Vorsicht mit Raubkopien von Nintendo Speicherkarten

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Im Juni wurde ein Online-Händler zur Zahlung von Schadensersatz über eine Million Euro verurteilt. Grund dafür: Im Shop hatte der Händler Raubkopie-Adapter für den Nintendo DS verkauft. Bereits 2009 strebte Nintendo eine Unterlassungsklage an. Das zuständige Landgericht München entschied daraufhin mit Urteil vom 14. Oktober 2009 (Az.: 21 O 22196/08) zugunsten des Konsolen- und Spieleherstellers und untersagte den Verkauf der nachgebildeten Speichermedien.

Neben der Unterlassung des Verkaufs wurde der Webshop-Betreiber u. a. zur Offenlegung von Absatzmengen, Umsätzen und Bezugsquellen im Zusammenhang mit diesen Speicherkarten verurteilt.

Nintendo vertreibt Speicherkarten, die exklusiv für die Nintendo DS-Geräte hergestellt worden sind. Aufgrund einer speziellen Formatierung können sie ausschließlich von Nintendo DS-Geräten wieder gegeben werden, die darauf enthaltenen Spiele unterliegen einem Kopierschutz. Laut §95 a UrhG verletzt eine Nachbildung in Form von Raubkopie-Adapter und deren unrechtmäßige Vervielfältigung die Urheberrechte.

Online-Händler sollten die Finger von kopierten Speicherkarten lassen. Es könnten ihnen ähnliche Schadensersatzforderungen drohen. Auch wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, bei dem Handel mit so genannten Modchips besteht eine Urheberrechtsverletzung. Das Gleiche gilt auch für selbst erstellte Inhalte auf diesen Speicherkarten, denn bei ihrer Speicherung sind technische Schutzmaßnahmen umgangen worden.

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