Halbe Million Euro Schaden: Münchner wegen Fake-Shops vor Gericht

Veröffentlicht: 09.05.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 09.05.2017

Falsche Online-Shops, mit denen arglose Kunden um ihr Geld gebracht werden, sind ein Thema, das derzeit die ganze Online-Branche in Atem hält. Solche Betrügereien kratzen nicht nur am Image des Online-Handels, sondern führen auch zu Schäden in Millionenhöhe. Ein aktuelles Verfahren vor dem Landgericht München befasst sich mit genau solchen Machenschaften.

Businessmann mit gekreuzten Fingern
© Chanwoot_Boonsuya – shutterstock.com

Eine knappe halbe Million Euro – das ist die Summe, um die ein 35-jähriger Münchner seine Kunden mithilfe falscher Online-Shops betrogen haben soll. Vor dem Landgericht München wird ihm daher aktuell der Prozess gemacht und in diesem zeigt sich, dass dabei durchaus eine Menge kriminelles Engagement im Spiel war.

Anklage: Jede Menge gefälschter Online-Shops

In 200 Fällen habe der Angeklagte nach Angaben der Süddeutschen Kaffeemaschinen an Online-Shopper verkauft, diese jedoch nicht geliefert. Allein über den Webshop kaffeetraum.at, die der Münchner selbst entworfen haben soll, seien „219 gutgläubige Käufer“ um ihr Geld gebracht worden. Mit insgesamt 21 Fake-Shops habe er zwischen 2010 und 2015 alles in allem etwa 440.000 Euro verdient und 750 Kunden betrogen.

Die Waren, die er dabei zum Verkauf stellte, jedoch nicht lieferte, waren gängige und beliebte Produkte wie etwa Kaffeevollautomaten oder auch Handys und Spielekonsolen. In einigen Fällen soll er sogar Solarmodule angeboten haben. Ein kurioses Detail aus dem Fall: Bei den Betrügereien soll der angeklagte Münchener auf den Namen des populären Sängers „Mark Forster“ zurückgegriffen haben.

Hilfe aus dem Darknet

Von der knappen halben Million, die erbeutet wurden, sei laut dem Angeklagten allerdings kaum etwas übrig: Im Rahmen der Verhandlung sagte er aus, dass er „alles, was er an Geld in die Finger bekam, ‚versoffen und verkokst‘ habe“, schreibt die Süddeutsche weiter. „Den Großteil der Beute habe ohnehin sein Kompagnon aus dem Darknet eingestrichen.“ Dieser „Kompagnon“ habe ihm Finanzagenten vermittelt, über deren Konten die getätigten Zahlungen durch die Kunden liefen, und „alles Finanzielle geregelt“ hatten. Dadurch soll der Angeklagte letztlich nur 20.000 bis 30.000 Euro aus den Betrugsfällen erhalten haben.

Der Prozessauftakt war aufgrund der umfangreichen Betrugsserie ein recht langwieriges Unterfangen. Die Verlesung der Anklageschrift, die 47 Seiten umfasst, habe fast vier Stunden in Anspruch genommen. Zumal der zuständige Jurist von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Tobias Ceffinato, alle 750 Transaktionen verlesen musste, die auf Basis der Fake-Shops getätigt wurden. In einem Vorgespräch forderte die Staatsanwaltschaft mindestens sieben Jahre Haft für den Angeklagten.

Kommentare  

#1 J.Blask 2017-05-13 10:09
Ich denke es wäre eine Möglichkeit bei der Bewertung anzugeben dass die gekaufte Ware als Retoure zurück gekommen ist.
Freundlich und sachlich.
So ist einsehbar wie viele Retouren einzelne Käufer getätigt haben.
Wie ich als Verkäufer darauf reagiere bleibt wohl mir überlassen.
Außerdem werden Richter vielleicht König - Kunde mit dauernden Retouren dann mit anderen Augen sehen.
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