Händler, Rechtsanwälte und Vereine haben in den letzten Tagen vermehrt Faxnachrichten bekommen. Die „Datenschutzauskunft-Zentrale“ fordert darin auf, bis zum 09. Oktober gewisse Angaben über das eigene Unternehmen zu machen und ein beigefügtes Formular zum Datenschutz zu unterschreiben. Eine entsprechende Zentrale existiert jedoch gar nicht.
Der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz, Lutz Hasse, warnt vor einer sogenannten „Datenschutzauskunft-Zentrale“. Per Fax wurden in den letzten Tagen viele Händler aufgefordert, eine Datenschutzerklärung abzugeben. Das Fax erweckt zwar den Eindruck, es stamme von einer offiziellen Datenschutzbehörde. Es handelt sich dabei aber um eine Betrugsmasche, eine entsprechende Zentrale ist nicht existent.
Betrug im Kleingedruckten: Datenschutzpaket für knapp 500 Euro
Das Schreiben fordert auf, diverse Angaben zum Unternehmen zu machen, etwa die Branche oder die Zahl der Beschäftigten.
Die Betrüger greifen jedoch nicht nur Unternehmensdaten ab: Im Kleingedruckten findet sich ein Hinweis darüber, dass mit der Unterzeichnung eigentlich ein Vertrag zustande kommt. Empfängern wird ein „Basisdatenschutzpaket“ zum Preis von 498 Euro zzgl. MwSt jährlich angeboten.
Versender ist maltesische Limited
Über einen ebenfalls im Kleingedruckten stehenden Link lassen sich tatsächlich auch AGB abrufen, die auf die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd., gemeldet in Malta, verweisen. Laut den Bedingungen handelt es sich bei dem angebotenen Produkt um ein Informationspaket zur DSGVO. Außerdem soll ein entsprechender Vertrag auch ausdrücklich dann zustande kommen, wenn der Kunde „ein Angebotsschreiben von DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. unterzeichnet und an DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd. zurücksendet“. Es wird eine Mindestlaufzeit von 36 Monaten vereinbart!
Nicht unterschreiben!
Unternehmer sollen durch die Aufmachung des Schreibens gezielt dazu veranlasst werden, sich durch den offiziellen Charakter des Schreibens zu einer Unterschrift hinreißen zu lassen. Es wird dringend empfohlen, nicht auf dieses Schreiben zu reagieren, auch eine anderweitige Kontaktaufnahme sollte aus Selbstschutz unterlassen werden. Sollte das Schreiben bereits ausgefüllt und versendet worden sein, ist umgehend rechtlicher Beistand heranzuziehen. Ohne Absprache sollte keine Forderung bezahlt werden.
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