Update: Lieferfristangaben bei eBay

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 03.02.2016

Die Plattform eBay hat auf das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (OLG) vom 05.10.2012 (Az: 2 U 49/12) zur fehlenden Bestimmtheit der Angabe einer „voraussichtlichen“ Versandzeit bei Amazon inzwischen reagiert (wir hatten über das Urteil berichtet) und erste Veränderungen in den Angebotsmasken vorgenommen.

So wurde inzwischen bei manchen (jedoch bisher nicht allen) Artikeln die Lieferzeitangabe in der einleitenden Kurzübersicht wie folgt abgeändert:

  • "... Lieferung: Innerhalb von ca. 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang..."

 In der Rubrik „Versand und Zahlungsmethoden“ wurde bei diesen Artikeln seitens eBay der unbestimmte Zusatz „voraussichtlich“ entfernt, sodass nun hier die Lieferzeitangabe folgendermaßen angezeigt wird:

  •  „Verpackung und Versand ...  Lieferung*
  • ... Innerhalb 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang.“

Es handelt sich um einen ersten begrüßenswerten Schritt seitens eBay. Allerdings bleibt abzuwarten, ob eBay diese Änderungen künftig konsequent bei allen Artikeln umsetzen wird.

Zudem sollten sich Händler bei eBay bewusst sein, dass es sich bei der Angabe des Zusatzes „ca.“ in den einleitenden Kurzübersichten leider nicht um die optimale Lösung bzw. Gestaltung handelt.

Zwar hat das Hanseatische OLG in seinem Urteil vom 05.10.2012 die Verwendung des Lieferfrist-Zusatzes „ca.“ als zulässig erachtet.  Allerdings gab es zuvor Rechtsprechung, in welcher diese Frage anders beurteilt worden ist. So hat z.B. das Landgericht Detmold (Beschluss vom 15.12.2008, Az: 8 O 144/08) die Verwendung des Zusatzes „ca.“ in einer Lieferfristangabe für nicht zulässig erachtet. Das Kammergericht Berlin (Beschluss vom 03.04.2007, Az: 5 W 73/07) hat die Verwendung des Zusatzes „ca.“ in einer Lieferfrist-Angabe zwar kritisch eingeschätzt, die Frage der Zulässigkeit in dem damals gefällten Beschluss aber letztendlich offen gelassen.

In Anbetracht, dass der Bundesgerichtshof die Frage, ob „ca.“- Angaben in den Lieferfristen bestimmt genug sind, bisher noch nicht entschieden hat und zu diesem Thema bisher unterschiedliche Positionierungen verschiedener OLG existieren, empfehlen wir weiterhin, die Lieferfristen (ganz gleich, ob in Online- oder Plattformshops) ohne jegliche Zusätze anzugeben (z.B. „Lieferzeit: 3-5 Tage“).

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