Grenzenloser Handel: EU beschränkt das Geoblocking deutlich

Veröffentlicht: 21.11.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 14.12.2017

Das Geoblocking soll in Zukunft zu großen Teilen verboten werden. Darauf haben sich die EU-Gremien jetzt geeinigt.

Shopping EU
© Blablo101 / shutterstock.com

In Europa existieren durch das Geoblocking immer noch gravierende Hürden für den E-Commerce. Diese sollen nun aus dem Weg geräumt werden. Wie es auf Heise heißt, haben sich die EU-Gremien am Montagabend zu einem weitreichenden Verbot des Geoblockings entschieden. Damit soll es Händlern nicht mehr erlaubt sein, Kunden aus anderen EU-Mitgliedsländern den Zutritt auf ihre Website zu verweigern oder sie automatisch auf eine andere Website weiterzuleiten.

„Heute beenden wir die ungerechtfertigte Diskriminierung beim Online-Shopping“, kommentiert der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip, den Beschluss in einer Pressemeldung. „Das sind exzellente Neuigkeiten für die Konsumenten. Mit der neuen Regelung können Europäer frei wählen, von welcher Website sie einkaufen wollen, ohne geblockt oder umgeleitet zu werden. Bereits nächste Weihnachten wird dies Realität sein.“

Käufern steht gesamter Binnenmarkt zur Verfügung

Mit dem Verbot des Geoblockings soll den Online-Shoppern in Zukunft der gesamte europäische Binnenmarkt zur Verfügung stehen. So sollen die Käufer Produkte auf die gleiche Weise erwerben können, wie in ihrem Heimatland. Auch können die Händler die User nun nicht mehr dazu zwingen, mit einer im entsprechenden Land ausgestellten EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Der grenzüberschreitende Verkauf soll für die Händler hauptsächlich größere Rechtssicherheit bringen.

Neue Regelung in drei speziellen Situationen

Das Verbot bezieht sich ganz speziell auf drei Situationen:

1. Findet ein Käufer das gleiche Produkt billiger auf einer anderen Länderseite, kann er dieses kaufen unter der Prämisse, die Ware selber abzuholen oder die Lieferung unter Eigenverantwortung zu organisieren.
2. Das Hosting einer Website kann ebensfalls von Käufern aus einem anderen Land ohne Mehrkosten erworben werden.
3. Ausländische Käufer können Tickets für ein Konzert, einen Freizeitpark oder Ähnliches in einem anderen Land direkt auf der eigenen Website kaufen, ohne über einen teuren Zwischenhändler gehen müssen.

 

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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