Wenige Tage bis zur DSGVO: Alles, was Sie für den 25.05.18 benötigen

Veröffentlicht: 22.05.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.05.2018

Viele Händler und Unternehmen aller Art haben aktuell alle Hände voll zu tun, um die hohen Standards und Anforderungen zu erfüllen, die die neue DSGVO mit sich bringt. Auch wir haben deshalb unzählige Beiträge, Checklisten und Guides kreiert, um die Vorbereitungen der komplexeren Materie in die Praxis zu erleichtern.

DSGVO
© RikoBest / Shutterstock.com

DSGVO... Fünf Buchstaben, die es in sich haben. Für derartigen Wirbel haben zuvor nur ein V, zwei Rs und und ein L gesorgt. Doch trotz der alarmierenden Zahlen der Behörden sind es nur noch wenige Tage bis zum Tag X.

Ein übersichtlicher Guide mit den Top 10 wichtigsten Punkten der neuen Datenschutzverordnung führt Sie an das Thema heran, sollte Sie bisher alle Augen und Ohren vor dem Thema verschlossen haben. Von Umgang mit Kundendaten, über die neuen Informationspflichten, bis zu E-Mail-Werbung und sog. Verfahrensverzeichnissen erklären die Rechtsanwälte des Händlerbundes, was sich hinter den fünf Buchstaben DSGVO wirklich verbirgt. Checklisten und Beispiele bieten Ihnen einen praxisnahen Überblick im How-to-Leitfaden DSGVO. Speziell für Einzelkämpfer gibt es auch einen Mini-Guide.

Wer es doch lieber in Häppchen und etwas ausführlicher mag, kann sich auch unsere Themenreihe zu Gemüte führen.

Einführung

Teil 1: Newsletterversand

Teil 2: Informationspflichten

Teil 3: Auskunftspflichten

Teil 4: Betroffenenrechte

Teil 5: Umgang mit Datenpannen

Teil 6: Neuerungen beim Umgang mit Kundendaten

Teil 7: Übermittlung von Daten ins Ausland

Teil 8: Auftrags(daten)verarbeitung

Unsicher, ob Sie tatsächlich Daten auslagern? Hier geht’s entlang zur Beispiel-Liste.

Tipp: Diese Vorlage dient Ihnen als Muster-Auftragsverabeitungsvertrag.

Teil 9: Der Einsatz von Cookies

Teil 10: Social Plugins

Teil 11: Der Datenschutzbeauftragte

Teil 12: Verfahrensverzeichnis, Vorabkontrolle und Folgenabschätzung

Tipp: Der Händlerbund stellt ein Muster-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung.

Teil 13: Aufsichtsbehörden

Teil 14: Befugnisse und Sanktionsmaßnahmen

Teil 15: Praxisteil - Maßnahmen zur Vorbereitung (Checkliste)

Teil 16: Glossar 

Sobald Sie alle Themen durchgearbeitet haben, können Sie anhand der Checkliste durchgehen, ob sie schon an alles gedacht haben, oder ob noch Nachholbedarf besteht:

Der DSGVO-Countdown (Teil 1)

Der DSGVO-Countdown (Teil 2)

Die häufigsten Fragen zur DSGVO

Von den vielen rechtlichen Ausführungen können sich Laien jedoch noch mehr verunsichert fühlen. Den wichtigsten Fragen, die unsere Redaktion zur DSGVO erhalten hat, widmen wir natürlich einen extra Beitrag. Besonders häufig flatterten folgende Fragen in unsere Kommentar-Box:

Werden Cookie-Banner zur Pflicht?

Wer benötigt wirklich einen Datenschutzbeauftragten?

Ist ein Vertrag mit dem Steuerberater notwendig?

Brauche ich beim Webhosting einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung?

Was ändert sich beim Dropshipping?

Ist eine Einwilligung für E-Mail-Versandbestätigung durch den Paketzusteller notwendig?

Drohende Strafen: Noch immer sind nicht alle Händler für die DSGVO gewappnet

Laut einer Händlerbund-Studie zur DSGVO wussten im vergangenen Sommer nur fünf Prozent der befragten Händler über die DSGVO Bescheid und jeder Zehnte fühlte sich für die Umsetzung gewappnet. Bei einer zweiten Befragung Anfang des Jahres hatte sich die Anzahl der „Experten“ zumindest auf elf Prozent verdoppelt. Noch immer gaben 41 Prozent an, vom Thema keine Ahnung zu haben und fühlten sich ungenügend auf die DSGVO vorbereitet. 

Den Behörden scheint es jedoch ähnlich zu gehen: 17 von 24 zuständigen EU-Behörden haben angeben, dass die notwendige Finanzierung oder die erforderlichen Befugnisse zur Um- und Durchsetzung der DSGVO fehlen. Ähnlich sieht es hierzulande aus: Insgesamt fehlen fast 100 Mitarbeiter in den deutschen Datenschutzbehörden. Die Datenschützer sehen daher die Gefahr, dass die DSGVO nicht in voller Gänze umgesetzt werden kann. Doch darauf zu bauen, zahlt sich langfristig für verantwortliche Unternehmen nicht aus. Solange die Behörden nicht „loslegen“, könnten es die Abmahner sein, die die Branche wie so oft mit Abmahnungen auf Trab halten. Von der Politik ist wohl keine Rückendeckung zu erwarten...

Und kurz vor knapp will auch noch die Politik mitmischen

Bundeskanzlerin Angela Merkel muss mehr oder weniger mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches die DSGVO ab dem 25. Mai flankieren wird, zu tun gehabt haben. Doch sie scheint sich daran nicht mehr zu erinnern, denn Mitte Mai sah sie die „Überforderung“ mit der DSGVO plötzlich ein. Sie wolle die Regeln zur Umsetzung der DSGVO angeblich in letzter Minute lockern, da die bisher vorgesehene Umsetzung Probleme entstehen lasse. Bislang folgten der Ankündigung der Bundeskanzlerin jedoch auch noch keine Taten.

Anders der EU-Rat, der in letzter Minute noch Änderungen am Text der DSGVO vornahm. Leider waren diese nur sprachlicher Natur und beschäftigten sich daher – unglücklicherweise und wenig überraschend – nicht mit „echten“ Problemen der DSGVO. Daher bleibt für Betroffene alles beim Alten.

Die DSGVO zum Hören und sehen

Sie sind eher der optische oder akustische Typ und wollen die letzten Tage zur Vorbereitung lieber hören und sehen, statt lesen? Wer nicht an starre Zeiten gebunden sein will, kann sich das Webinar des Händlerbundes zur DSGVO jederzeit - und so oft wie nötig – ansehen:

Den wichtigsten Problemen der DSGVO gehen wir auch in unserem OnAir in einem Frage-und-Antwort-Spiel nach: 

DSGVO: Fünf Buchstaben, die es in sich haben

Wie gewohnt werden wir Ihnen auch nach dem 25. Mai 2018 mit Rat und Tat zur Seite stehen und über alle Änderungen berichten, sowie Hilfestellungen und Praxistipps geben. Zunächst möchten wir unseren Lesern jedoch an dieser Stelle für das viele Feedback danken und Ihnen im Gegenzug viel Erfolg, Schaffenskraft und gute Nerven bei den letzten Metern der Vorbereitung auf die DSGVO wünschen.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#6 Mike Ohardy 2018-05-25 02:30
Es geht hier nicht um Datenschutz sondern allein darum, soviel als möglich kleine Händler vom Markt zu fegen und verarmten Kanzleien ein lukratives Betätigungsfeld zu verschaffen.
Bis heute weiss niemand wie der unsägliche Dreck praktisch umzusetzen ist, das werden ja demnächst die Gerichte entscheiden. Und zahlen tuns die Opfer der Abmahn Mafia. Und die Opfer heissen sicherlich nicht Amazon oder Ebay oder Otto.....die heissen Markus Müller oder Katrin Meyer und werden Haus und Hof verkaufen müssen, um die betrügerischen Anwälte und ihre Komplizen zahlen zu können.
Mit aller Macht soll erreicht werden seine Waren den großen am Mark zum Vertrieb zu überlassen.
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#5 DeLea 2018-05-24 16:17
...und was ist mit der Impressumspflicht??
Es ist wirklich ein Skandal, dass einerseits sensible Kundendaten angeblich unter allen Umständen geschützt werden müssen, aber gleichzeitig jeder Händler seine sensiblen Daten der ganzen Welt preisgeben muss!!
Wer schützt die Daten der Händler??
Der Händlerbund scheinbar nicht und die Politik auch nicht.
Ach ja, ich vergaß, die Anwälte müssen ja wissen an wen sie ihre Abmahnungen versenden sollen um wegen Nichtigkeiten anständige Händler in den Ruin zu treiben.
An die Unanständigen trauen sie sich ja nicht!
Es macht wirklich keinen Spaß mehr in Deutschland zu arbeiten!!
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#4 Heidemann 2018-05-24 12:33
kann ich eigentlich auch die Wortkombination:
Händlertod - DSGVO schützen lassen ? oder als Marke eintragen ?
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also was ich bräuchte - wäre jemand der meinen ganzen ""Reste"" aufkauft !
auch nach endlosen Diskussionen hier oder die ich in anderen Foren verfolgen konnte - sind Sie hier oder woanders auch nicht in der Lage zu erklären warum kleinunternehme r ,aber auch mittelständisch e überhaupt diesen Schwachsinn mitmachen müssen ?
da wo es wirklich nötig ist - bei den ganz großen ""Datenklauern" " - aber auch bei Banken ,Versicherungen ,Polizei usw. hat sicher niemand etwas dagegen einzuwenden !? - (Nee - aber die verkaufen ja noch Deine Daten- oder haben es bis vor kurzem)
wenn ich in den letzten Tagen auch noch mehrfach - über Themen wie Telefonanrufe ,Visitenkarten ,Fotographien und,und ..... gestolpert bin - das alles zum Risiko werden könnte ??
na auch wenn Seehofer mal eine nette Geste mit der "milden Strenge" ablieferte - das beruhigt nicht wirklich - letztendlich werden wir hier alle kriminalisiert - für was ?
na - ich freue mich schon - wenn der erste kommt und irgendwelche Daten von vor 10 Jahren haben will - die irgendwo im Keller unter den folgenden Neun Jahren liegen :-) ???

P.S. und selbst wenn man /Frau diesen ganzen Wahnsinn erstmal übersteht - was kommt dann ?
richtig EBAY´S Sommerupdate - ich nenne es mal die SARGNÄGEL
erstaunlich noch gar kein Hinweis dazu - von Euch ? oder seit Ihr noch im Schmackhaft machen - Formulierungszy klus ?
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#3 Heinicke 2018-05-24 08:21
Es ist der Tod für die zahlreichen Webseiten der kleineren Firmen. (z.B. Vereine, Bäcker, Kneipen und und und)
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#2 DeLea 2018-05-23 18:56
Ob eine Entschärfung kommt oder nicht, scheint sich hier erneut eine saftige Einnahmequelle für die Abmahnindustrie bzw. für die staatlich gesponserte Arbeitsbeschaff ungsmaßnahme für die gesamte Judikative zu entwickeln!
Anwälte, Staatsanwälte und Richter können die Champagnergläse r heben. Ich freue mich solidarisch mit Ihnen.
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#1 Nils 2018-05-23 17:51
Schön wäre natürlich, wenn Sie Ihren Mitgliedern die Datenschutzerkl ärung auch tatsächlich zur Verfügung stellen würden.
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