Betrug bei eBay nutzt Urheberrechtsverletzungen aus

Veröffentlicht: 05.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Nicht wenige Online-Händler erschaudern angesichts der allzu ehrgeizigen Abmahnpraxis einiger Mitbewerber und Anwaltskanzleien. Nun tritt vermehrt Betrug bei eBay auf, der sich die Angst vor Abmahnungen im E-Commerce zunutze macht. Dabei wird Händlern eine Urheberrechtsverletzung doppelt zum Verhängnis.

Wie test.de berichtet, beginnt bei einer Reihe aktueller Fälle der Betrug bei eBay mit einem niedrigen Gebot für ein wertvolles Smartphone. Dabei achten die Betrüger darauf, dass das Artikelbild aus fremder Quelle, beispielsweise vom Hersteller stammt.

Anschließend weist ein Komplize den Verkäufer darauf hin, dass das Bild abmahngefährdet sein könnte, und rät ihm, die Auktion zu beenden. Nimmt der Händler diesen Rat an, gilt das bis zu diesem Zeitpunkt höchste abgegebene Gebot als Verkaufspreis. Dadurch kann ein teures Gerät mal eben beispielsweise für das Mindestgebot von 1 Euro unter den virtuellen Hammer kommen.

Der Grund dafür ist, wie test.de erläutert, dass ein Angebot auf dem Online-Marktplatz von Anfang an verbindlich ist und mit dem Abbruch der Auktion automatisch der Kaufvertrag zustande kommt. Das Gravierende an dieser Art von Betrug bei eBay ist, dass Auktionsabbruch die Urheberrechtsverletzung nicht rückgängig macht. Die Auktion bleibt anschließend zudem 90 Tage lang aufrufbar.

Leider gibt es für das Problem derzeit keine perfekte Lösung. „Da Bilder in bereits bebotenen Auktionen nicht mehr geändert werden können, ist uns derzeit kein Weg bekannt, wie man einen derartigen Fehler korrigieren kann“, erläutert Konstantin Wehrhahn vom eBay-Verbraucherschutzforum falle-internet.de gegenüber dem Online-Magazin der Stiftung Warentest die Grundlage für einen solchen Betrug bei eBay.

Kommentare  

#7 David 2013-01-18 21:18
Man kann auch Bilder auf eigenem Webspace ablegen. Dann ist eine Änderung oder ein Löschen jederzeit möglich.
Zitieren
#6 Ralf 2013-01-16 18:27
Ausschließlich eigene Bilder verwenden schützt vor Abmahnungen wegen einer solchen Urheberrechtsve rletzung. Diverse Kanzleien leben davon, diese Delikte auf eBay zu suchen und haben über das VeRI-Programm Zugriff auf die Nutzerdaten und das auch noch rechtlich abgesichert. (siehe eBay Datenschutzerkl ärung) Ist das Kind aber schon wegen der im Artikel erwähnten Betrügereien in den Brunnen gefallen, immer eBay anschreiben und um Löschung des Angebots aufgrund einer Urheberrechtsve rletzung bitten. Wenn man keine Unterlassungser klärung vorlegen kann, hilft auch ein offiziell aussehendes Schreiben, was man der Anfrage als Anhang mitschickt. Sobald das Angebot aufgrund eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingu ngen von eBay gelöscht wurde, ist auch der Kaufvertrag hinfällig.
Zitieren
#5 Detlev Schäfer 2013-01-16 18:25
Nicht gemeint sind die, die sich nicht mit Urheberrechten auskennen wenn ich sage: selber Schuld. Mit denen, die sich um das Urheberrecht wissend fremder Bildquellen bedienen, um sich die Arbeit zu sparen, hält sich mein Mitgefühl in Grenzen. Im Gegenteil, ich möchte fast sagen, ganz schön raffiniert, solchen Bilderklauern mal einen Denkzettel zu verpassen. Wer wie ich Stunden mit der Bildverarbeitun g zubringt kann das vielleicht verstehen.
Zitieren
#4 Oliver 2013-01-16 17:35
Eben dann fragt mal halt einen Freund oder Bekannten der eben das Höchstgebot abgibt. Außerdem kann ich mir sehr schwer vorstellen, dass die Betrüger überhaupt Urheber sind. Wenn ich ein Produkt Bild von Samsung S3 nehme, sind div. die Betrüger nicht die Urheber. Da übertreibt halt mal wieder der Händlerbund.-)
Zitieren
#3 Mylene 2013-01-16 17:31
Naja das stimmt nicht ganz. Bei einen Antrag (Unterlassungsa ntrag) entfernt eBay das Angebot sofort nach Beendigung. Von daher ist es keine 90 Tage mehr zu sehen.
Zitieren
#2 Marcus 2013-01-16 17:23
Das Stimmt so nicht ganz, selbst schon erlebt und hard vor Gericht durchgezogen. Grund, wer mit Ebay Handelt oder verkauft, lässt sich auf die Grundsätze AGB auf Ebay ein, das ein Angebot bis zu 12 Stunden vor Auktionende Ohne Angaben und Grund gelöscht werden kann. Wenn jetzt sogar Angaben gemacht werden und das Angebot noch einige Tage läuft hat noch bessere Karten. Denn jeder auch die Richter kennen sich mitlerweile bei Ebay aus und wissen selbst, das die Angebote erst in den letzten stunden auslaufen. Es wird nur leider immer wieder versucht, leider sagen immer nur alle es geht vor Gericht, egal ob Akte 2011 oder 2012, nie wird erzählt wie es aus ging nur das es läuft. Am besten einfach nicht dazu kommen lassen ;) lg Marcu s
Zitieren
#1 Heinrich 2013-01-15 21:54
" „Da Bilder in bereits bebotenen Auktionen nicht mehr geändert werden können, ist uns derzeit kein Weg bekannt, wie man einen derartigen Fehler korrigieren kann“, erläutert Konstantin Wehrhahn vom eBay-Verbrauche rschutzforum falle-internet. de Wieso? man braucht doch bloß einen Freund oder Verwandten zu bitten, mal eben das Höchstgebot abzugeben. Dann kann man problemlos die Auktion beenden
Zitieren

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.