Händlerbund liegt Abmahnung zum Verkauf von „Geneva“-Uhren vor

Veröffentlicht: 08.03.2013 | Geschrieben von: Daniel Platz | Letzte Aktualisierung: 08.03.2013

Dem Händlerbund wurde kürzlich eine Abmahnung bezüglich des Verkaufs von Uhren der Marke „Geneva“ von einem Mitglied übermittelt. Der eBay-Verkäufer wurde von einem Wettbewerber mit der Begründung abgemahnt, dass die angebotenen „Geneva“-Produkte mit der englischsprachigen Bezeichnung für die schweizerische Stadt und den gleichnamigen Kanton Genf, nicht aus der Schweiz stammen.

Die Kanzlei bock legal, die im Auftrag des Verbandes der schweizerischen Uhrenindustrie in diesem Fall abgemahnt hat, erläutert die Gründe für die vorliegende Abmahnung damit, dass die Stadt und der Kanton Genf „für die Produktion hochwertiger, komplizierter und damit im Regelfall zugleich auch ausgesprochen hochpreisiger Uhren weltbekannt sind“.

Dabei beruft sich der Abmahner auf § 127 des Markengesetzes (MarkenG) sowie den am 07.03.1967 geschlossenen Vertrag zwischen der Schweizer Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über den Schutz von Herkunftsangaben oder anderen geographischen Bezeichnungen.

In dem genannten Vertrag heißt es:

„Der Name «Schweizerische Eidgenossenschaft», die Bezeichnungen «Schweiz» und «Eidgenossenschaft» und die Namen der schweizerischen Kantone sowie die in der Anlage B dieses Vertrages aufgeführten Bezeichnungen sind, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 4 etwas anderes ergibt, im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausschliesslich schweizerischen Erzeugnissen oder Waren vorbehalten und dürfen dort nur unter denselben Voraussetzungen benutzt werden, wie sie in der schweizerischen Gesetzgebung vorgesehen sind.“

In der Abmahnung heißt es bezüglich der Produkte des Händlers, es handele sich „nicht um Uhren, die aus der Schweiz, geschweige denn aus dem Kanton Genf stammen“. Der Abgemahnte wird des Weiteren zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von 2.768 Euro aufgefordert.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, wenden Sie sich am besten umgehend an den Händlerbund.

Kommentare  

#1 Uhrenfan 2013-02-08 21:50
Hallo, wir haben von unseren Lieferanten eine Info bekommen, das die dort erworbenen Uhren mit der Kenzeichnung "Geneva" bis zum 31.12.2014 abverkauft werden dürfen. Gruß Harald
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