Butterkeks in Gefahr: Kekshersteller Bahlsen verklagt Leibniz Uni Hannover

Veröffentlicht: 18.09.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 18.09.2017

Ein Sturm zieht auf im Keksparadies. Sowohl der Kekshersteller Bahlsen als auch die Universität Hannover nutzen den Namen des berühmten Philosophen Gottfried Wilhelm Leibniz für sich. Da der Kekshersteller Bahlsen jedoch eine Verwechslungsgefahr sieht, hat das Unternehmen die Leibniz Universität nun verklagt.

Kekse auf einem Haufen
© HandmadePictures – shutterstock.com

Gottfried Wilhelm Leibniz gehört wohl zu den bekanntesten deutschen Denkern, deren Werke nach wie vor fortbestehen. Nicht umsonst gibt es Unternehmen und Institutionen, die den Namen des Universalgelehrten für sich nutzen: Die Universität Hannover zum Beispiel. Oder auch der Kekshersteller Bahlsen. Und genau zwischen diesen beiden „Leibnizern“ kriselt es derzeit gewaltig.

Weil die Leibniz Universität Hannover nämlich einen eigenen Online-Shop namens „LeibnizShop“ hat, befürchtet Bahlsen eine Verwechslungsgefahr mit der eigenen Keksmarke. Das Resultat: Bahlsen hat Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht, das sich auf Markenrecht spezialisiert hat.

Uni Hannover: LeibnizShop im Fokus des Streits

Worum geht es genau? Die Leibniz Universität Hannover hat sich im Rahmen der eigenen Online-Präsenz auch die Domain „Leibniz-Shop“ in den verschiedensten Schreibweisen gesichert. 2015 erfolgte die Eröffnung des hauseigenen Online-Shops, der unter www.leibnizshop.de erreichbar ist. Hier vertreibt die Universität neben Shirts, Stiften, Blöcken und allerlei Produkten mit aufgedrucktem Uni-Schriftzug eben auch Nahrungsmittel wie Leibniz-Sekt und Leibniz-Tee (was den Streit weiter anfacht). Wie der NDR berichtet, hat sich die Leibnitz Universität Hannover auch rechtlich abgesichert und die Namen beim Patentamt angemeldet.

 

Screenshot des Online-Shops der Leibniz Universität hannover
Screenshot Leibniz Shop © Leibniz Universität hannover

Bahlsen will seine Keksmarke schützen

Bahlsen-Firmensprecher Christian Bahlmann, der am vergangenen Freitag über die Einreichung der Klage informierte, verwies gegenüber dem NDR auf die Verwechslungsgefahr zwischen der eigenen Keksmarke und dem Online-Shop der Universität Hannover. Bahlsen habe seine Marke Leibniz bereits im Jahr 1897 schützen lassen. Bahlmann sagte: „Es gibt immer wieder Versuche von Wettbewerbern, unsere Marken anzugreifen – dagegen müssen wir uns wehren.“ Und „Wenn wir das nicht tun, droht die Gefahr, dass eine Marke verwässert wird.“

Bahlmann erklärte, dass man der Leibniz Universität Hannover den Vorschlag unterbreitet habe, dass diese den Uni-Shop unter dem Namen „Uni-Leibniz-Shop“ führen, sodass der Bezug zur Universität klar hervorginge. „Leider war diese Bitte aus für uns unerklärlichen Gründen erfolglos“, kommentierte Christian Bahlmann von Bahlsen weiter. „Die Marke ist unser höchstes Gut, von daher bleibt uns gar keine andere Wahl als diese zu schützen.“

Die Uni Hannover habe sich selbst zur Klage noch nicht geäußert.

 

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