„Wir ändern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ – Neuerungen für Ebay-Händler

Veröffentlicht: 27.03.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 18.11.2019

Ebay hat seine Händler aktuell per E-Mail darüber informiert, dass ab dem 1. Mai 2018 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie eine neue Datenschutzerklärung gelten werden. Wir haben die neuen AGB genauer unter die Lupe genommen und zeigen, was sich für Händler ändert.

Ebay-Logo vor der Zentrale in Berlin
© 360b / Shutterstock.com

Ebay Deutschland wird Vertragspartner

Die wohl offensichtlichste Änderung in den neuen AGB ist die Änderung des direkten Vertragspartners. Bisher wurden fast alle Verträge zum Handel mit und auf Ebay direkt mit Ebay Europe S.à r.l. in Luxemburg geschlossen. Ab dem 1. Mai 2018 ist für deutsche Ebay-Nutzer die Ebay GmbH in Kleinmachnow (nahe Berlin) neuer Vertragspartner. Die Änderung bezieht sich auch auf alle

  • Vereinbarungen mit der eBay Marketplaces GmbH und
  • Verträge über das Ebay Plus-Programm.

Für alle vorgenannten Vertragswerke wird also künftig die Ebay GmbH Vertrags- und Ansprechpartner sein. Obwohl statt des luxemburgischen Vertragspartners nun ein deutscher gegenüber steht, ändert sich weder am geltenden Recht noch am Gerichtsstand etwas. Auch bisher war der Gerichtsstand schon Potsdam und das geltende Recht das deutsche.

„Gewerbliche eBay-Händler werden auf ihren Rechnungen den Namen und die Adresse der eBay GmbH finden. Die eBay GmbH wird die Gebühren zukünftig einziehen und möglicherweise auch auf dem Bankauszug ausgewiesen werden“, erklärt Ebay auf Nachfrage „Zusätzlich finden Verkäufer auf diesem Auszug unter Umständen einen Hinweis auf die letzte Zahlung zugunsten der bisherigen eBay-Gesellschaft und die erste Zahlung zugunsten der neuen eBay-Gesellschaft, der eBay GmbH.“

Weitere Neuerungen in den AGB

Im Folgenden gibt es durch die neue Version der AGB noch kleinere Änderungen. Neben weiteren redaktionellen Änderungen ist außerdem folgender Passus neu hinzugekommen: „Wandelt ein Nutzer sein privates eBay-Konto in ein gewerbliches eBay-Konto um, so gelten für ihn ab dem Zeitpunkt der Umstellung die in diesen eBay-AGB und den eBay-Grundsätzen enthaltenen Regelungen für gewerbliche Nutzer“. 

Ebay behält sich auch in den aktuellen AGB das Recht vor, Konten von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu löschen. Gleiches soll in der neuen Version für Konten gelten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden. Vor der Löschung eines solchen Kontos informiert Ebay den Nutzer jedoch rechtzeitig. Wird das Konto anschließend wieder genutzt, erfolgt keine Löschung.

Erwähnung in den AGB findet nun auch der angekündigte Ebay-Katalog: „Um Verkäufern das Anbieten von Artikeln zu erleichtern und Käufern eine relevantere Kauferfahrung zu bieten, führt eBay einen eBay-Katalog, in dem Informationen (Bilder, Videos, Produktbezeichnungen, Marken, Logos Handelsnamen, Merkmale und Beschreibungen u.a.) zu spezifischen Produkten (“Produktdaten”) hinterlegt sind. (...)“.

Änderungen bei der Besteuerung

Da der Wechsel von einem luxemburgischen zu einem deutschen Vertragspartner vollzogen wird, hat dies auch steuerrechtliche Auswirkungen für Händler. Gewerblichen Verkäufern aus Deutschland, die umsatzsteuerpflichtig sind und bislang Nettorechnungen erhalten haben, wird künftig die deutsche Umsatzsteuer auf ihre Ebay Gebühren berechnet.

Ebay teilte hierzu weiter mit: „Es gelten die allgemeinen Regeln für den Vorsteuerabzug, wie bei jeder anderen Rechnung mit Umsatzsteuer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens“. Sollten Händler Fragen dazu haben, rät das Unternehmen ihnen, ihren Steuerberater zu kontaktieren.

Was müssen Händler nun tun?

Ebay teilt in der Mail mit, dass keinerlei Änderungen an den Angeboten vorgenommen werden müssen und „Auch bezüglich Ihrer bei eBay hinterlegten Zahlungsmethoden brauchen Sie nicht aktiv zu werden“. Offene Beträge gegenüber Ebay werden von der Ebay GmbH über die automatische Zahlungsmethode eingezogen, die Händler für ihre Zahlungen ausgewählt haben.

Die neuen Ebay-AGB treten für alle über die deutschen Ebay-Dienste angemeldeten Nutzer ab dem 1. Mai 2018 in Kraft, sofern der Nutzer der Geltung der neuen Ebay-AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der Benachrichtigungs-E-Mail widerspricht. Sollten Händler mit den geänderten Bedingungen nicht einverstanden sein, können sie ihr Vertragsverhältnis mit Ebay fristlos und kostenfrei beenden, indem sie ihr Ebay-Konto kündigen. Für Nutzer, die sich ab dem 27. März 2018 anmelden, gelten automatisch die neuen Ebay-AGB.

 

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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