede Woche Amok laufen.

Nebenbei kommen in Frankreich Filme ab 16 auf den Markt die hier den Staatsanwalt auf den Plan rufen. Wie gesagt, in Zeiten wo man sich Filme kostenlos und ungeschnitten aus dem Netz laden kann, bestraft man damit nur die ehrlichen Käufer. Was wird den hier wohl so ein 12 Jähriger machen wenn er sich eine Film anschauen möchte der erst ab 16 ist? Bestimmt nicht 4 Jahre warten sondern sich den aus den Internet laden oder über Stream gucken.
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