Amazon: Finanzamt prüft Steuerhinterziehung einzelner Händler

Veröffentlicht: 07.12.2016 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 07.12.2016

Amazon-Händler sollen die Umsatzsteuer hinterzogen haben. Dem Verdacht gehen die Finanzbehörden nach und untersuchten bereits im Sommer die Deutschlandzentrale sowie mehrere Logistikzentren.

Amazon-Zentrale

Ken Wolter / Shutterstock.com

Haben einzelne Amazon-Händler die Umsatzsteuer hinterzogen? Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das Handelsblatt berichtet, untersuchte das Finanzamt Reutlingen bereits im Sommer mehrere Amazon-Logistikzentren, darunter Leipzig und Bad Hersfeld, sowie die Deutschlandzentrale in München. Dem Unternehmen selbst wird dabei nichts vorgeworfen. Der Verdacht richtet sich auf einzelne Händler, konkret einem Mann aus China, der unter mehreren Namen auf dem Amazon Marketplace verkauft.

FBA als Beihilfe?

Allerdings könnte auch Amazon noch Probleme bekommen, da das Unternehmen die Hinterziehung möglicherweise indirekt duldet. Mit Fulfillment by Amazon übernimmt der Konzern Lagerung, Lieferung und Bezahlung der Ware. Die Umsatzsteuer allerdings führen die Händler selbst ab. Laut Süddeutsche könnte dies schlimmstenfalls als Beihilfe zur Steuerhinterziehung gesehen werden. Amazon weist die Verantwortung von sich. Wir haben die Beteiligten um einen Kommentar zum Sachverhalt gebeten, bislang noch ohne Ergebnis.

Wie die Süddeutsche Zeitung weiter schreibt, gehen nicht nur deutsche Behörden, sondern auch die Europäische Kommission derzeit verstärkt gegen Steuerbetrug im Online-Handel vor. In Deutschland wurde etwa eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gegründet. Die Europäische Kommission hat eine Reform der Umsatzsteuergesetze im Online-Handel vorgeschlagen. Grund dafür ist die Steuerfreiheit von Lieferungen unter einem Wert von 22 Euro. Oft wird der Warenwert daher bewusst nach unten gefälscht.

Kommentare  

#8 Michael Meckelein 2016-12-08 12:47
"konkret einem Mann aus China", das ist ja süß. Ein Einzelner wäre sich nicht das Problem. Es sind aber nicht nur die Verkäufer aus Südost, die es scheinbar nicht zu genau mit dem deutschen Steuerrecht nehmen. Auch Verkäufer aus der EU, die massenhaft über deutsche FBA Lager verschicken, müssten sich eigentlich umsatzsteuerrec htlich in Deutschland registrieren. Das interessiert aber scheinbar (noch) keinen, sie wissen es nicht oder es wird einfach ignoriert.

"Amazon weist die Verantwortung von sich."
Stimmt. Die machen es sich immer leicht. Allerdings forciert Amazon extrem, dass Händler weltweit ihre Produkte anbieten. Es wird immer suggeriert, wie einfach das doch alles mit FBA Versand geht.
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#7 N.W. 2016-12-08 12:42
Das Problem liegt noch viel tiefer: Chinesische Händler liefern ohne Rechnung, ohne Ausweisung von MwSt und unter Umgehung aller deutschen Richtlinien.

Wenn ich z.B. Elektroartikel aus China importieren und in D verkaufen möchte, gelte ich als Hersteller oder Inverkehrbringe r und muss die Ware bei der Deutschen Stiftung EAR anmelden und entsprechende Gebühren für die zukünftige Entsorgung bezahlen. Und ich hafte da natürlich entsprechend.
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#6 Lutz 2016-12-08 12:16
Interessant ist doch schon die Tatsache, dass der Mann aus China mehrere Amazon Verkaufsaccount s betreibt. Das allein steht ja bereits in Konflikt mit den Amazon Regeln. Fragt sich, ob Amazon die Überzahl der Accounts nun geschlossen hat.
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#5 Petra 2016-12-08 11:55
super! Aber ich finde, da sollte mal das Finanzamt in Ebay nach den privaten Verkäufern suchen die zig hunderte von Angeboten anbieten, die nun warhaftig keine privaten Sachen sind - teilweise mit stronomischen Preisen. Da würde viel mehr dabei herauskommen. Die Zahl derer ist enorm!
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#4 Redaktion cp 2016-12-08 10:54
Hallo Martina, da habe ich mich tatsächlich unklar ausgedrückt. Es geht genau um die Schranke von 22 Euro im Import. Die EU befasst sich dahingehend mit grenzüberschrei tendem Handel und viele Händler nutzen die Schwelle eben, um Umsatzsteuer zu sparen, indem Sie den Warenwert nach unten korrigieren, wenn Sie ins Ausland versenden.
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#3 immortal 2016-12-08 10:20
Hat das Finanzamt nun Internet?
Das Thema wurde ja erfolgreich seit Jahren ignoriert, trotz zahlreicher Beschwerden deutscher, steuerzahlender Firmen.
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#2 Schimmel Martina 2016-12-08 09:15
"Grund dafür ist die Steuerfreiheit von Lieferungen unter einem Wert von 22 Euro." Was ist das denn für eine merkwürdige Aussage? Meines Wissens gibt es innerhalb von Deutschland überhaupt keine umsatzsteuerfre ien Lieferungen.... .
Es gibt im Import eine Schranke von 22 Euro - aber das hat ja mit dem normalen Onlinehandel überhaupt nichts zu tun!
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#1 Peter 2016-12-08 08:39
Moin,
endlich geht es den Chinesen an den Kragen, schließlich muss man sie schon fast als "Scheinprivate" betrachten oder wo werden die Erlöse, die in Deutschland erzielt werden, versteuert?
Abgesehen von der Umsatzsteuer ...
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