Nach EuGH Urteil: Facebook passt Datenschutzregeln an

Veröffentlicht: 14.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 14.09.2018

Für Seitenbetreiber bringt das EuGH-Urteil vom Juni große Verunsicherungen mit sich: Die Richter stellten fest, dass die Betreiber von Fan-Seiten gemeinsam mit Facebook für die durch Facebook erhobenen Nutzerdaten verantwortlich ist. Nun hat das Unternehmen seine Richtlinien angepasst.

facebook erstellt statistiken über nutzer und werbung
©  dennizn - shutterstock

Die Nutzung von Insights

Konkret geht es um die sogenannten Insights (deutsch: Einblicke). Dabei handelt es sich um eine Funktion, welche auf Grundlage von Nutzerdaten Seitenstatistiken erstellt. In diesen Seitenstatistiken kann der Seitenbetreiber unter anderem sehen, wie viele Nutzer die Seite besuchen, wie viele Interaktionen erzielt wurden und wie groß die Reichweite der Beiträge ist. Diese Funktion kann der Seitenbetreiber nicht deaktivieren. Laut Aussage von Facebook können die Insights auf personenbezogenen Daten basieren. Der EuGH kritisierte, dass Seitenbetreiber die Nutzer nicht darüber aufklären, dass Nutzerdaten erhoben werden.

Anpassung der Datenschutzregeln

Wie Heise berichtete, hat Facebook nun seine Datenschutzregeln angepasst, um den Anforderungen des EuGHs gerecht zu werden. Nun geht aus den Regeln klar hervor, dass die Seitenbetreiber gemeinsam mit Facebook für die Insights-Daten verantwortlich sind:

„Facebook Ireland Limited („Facebook Ireland“) und du seid gemeinsam Verantwortliche für die Verarbeitung von Insights-Daten. Diese Seiten-Insights-Ergänzung legt die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Facebook Ireland und dir im Hinblick auf die Verarbeitung von Insights-Daten fest.”

Die Social-Media-Plattform empfiehlt, dass die Seitenbetreiber sicherstellen sollen, rechtliche Pflichten zu erfüllen:

„Du solltest sicherstellen, dass du eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Insights-Daten gemäß DSGVO hast, den Verantwortlichen für die Datenverarbeitung der Seite benennst und jedwede sonstigen geltenden rechtlichen Pflichten erfüllst.”

Was Seitenbetreiber tun können

Als Seitenbetreiber sollte man nun dringend den Stand seiner Datenschutzrichtlinie überprüfen. Die Mitglieder des Händlerbundes, die eine Facebookseite betreiben, haben bereits einen Newsletter mit der aktualisierten Datenschutzerklärung erhalten.

Dennoch: Die rechtssichere Verwendung der Facebook-Fanpage ist auch mit Einstellen der aktualisierten Datenschutzerklärung weiterhin nicht möglich ist.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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