Stellungnahme des Deutschen Bundestages zu den Reform-Bemühungen zum Datenschutzrecht auf europäischer Ebene

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

Der Deutsche Bundestag hat aktuell zum Vorschlag der Europäischen Kommission zum Erlass einer Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr - kurz: „Datenschutz-Grundverordnung“ - Stellung genommen.

  • Die ganze Stellungnahme des Deutschen Bundestages kann online eingesehen werden.
  • Basisinformationen über den Vorgang im deutschen Bundestag sind online einsehbar.
  • Der Entwurf der Kommission einer Datenschutz-Grundverordnung kann zum Teil auf den Webseiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz online eigesehen werden.

Der Bundestag begrüßt in der Stellungnahme die Harmonisierungsbemühungen auf EU-Ebene:

„...Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass sich die Europäische Kommission eine umfassende Reform des europäischen Datenschutzrechts zum Ziel gesetzt hat. Die am 25. Januar 2012 vorgeschlagene Verordnung zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung – KOM(2012) 11 endg.) zielt auf eine weitere Harmonisierung des Datenschutzrechts in der Europäischen Union.
Die geltende Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG ist von den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt worden, so dass ein einheitliches Schutzniveau innerhalb der Europäischen Union bislang nicht erreicht worden ist. Hinzu kommt, dass auch die Auslegung und der Vollzug durch die Datenschutzaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten nicht einheitlich erfolgen. Die fehlende Harmonisierung im (nichtöffentlichen) Bereich der Wirtschaft führt zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt und ermöglicht Unternehmen eine an der jeweils günstigsten Regelungs- und Vollzugslage ausgerichtete Standortwahl (forum shopping). Eine stärkere Harmonisierung im nichtöffentlichen Bereich führt daher nicht nur im europäischen Rahmen zu mehr Klarheit und Wettbewerbsgleichheit. Sie ist auch Voraussetzung für eine bessere Durchsetzung europäischer Datenschutzstandards gegenüber Anbietern aus Drittstaaten. Der Deutsche Bundestag betont, dass mit deutschem Datenschutzrecht allein kein wirksamer Schutz vor global aus Drittstaaten heraus agierenden Unternehmen bewirkt werden kann und begrüßt die Anwendbarkeit der Vorschläge gegenüber Anbietern in Drittstaaten. Er begrüßt ferner das gewählte Rechtsinstrument einer Verordnung für den privaten Bereich....“

Sofern auf europäischer Ebene eine Verordnung erlassen wird, gilt diese in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - und damit auch in Deutschland - direkt und unmittelbar. Es ist dann nicht wie bei Erlass einer Richtlinie erforderlich, dass der deutsche Gesetzgeber die EU- Vorgaben in einem deutschen Gesetz umsetzt.

Zugleich merkt der Deutsche Bundestag jedoch an, dass der vorgelegte Kommission-Entwurf zum Teil noch nicht bestimmt genug gefasst ist und daher noch weiterer Konkretisierung bedarf:

„...Der Deutsche Bundestag betont zudem, dass der von der Kommission vorgelegte Entwurf noch zahlreiche Fragen, insbesondere zu unbestimmten Rechtsbegriffen, aufwirft und erheblicher Erörterungsbedarf auch in grundsätzlicher Hinsicht besteht. Er wünscht sich eine breite und sorgfältige öffentliche Diskussion...“

Die hoffentlich folgenden konstruktiven Gespräche bzw. Diskussionen und die weiteren Entwicklungen beim Erlass einer Europäischen „Datenschutz-Grundverordnung“ sollten Online-Händler auf jeden Fall im Auge behalten - wir informieren Sie, sobald die endgültigen Neuerungen bzw. Änderungen in diesem Bereich feststehen.

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