Die DSGVO zeigt Wirkung: Datenschutzbeschwerden steigen um das Vierfache

Veröffentlicht: 23.08.2018 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 23.08.2018

In den vergangenen drei Monaten sind deutlich mehr Datenschutzbeschwerden im Berliner Raum eingegangen als zuvor. Grund sei die Datenschutzgrundverordnung.

Rote Telefone
© beeboys / shutterstock.com

1.380 Beschwerden über den Missbrauch eigener Daten hat die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk in den vergangenen drei Monaten entgegengenommen. Das sind vier Mal so viele wie üblich, im Vorjahreszeitraum waren es gerade einmal 344 Beschwerden. Als Grund nennt sie die am 25. Mai in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung. „Die Menschen sind sich ihrer Rechte, die sie zu weiten Teilen auch vorher schon hatten, bewusster und fordern diese sehr viel häufiger ein“, wird Smoltczyk bei der Internetworld zitiert. Verbraucher nutzen demnach nun viel häufiger ihr Auskunftsrecht sowie das „Recht auf Vergessen“.

Beschwerden betreffen sämtliche Online-Bereiche

Eine erst kürzlich veröffentlichte Studie hat deutlich gemacht, das Deutschland in Sachen Datenschutz auch drei Monate nach der DSGVO im internationalen Vergleich noch immer hinterherhinkt. So sehen sich aktuell nur 45 Prozent der hiesigen Unternehmen in der Lage, die Datenintegrität sicherzustellen. Lediglich 35 Prozent seien imstande, Datenpannen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Behörde zu melden. Im Vergleich mit Frankreich, Großbritannien und den USA liegt Deutschland beim Datenschutz somit auf dem letzten Platz.

Diese Missstände ziehen sich durch sämtliche Online-Angebote. Laut der Berliner Datenschutzbeauftragten betreffen die Beschwerden der Bürger sämtliche Bereiche: neben Essenslieferdienste auch Versandhäuser und Online-Branchen aller Art.

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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Kommentare  

#5 Mensch 2018-09-06 15:42
Die DSGVO dient dazu, damit jeder die Daten schön sortiert, aufbereitet und der KI = künstliche Intelligenz zur Verfügung stellt. DSGVO ist kein Gesetz und auch noch von der EU (nicht demokratisch gewählt sondern wie eine Diktatur installiert und von langer Hand geplant) eingeführt worden.

Alle machen mit, weil man die Strafen fürchtet.. Diese DSGVO und andere "Verordnungen" Vorschläge und angebliche Gesetze dienen nur dazu, das Internet zu kontrollieren. (was so und so schon getan wird)

Weiter hat die DSGVO zum Ziel den Handel mit Personendaten lukrativer zu machen. Also für die Macher, nicht für die Personen. Geburtsurkunde = Person = Kollateral = zertifizierter Handel mit Personen (Daten) an der Börse und Gewinne in Millionenhöhe. Dies alles durch die Erstellung einer Geburtsurkunde und der daraus resuliterenden Person.

Jeder Kontinent sichert sich derzeit intensiv seine Personen.. noch nicht aufgefallen? China, Russland und die USA haben ähnliche Gesetze / Verordnunge auf den Weg gebracht.

Mit Personen sind nicht Menschen gemeint, es sind Sachgüter, Wertanlagen. Siehe Person vs. Mensch bei Zensurtube.

Hey? WER GIBT EINEM ANDEREM DAS RECHT ÜBER MICHT ZU RICHTEN? NIEMAND! Oder stehen die in direkter Verbindung zum Schöpfer? Leute wacht auch und erkennt wer Ihr seid!
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#4 Volker 2018-08-25 10:53
wir werden von der EU und den eigenen Politikern gegängelt das ist zum kotzen, die Händler haben mehr mit Papier und Verordnungen und Steuer an der Backe als mit dem Verkaufen, das wird immer gruseliger, von den Normalen verbrauchern weiß eh nur die hälfte wirklich was es auf sich hat mit dem Datenschutz und die, die sich Beschweren habe eh nichts anderes zu tun als Beschwerden zu schreiben
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#3 Gerald 2018-08-25 09:53
Also ob die DSGVO mit dieser Art von Artikel Wirkung zeigt, sollte man mal dahingestellt lassen, es wird ja lediglich davon berichtet, daß nur 35% der Unternehmen im Stande seien einen Verstoß von Datenmißbrauch bei der Aufsichtsbehörd e zu melden. Nur über das ob sie es getan haben wir ja nichts geschrieben, denn das würde ja dann die Wirkung begründen. Nur weil hier einige offensichtlich unwissende glauben sich über die Ende Mai in Kraft getretene Datenschutzbest immung beschweren zu müssen, heißt aber noch lange nicht, daß hier ernshafte Verstöße von Mißbrauch vorlagen um dies in die Waagschale legen zu müssen. Dem Kommentar von Jens kann ich mich nur hier anschließen.
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#2 Jens 2018-08-24 14:29
beim Lesen dieses Berichts musste ich etwas schmunzeln:
„Die Menschen sind sich ihrer Rechte, (..), bewusster und fordern diese sehr viel häufiger ein“
Ich bezweifle stark, dass die Menschen wissen, welche Rechte Sie haben.
Das würde voraussetzen, dass die Händler (bekanntlich auch Menschen) wissen, welche Pflichten Sie haben.
Beides, also Rechte und Pflichten, kann man mit rechtlichem Beistand nur annähernd verstehen und da soll sich der Laie "bewussterer" sein, als die Industrie?

Ich glaube eher, dass (in den o.g. Fällen) vielmals sich über Sachen beschwert wird, welche vorher schon mit der Datenschutzerkl ärung des jew. Beklagten akzeptiert wurden.
Interessanter in diesem Zusammenhang wäre doch tatsächlich die Quote von Anzahl der Gesamtbeschwerd en (1.380) zu tatsächlichen Verstößen (??) - nur dies gibt ein Überblick darüber, wie weit die DSGVO umgesetzt ist.. und nicht wie schnell bei Datenpannen reagiert werden kann.
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#1 Maxi 2018-08-24 09:25
Die Überschrift sollte lauten:
"Gängelung der kleinen Händler durch Kunden die was Quersitzen haben steigen um das Vierfache"
oder
"Gängelung der kleinen Händler durch die Regierung mit unnötiger überbordender Bürokratie"
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