Update zum Streit des Schleswig-Holsteinischen ULD um Zulässigkeit von Facebook-Pages

Veröffentlicht: 07.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 07.03.2013

Im Sommer 2011 war das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) des Landes Schleswig-Holstein angetreten, dem Branchenriesen Facebook wegen fortgesetzter Verstöße gegen deutsche und europäische Datenschutzbestimmungen auf die Füße zu treten. Im Fokus der Debatte stehen vor allem die Unternehmensseiten bzw. Fanpages von Facebook sowie die Social-Media-Plugins, wie z.B. der „Gefällt-mir“-Button (wir haben berichtet). Nach den medienwirksamen Gesprächsrunden des ULD z.B. mit Facebook-Vertreter, Richard Allan oder dem Bundesinnenminister Friedrich im Herbst letzten Jahres war das Medien-Echo inzwischen deutlich leiser geworden.

Höchste Zeit also für ein Update in Sachen „Schleswig-Holsteinisches ULD vs. Facebook“.

Das ULD Schleswig-Holstein hatte im vergangenen Jahr - wie zuvor angekündigt - begonnen, gegen die Betreiber von Fanpages und Nutzer der Social-Media-Plugins Verfahren einzuleiten.

So hatte das ULD z.B. die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Lübeck aufgefordert, die von ihr unterhaltene Facebook-Fanpage abzuschalten. Auch weitere Stellen in Schleswig-Holstein wurden mit Frist zum 30.09.2011 und unter Androhung der Verhängung von Bußgeldern von bis zu 50.000,00 € aufgefordert, die Fanpages bei Facebook zu deaktivieren. Die IHK Schleswig-Holstein - ein Verband, welcher die Interessen von 175.000 Unternehmen mit rund 750.000 Arbeitnehmern vertritt - reichte daraufhin Anfang 2012 beim Verwaltungsgericht Schleswig gegen das ULD Klage wegen dessen Initiative gegen Facebook-Fanseiten ein.

Es bleibt nunmehr abzuwarten, ob in diesem Rechtstreit geklärt werden wird, ob und inwieweit durch das Betreiben von Unternehmensseiten bei Facebook gegen die Bestimmungen des Telemediengesetz (TMG) bzw. des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verstoßen wird bzw. ob die sog. Reichweitenanalyse, welche Facebook anhand der Nutzerdaten durchführt, mit dem deutschem Datenschutzrecht vereinbar ist.

Die Argumentation der IHK Schleswig-Holstein kann im Antwortschreiben, welches als pdf-Datei kostenlos heruntergeladen werden kann, nachvollzogen werden.

Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen und Mitteilungen des ULD Schleswig-Holstein kann abgerufen werden.

Ende März 2012 hat nun Facebook abermals seine „Datenverwendungsrichtlinien“ geändert - allerdings sind die vorgenommenen Änderungen nach Ansicht des ULD nicht weitgehend genug. So äußerte sich der Leiter des ULD Thilo Weichert dahingehend, dass die „Datenverwendungsrichtlinien... weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar“ sind.

Und weiter:

„...Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen. Stattdessen legt Facebook ein weiteres sehr plump formuliertes Regelwerk vor, das eher Dunkelheit in den automatisierten Datenverarbeitungsdschungel des sozialen Netzwerks bringt. Statt nun Informationen und Wahlmöglichkeiten zu verbessern, werden die Nutzer weiter an der Nase herumgeführt. Es sollte sich langsam durchsetzen, dass zumindest seriöse deutsche Anbieter mit derart windigen Angeboten nicht zusammenarbeiten...“

Zunächst bleibt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Schleswig abzuwarten. Nutzer von Social Media- Plugins wie z.B. dem Gefällt-mir-Button können sich auch damit behelfen, die „2-Klick-Buttons“ in den Shop zu integrieren, also Social-media-Plugins, die bei bloßem Betreten der Seite inaktiv, also nicht mit den Facebook-Servern verbunden  und entsprechend grau geschaltet sind und die der Nutzer erst durch ein erstes Anklicken aktivieren muss. Solche 2-Klick-Buttons können mit einer Open-Source-Lizenz z.B. bei heise.de heruntergeladen werden.

Kommentare  

#1 Baseline Toner 2012-04-19 20:03
Tja, die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo in der Mitte. Ich halte es für absolut richtig dagegen anzugehen, dass Unternehmen ohne Rücksicht auf geltendes Recht ihre Interessen durchdrücken. Die ganze Web 2.0 Ideologie beinhaltet, dass der User seine Hoheit über seine Daten und Selbstbestimmun g abgibt. Nur kann es auch nicht angehen, dass Händler, die sich heutigen Marketingmaßnah men anpassen müssen, zur Zielscheibe und Bauernopfern zu machen. Wenn es so eng nach dem ULD gehen würde, wäre wahrscheinlich ein Online-Handel nur noch schwer durchführbar.
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